Begründung

Historie:

Der SPD Ortsverein beantragt mit Schreiben vom 23.11.2015 die Wechselsperren (fachtechnisch: Umlaufsperren) auf ihre Durchgängigkeit für Elektroscooter, Rollstühle, Fahrräder mit Kinderanhängern sowie Zwillingskinderwagen zu überprüfen und so zu verändern, dass ein Passieren möglich wird.

Dieser Antrag wurde mit Vorlage Nr. 002/2016 zur Beratung vorgelegt.

In der Sitzung 001/2016 hat der Gemeinderat hierzu folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung aus dem Jahr 2014 zu möglichen Veränderungen von Wechselsperren an markanten Punkten im Gemeindegebiet zur Kenntnis.

Die Verwaltung möge mit dem Straßenverkehrsamt überprüfen, inwieweit Veränderungen von bestimmten Sperren vorgenommen werden können, damit ein barrierefreies Durchfahren mit Elektroscootern und dergleichen möglich ist.

Dem Gemeinderat ist anschließend eine Maßnahmeliste mit den entsprechenden Veränderungsvorschlägen einschließlich der Kostenschätzungen zur Entscheidung vorzulegen.“

 

Gesetzliche Grundlagen:

Wie in der Vorlage 002/2016 bereits ausgeführt, gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen, wie Umlaufsperren anzubringen sind. Es gibt lediglich Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA, Ausgabe 2010), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) aufgestellt wurden. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt mit Erlass vom 10.06.2011 den Kommunen, die ERA 2010 generell anzuwenden.

 

In Ausführung des Ratsbeschlusses wurden mittlerweile alle im Gemeindegebiet vorhandenen Umlaufsperren erfasst. Hierbei wurde der Standort, Beleuchtung, vorhandene Beschilderung, möglicher Sinn und Zweck der Sperre aufgenommen. Gleichzeitig wurden zum besseren Verständnis Fotos gefertigt. Es handelt sich um eine Aufstellung von 50 Sperren (s. Anlage 1), welche anschließend an das Straßenverkehrsamt Coesfeld weitergeleitet wurde.

Mit Schreiben vom 12.10.2016 (s. Anlage 2) nimmt das Straßenverkehrsamt Coesfeld (StVA), Herr Schenk, ausführlich Stellung zum Thema Umlaufsperren / Poller.

 

Hiernach sind folgende Punkte wichtig:

  1. Umlaufsperren sowie Poller im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen keiner verkehrsrechtlichen Anordnung, da es sich hierbei nicht um Verkehrsreinrichtungen im Sinne von § 43 Abs. 1 und 3 StVO handelt.
  2. Als Gegenstände im Sinne des § 32 StVO sind sie Verkehrshindernisse und als solche grundsätzlich unzulässig.
  3. Im Einzelfall können jedoch vom StVA gem. § 46 Abs. 1 (im Schreiben steht irrtümlich Abs. 2) Ziff. 8 StVO Ausnahmen zugelassen werden. 

Als Maßstab für die Zulässigkeit von Pollern bzw. Umlaufsperren sollte:

·        aus Gründen der Verkehrssicherheit die Regelungen der ERA 2010 hinsichtlich der Abmessungen und Gestaltung angewendet werden;

·        zunächst überprüft werden, ob mit anderen Mittel, wie z.B. bauliche Veränderungen, der Zweck Verkehrssicherheit erfüllt werden kann.

Hinweis: Telefonisch konnte mit dem StVA geklärt werden, dass bauliche Veränderungen wohl nur bei der Neuplanung von Straßen / Wegen umsetzbar sind.

Insbesondere weist das StVA darauf hin, dass bereits die Anordnung von Verkehrszeichen zur Kennzeichnung von Sonderwegen (vgl. Anlage 2, Abschnitt 5 zu § 31 Abs. 1 StVO, z.B. Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg) ein Durchfahrtverbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer beinhaltet. Dieses Verkehrszeichen sollte in der Regel bereits als milderes Mittel die unberechtigte Durchfahrt von Kraftfahrzeugen unterbinden. Sollte die Beschilderung wiederum im Einzelfall nicht ausreichen, wäre als weniger beeinträchtigendes Mittel ein Poller der Umlaufsperre vorzuziehen.

 

Die Umlaufsperren wurden unter Berücksichtigung der Argumente des StVA überprüft und in die verschiedenen Kategorien eingeteilt:

 

1.   Die Kategorie „gelb“ beinhaltet 25 Umlaufsperren, die m.E. nach entfernt werden sollten. Die genauen Abwägungsgründe sind in der Rubrik Bemerkungen aufgeführt. Zum besseren Verständnis steht die Begründung neben den entsprechenden Fotos.
In der Anlage 3 ist die Auflistung sowie in der Anlage 4 die entsprechenden Bilder der Kategorie „gelb“  beigefügt.

 

2.   Die Kategorie „grün“ beinhaltet 16 Umlaufsperren, welche m.E. nach bleiben bzw. durch Poller ersetzt werden sollten. Eine besondere Gefahrenlage ist in diesen Fällen gegeben. Ein Umbau nach ERA 2010 ist möglich und sollte vorgenommen werden.

In der Anlage 5 ist die Auflistung sowie in der Anlage 6 die entsprechenden Bilder der Kategorie „grün“ beigefügt.

 

3.   Die Kategorie „blau“ beinhaltet 4 Umlaufsperren; diese sollten m.E. nach wegen der Anerkennung einer besonderen Gefahrenlage so erhalten bleiben. Ein Umbau nach ERA 2010 ist wegen der nicht vorhandenen Wegbreiten nicht möglich.
In der Anlage 7 ist die Auflistung sowie in der Anlage 8 die entsprechenden Bilder der Kategorie „blau“ beigefügt.

 

4.   Die Kategorie „rot“ beinhaltet 2 Umlaufsperren. Hier besteht m.E. eine überaus hohe Gefahrenlage. Die Umlaufsperren sollten so erhalten bleiben. Ein Umbau nach ERA 2010 wäre möglich, sollte aber aufgrund der Besonderheiten nicht vorgenommen werden.

In der Anlage 9 ist die Auflistung sowie in der Anlage 10 die entsprechenden Bilder der Kategorie „rot“ beigefügt.

 

5.   Die Kategorie „hellblau“ beinhaltet 3 Umlaufsperren. Aufgrund einer Stellungnahme des Brandschutzingenieurs im Rahmen eines umfangreichen Brandschutzgutachtens zu gemeindeeigenen Gebäuden (Schulen) werden diese Umlaufsperren noch verändert; die ERA 2010 wird dabei berücksichtigt. 

In der Anlage 11 ist die Auflistung sowie in der Anlage 12 die entsprechenden Bilder der Kategorie „hellblau“ beigefügt.

 

 

Insgesamt schlage ich vor, von den 50 im Gemeindegebiet vorhandenen Umlaufsperren, 41 (Kategorie „gelb“ und „grün“) im Rahmen dieser Maßnahmenliste zu verändern. Diese Veränderungen sind mit Kosten verbunden, welche nach grober Schätzung durch das Tiefbauamt mit ca. 11.000 € veranschlagt werden müssten.


Bevor nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat ein Umbau vorgenommen wird, schlage ich weiterhin vor, mit entsprechenden Vereinen (z.B. Netzwerke Füreinander – Miteinander e.V.) zu klären, ob die Weg- bzw. /Einfahrtbreiten der ERA 2010 auch für eine Befahrung mit Scootern bzw. Zwillingskinderwagen ausreichend sind. Die ERA 2010 enthält lediglich die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen; entsprechende Empfehlungen für Scooter gibt es bisher noch nicht.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Maßnahmenliste zur Veränderung von Umlaufsperren im Gemeindegebiet zu Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, dass

  1. die Umlaufsperren der Nummern 1 – 5, 8 – 11, 14 – 15, 19, 21 – 22, 26 – 28, 40 – 46, 48 (gelbe Kategorie) ersatzlos zu entfernen sind;
  2. die Umlaufsperren der Nummern 6, 12 – 13, 17, 25, 30, 32, 34 – 39, 47, 49 - 50 (grüne Kategorie) nach ERA 2010 umzubauen bzw. durch Poller zu ersetzen sind;
  3. die Umlaufsperren der Nummern 7, 16, 31 und 33 (blaue Kategorie) so zu belassen sind, da aufgrund fehlender Voraussetzungen ein Umbau nach ERA 2010 nicht möglich ist bzw. ein Ersetzen durch Poller nicht zweckmäßig ist.
  4. die Umlaufsperren der Nummern 18 und 29 (rote Kategorie) wegen der besonderen Gefahrenlage nicht verändert werden sollen.
  5. Über die Veränderungen der Umlaufsperren der Nummern 20, 23 und 24 (hellblaue Kategorie) wird kein Beschluss gefasst.

Eine Veränderung erfolgt im Rahmen eines noch zu überarbeiteten Brandschutzgutachtens durch die Verwaltung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                 ja     

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Kosten i.H.v. 11.000 € werden beim Produkt 1201 Verkehrsflächen & - anlagen veranschlagt.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Gromöller