Begründung
Der Gemeinderat hat im Zuge der Aufstellung des Planes zur „.2. Erweiterung Wohnpark Habichstbach“ in seiner Sitzung am 8.10.2020 u.a. beschlossen, dass bis zur Offenlage des Planes zur verstärkten Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Gestaltung der Baukörper und Grundstücke Vorschläge unterbreitet werden sollen.
Das beauftragte Stadtplanungsbüro WoltersPartner hat in
Abstimmung mit der Verwaltung Vorschläge als Grundlage für eine politische
Beratung erarbeitet, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt sind. Auf der
Grundlage dieser Vorschläge kann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
beraten werden, welche dieser Vorschläge bzw. ggfls. welche anderen Regelungen
Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplanes finden sollen. Bei Bedarf kann
Herr Lang vom Büro WoltersPartner in digitaler Form an den Beratungen des
Ausschusses teilnehmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes „2. Erweiterung
Wohnpark Habichtsbach“ entsprechend den Vorschlägen des Büros WoltersPartner
(vgl. Anlage 1 zur VO/010/2021) zu ergänzen bzw. zu ändern. Hierbei soll das
Beratungsergebnis aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
04.02.2020 mit einbezogen werden.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen