Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Flothfeld VIII"
Vorlage
099/2014
Aktenzeichen
6221-21/53
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 24.07.2014 gebeten, die Baugrenzen auf seinem Grundstück so zu verschieben, dass eine Erweiterung des gewerblichen Betriebes ermöglicht wird. Das Schreiben des Antragstellers ist der Verwaltungsvorlage Nr. 099/2014 als Anlage 2 und der beabsichtigte Änderungsplan als Anlage 3 beigefügt.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ stellt für den gewünschten Erweiterungsbereich „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Landwirtschaft“ dar. Die Überführung dieser Fläche in Bauland stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der nach dem BauGB auszugleichen ist. Die sich bei Durchführung eines Bauvorhabens ergebende Ausgleichsverpflichtung wäre dann bis zur Gebrauchsabnahme des Objektes nachzuweisen.

 

Durch die begehrte Planänderung wird die Landwirtschaftskammer Westfalen als Träger öffentlicher Belange durch die beabsichtigte Aufhebung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Landwirtschaft  berührt und ist dementsprechend zu beteiligen.

 

Die betroffene Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Planänderung beteiligt.

 

Die Nachbargemeinden sind von der begehrten Planänderung nicht betroffen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Flothfeld VIII“ der Gemeinde Havixbeck. Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 099/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Änderungsplan mit Begründung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja         xnein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten der Planänderung und der Ausgleichsmaßnahmen werden vom Antragsteller getragen.