Begründung

 

Die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) und der Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH) haben mit gemeinsamem Schreiben vom 10.12.2013 bei der Gemeinde Havixbeck einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses für zunächst zwei Jahre für einen zu gründenden Marketingverein in Höhe von jährlich 30.000 € gestellt.

 

Der Gemeinderat hat nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 10.02.2014 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 19.02.2014 in der Sitzung am 26.02.2014 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

„Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Arbeiten für die Bildung eines sog. Marketingvereins möglichst zeitnah in Verbindung mit dem Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH) und der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) aufzunehmen. Über die Verhandlungsergebnisse ist der Gemeinderat zu informieren.

 

Die Erarbeitung eines noch konkreteren Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle, des Satzungsentwurfs sowie eines Businessplans soll zeitnah im Dialog mit den beteiligten Vereinen beginnen.

 

Bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2014 mögen die drei beteiligten Institutionen – der Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH), die Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) zusammen mit der Gemeindeverwaltung – die grundlegenden Inhalte eines Satzungsentwurfs für den zu gründenden Marketingverein, eines konkreten Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle sowie eines Businessplans erarbeiten/erstellen.“

 

Gleichzeitig hat der Gemeinderat mehrheitlich (20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) beschlossen, im Haushalt 2014 für weitere Vorbereitungen zunächst 15.000 in 2014, 30.000 in 2015 und in 15.000 € in 2016 im Ergebnis- und Finanzplan vorzusehen (jeweils mit Sperrvermerk).

 

Seit der Ratssitzung vom 26.02.2014 haben unter Beteiligung von Vertretern aus WGH, VVH und der Verwaltung mehrere Arbeitstreffen stattgefunden, um dem vg. Ratsbeschluss entsprechend die Arbeiten zur Gründung eines Marketingvereins voranzutreiben.

 

Die Arbeitsergebnisse sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Einzelnen wurden erarbeitet:

 

1. Satzungsentwurf für den zu gründenden Marketingverein (Anlage 1)

 

2. Anforderungsprofil für die Geschäftsführerstelle (Anlage 2)

 

3. Kurzfassung eines Businessplans in Form eines „Teasers“ (Anlage 3; „Teaser“ kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „reizen“ oder „necken“; der Begriff wird in der Werbe- und Journalismussprache benutzt für ein kurzes Text- oder Bildelement, das zum Weiterlesen, -hören, -sehen, -klicken verleiten soll).

 

Vertreter von WGH, VVH und der Verwaltung werden die wesentlichen Inhalte der Arbeitspapiere in der HFA-Sitzung am 25.06.2014 vorstellen.

 

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass das Zusammenwachsen von WGH und VVH unter dem Dach „Marketingverein“ auf ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Vereine in einer zweijährigen Erprobungsphase erfolgen soll. Während dieses Zeitraums bleibt die rechtliche Existenz und Selbständigkeit von WGH und VVH zunächst formal erhalten. Die Beteiligten gehen davon aus, dass der „Marketingverein“ als erfolgreiche Institution implementiert werden kann. Dennoch sollen erst nach der Probephase die heutigen Vereinsstrukturen durch Vereinsauflösung bei einer gleichzeitigen Verschmelzung der Vereine im „Marketingverein“ aufgegeben werden.

Die bisherigen Mitglieder der ursprünglichen Vereine sollen zukünftig Mitglieder des Marketingvereins werden. Neue Mitglieder sollen hinzugewonnen werden.

Die Regelungen des Satzungsentwurfs sind so gefasst, dass sie bereits den Zustand nach der Vereinsverschmelzung berücksichtigen. Nach der Erprobungsphase ist also formal aus heutiger Sicht nicht automatisch eine Neufassung bzw. Änderung der Satzung erforderlich.

 

Im 1. und 2. Geschäftsjahr (= Erprobungsphase) des Businessplans sind Positionen für Einnahmen/Ausgaben für Veranstaltungen sowie Einnahmen aus der noch einzuführenden Baumberge Card nicht berücksichtigt. Natürlich müssen die Akteure des Marketingvereins, nicht zuletzt der/die hauptamtliche Geschäftsführer/in auch in der Anlaufphase einen finanziellen Handlungsspielraum erhalten, um Aktionen durchzuführen. Die Vertreter von WGH und VVH haben in den Arbeitsgesprächen bestätigt, dass in der Erprobungsphase entsprechende Finanzmittel durch den jeweils noch rechtsfähigen Verein WGH und VVH zur Verfügung gestellt werden.

 

Sofern Sie vorab Fragen zu den Inhalten haben, wäre es schön, wenn Sie diese der Verwaltung bereits vor der HFA-Sitzung mitteilen könnten. Die Antworten können bei entsprechendem zeitlichem Vorlauf nämlich von den vortragenden Personen in ihre Ausführungen integriert werden.

 

Ich persönlich habe während der konstruktiv und zielorientiert geführten Arbeitsbesprechungen den Eindruck gewonnen, dass mit dem neu zu gründenden Marketingverein insbesondere durch die Aufgabenbündelung der beteiligten Akteure und die durch die Einstellung des Geschäftsführers angestrebte Professionalisierung der Aufgabenwahrnehmung eine gute Organisationsform geschaffen werden kann. Nach einer Einführungsphase sollten für Havixbeck und die Baumbergeregion gute Ergebnisse erzielbar sein. Entscheidender Erfolgsfaktor wird aus meiner Sicht sein, die jetzigen WGH- und VVH-Mitglieder mit guten Arbeitsergebnissen in der Probephase von den Vorzügen der Vereinsverschmelzung zu überzeugen, damit diese möglichst komplett Mitglieder im Marketingverein werden.

 

Beschlussvorschlag

 

1. Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Satzung für den zu gründenden Marketingverein, das Anforderungsprofil für die Geschäftsführerstelle sowie die Kurzfassung des in der Form eines „Teaser“ erarbeiteten Businessplans zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Er begrüßt die Gründung des Marketingvereins sowie die zeitnahe Einstellung einer/s Geschäftsführers/in auf der Grundlage des vorgenannten Anforderungsprofils durch den Marketingverein. Die Vereinsbezeichnung möge den Ortsnamen “Havixbeck” beinhalten.

 

3. Der Sperrvermerk für die im Haushalt 2014 beim Produkt 1502 Marketingaufgaben bereitgestellten Mittel in Höhe von 15.000 € für 2014, 30.000 € für 2015 und 15.000 € für 2016 wird aufgehoben.

Finanzielle Auswirkungen                         ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2014 sind die im Beschlussvorschlag genannten Beträge beim Produkt 1502 Marketingaufgaben veranschlagt. Die an den Marketingverein gezahlten Beträge wirken sich auf die Ergebnis –und Finanzrechnung in den einzelnen Jahren aus.