Begründung
Die
Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) und der Verkehrsverein Havixbeck und
Umgebung e.V. (VVH) haben mit gemeinsamem Schreiben vom 10.12.2013 bei der
Gemeinde Havixbeck einen Antrag auf Gewährung eines jährlichen Zuschusses für
zunächst zwei Jahre für einen zu gründenden Marketingverein in Höhe von
jährlich 30.000 € gestellt.
Der
Gemeinderat hat nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr und Kultur am 10.02.2014 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am
19.02.2014 in der Sitzung am 26.02.2014 folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, die Arbeiten für die Bildung eines sog. Marketingvereins möglichst
zeitnah in Verbindung mit dem Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH)
und der Werbegemeinschaft Havixbeck e.V. (WGH) aufzunehmen. Über die
Verhandlungsergebnisse ist der Gemeinderat zu informieren.
Die Erarbeitung eines noch
konkreteren Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle, des
Satzungsentwurfs sowie eines Businessplans soll zeitnah im Dialog mit den
beteiligten Vereinen beginnen.
Bis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 25.06.2014 mögen die drei beteiligten Institutionen – der
Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.V. (VVH), die Werbegemeinschaft
Havixbeck e.V. (WGH) zusammen mit der Gemeindeverwaltung – die grundlegenden
Inhalte eines Satzungsentwurfs für den zu gründenden Marketingverein, eines
konkreten Anforderungsprofils für die Geschäftsführerstelle sowie eines
Businessplans erarbeiten/erstellen.“
Gleichzeitig hat der Gemeinderat
mehrheitlich (20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) beschlossen, im Haushalt 2014 für
weitere Vorbereitungen zunächst 15.000 in 2014, 30.000 in 2015 und in 15.000 €
in 2016 im Ergebnis- und Finanzplan vorzusehen (jeweils mit Sperrvermerk).
Seit
der Ratssitzung vom 26.02.2014 haben unter Beteiligung von Vertretern aus WGH,
VVH und der Verwaltung mehrere Arbeitstreffen stattgefunden, um dem vg.
Ratsbeschluss entsprechend die Arbeiten zur Gründung eines Marketingvereins
voranzutreiben.
Die
Arbeitsergebnisse sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Im
Einzelnen wurden erarbeitet:
1.
Satzungsentwurf für den zu gründenden Marketingverein (Anlage 1)
2.
Anforderungsprofil für die Geschäftsführerstelle (Anlage 2)
3.
Kurzfassung eines Businessplans in Form eines „Teasers“ (Anlage 3; „Teaser“
kommt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich übersetzt „reizen“ oder
„necken“; der Begriff wird in der Werbe- und Journalismussprache benutzt für
ein kurzes Text- oder Bildelement, das zum Weiterlesen, -hören, -sehen,
-klicken verleiten soll).
Vertreter
von WGH, VVH und der Verwaltung werden die wesentlichen Inhalte der
Arbeitspapiere in der HFA-Sitzung am 25.06.2014 vorstellen.
Vorab
möchte ich darauf hinweisen, dass das Zusammenwachsen von WGH und VVH unter dem
Dach „Marketingverein“ auf ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Vereine in
einer zweijährigen Erprobungsphase erfolgen soll. Während dieses Zeitraums
bleibt die rechtliche Existenz und Selbständigkeit von WGH und VVH zunächst
formal erhalten. Die Beteiligten gehen davon aus, dass der „Marketingverein“
als erfolgreiche Institution implementiert werden kann. Dennoch sollen erst
nach der Probephase die heutigen Vereinsstrukturen durch Vereinsauflösung bei
einer gleichzeitigen Verschmelzung der Vereine im „Marketingverein“ aufgegeben
werden.
Die
bisherigen Mitglieder der ursprünglichen Vereine sollen zukünftig Mitglieder
des Marketingvereins werden. Neue Mitglieder sollen hinzugewonnen werden.
Die
Regelungen des Satzungsentwurfs sind so gefasst, dass sie bereits den Zustand
nach der Vereinsverschmelzung berücksichtigen. Nach der Erprobungsphase ist
also formal aus heutiger Sicht nicht automatisch eine Neufassung bzw. Änderung
der Satzung erforderlich.
Im
1. und 2. Geschäftsjahr (= Erprobungsphase) des Businessplans sind Positionen
für Einnahmen/Ausgaben für Veranstaltungen sowie Einnahmen aus der noch
einzuführenden Baumberge Card nicht berücksichtigt. Natürlich müssen die
Akteure des Marketingvereins, nicht zuletzt der/die hauptamtliche
Geschäftsführer/in auch in der Anlaufphase einen finanziellen
Handlungsspielraum erhalten, um Aktionen durchzuführen. Die Vertreter von WGH
und VVH haben in den Arbeitsgesprächen bestätigt, dass in der Erprobungsphase
entsprechende Finanzmittel durch den jeweils noch rechtsfähigen Verein WGH und
VVH zur Verfügung gestellt werden.
Sofern
Sie vorab Fragen zu den Inhalten haben, wäre es schön, wenn Sie diese der
Verwaltung bereits vor der HFA-Sitzung mitteilen könnten. Die Antworten können
bei entsprechendem zeitlichem Vorlauf nämlich von den vortragenden Personen in
ihre Ausführungen integriert werden.
Ich
persönlich habe während der konstruktiv und zielorientiert geführten
Arbeitsbesprechungen den Eindruck gewonnen, dass mit dem neu zu gründenden
Marketingverein insbesondere durch die Aufgabenbündelung der beteiligten
Akteure und die durch die Einstellung des Geschäftsführers angestrebte
Professionalisierung der Aufgabenwahrnehmung eine gute Organisationsform
geschaffen werden kann. Nach einer Einführungsphase sollten für Havixbeck und
die Baumbergeregion gute Ergebnisse erzielbar sein. Entscheidender
Erfolgsfaktor wird aus meiner Sicht sein, die jetzigen WGH- und VVH-Mitglieder
mit guten Arbeitsergebnissen in der Probephase von den Vorzügen der
Vereinsverschmelzung zu überzeugen, damit diese möglichst komplett Mitglieder
im Marketingverein werden.
Beschlussvorschlag
1.
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Satzung für den zu gründenden
Marketingverein, das Anforderungsprofil für die Geschäftsführerstelle sowie die
Kurzfassung des in der Form eines „Teaser“ erarbeiteten Businessplans
zustimmend zur Kenntnis.
2.
Er begrüßt die Gründung des Marketingvereins sowie die zeitnahe Einstellung
einer/s Geschäftsführers/in auf der Grundlage des vorgenannten
Anforderungsprofils durch den Marketingverein. Die Vereinsbezeichnung möge den
Ortsnamen “Havixbeck” beinhalten.
3. Der Sperrvermerk für die im Haushalt 2014 beim Produkt 1502 Marketingaufgaben bereitgestellten Mittel in Höhe von 15.000 € für 2014, 30.000 € für 2015 und 15.000 € für 2016 wird aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2014 sind die im Beschlussvorschlag genannten Beträge beim Produkt 1502 Marketingaufgaben veranschlagt. Die an den Marketingverein gezahlten Beträge wirken sich auf die Ergebnis –und Finanzrechnung in den einzelnen Jahren aus.