Begründung
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ lag in der Zeit vom 23.12.2022 – 30.01.2023 im Rahmen der Offenlage für jedermann zur Einsicht mit Begründung aus. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass sowohl die betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, als auch die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben.
Die Bedenken und Anregungen, die seitens der Bürgerschaft eingereicht wurden, sind der Anlage 3 zu dieser VO/008/2023 zu entnehmen. Dort sind, sofern nötig, einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.
Über alle Punkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Keine Anregungen /
Hinweise von Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:
- Kreis Coesfeld, Schreiben vom 31.01.2023
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 12.01.2023
- Stadt Münster, Schreiben vom 30.001.2023
- Gemeinde Senden, Schreiben vom 30.01.2023
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, Bürgerinnen und Bürger und Nachbarkommunen zur Kenntnis.
2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander, werden die Stellungnahmen
- zur Kenntnis genommen:
1, 2, 3
- berücksichtigt:
--
- nicht berücksichtigt:
--
Die Nummern können
der Anlage 3 zu dieser VO/008/2023 entnommen werden.
Es wird zur
Kenntnis genommen, dass die in der Begründung aufgeführten Träger öffentlicher
Belange und Nachbarkommunen weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben.
3. Der Gemeinderat beschließt nochmals die nach Abwägung erfolgte
Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der
Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange vom 15.12.2022.
4. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ mit Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 zu dieser VO/008/2023 beigefügten Entwürfe.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt die Gemeinde Havixbeck. Im Produkt 0901 (räuml. Planung und Entwicklung) sind hierfür ausreichend Mittel veranschlagt.
Jörn Möltgen