Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat am
08. Mai 2013 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Stapeler/Altenberger
Straße“ gemäß § 13 a BauGB zu ändern, um auf einem im südlichen Teil des
Bebauungsplans bestehenden Spielplatz ein Wohngrundstück auszuweisen.
Auch hat er in dieser Sitzung
beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Pieperfeld“ gemäß § 13 a
BauGB zu ändern, um dort ebenfalls auf einem bestehenden Spielplatz
Wohngrundstücke auszuweisen.
Für beide Bebauungspläne wurde die
öffentliche Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan „Stapeler/Altenberger
Straße“ ist es die 5. vereinfachte Änderung. Für den Bebauungsplan „Pieperfeld“
handelt es sich um die 3. vereinfachte Änderung.
In der Sitzung des Gemeinderates am
26. Februar 2014 wurden beide Bebauungsplanänderungen als Satzung beschlossen.
Das Spielplatzgrundstück „Auf der
Wenge“ liegt im Nordwesten der Ortslage Havixbeck und umfasst das Flurstück 442
der Flur 11 in der Gemarkung Havixbeck. Nach Abzug der zu erhaltenden
Verbindungswege verbleibt eine Wohnbaugrundstücksgröße von ca. 650 m².
Das Spielplatzgrundstück“ Am
Zitterbach“ liegt am Süd-Ost-Rand der Ortslage Havixbeck und umfasst das
Flurstück 214 der Flur 39 zur Größe von ca. 1.017 m².
Diese Fläche könnte als eine bebaubare Fläche oder als zwei separate Baugrundstücke veräußert
werden.
Pro Wohngebäude (Einfamilienhaus) sind
max. zwei Wohneinheiten zulässig, je
Doppelhaushälfte max. 1 Wohneinheit. Somit könnten hier max. vier Wohneinheiten entstehen.
Die Grundstücke sind in den
beigefügten Lageplänen gekennzeichnet.
Es ist nunmehr zu entscheiden, nach
welchen Kriterien die Veräußerung der Grundstücke erfolgt.
Die Bewerberliste für
gemeindeeigene Wohnbaugrundstücke und
die Liste für Spielplatzgrundstücke weist bereits mehrere Interessenten für die
jeweiligen Flächen aus.
Da es sich hier um sehr attraktive
Grundstücke in hervorragender Wohnlage handelt, schlage ich vor, diese
Grundstücke im „Höchstgebotsverfahren“ ohne Bewerberkriterien zu veräußern.
Die Erschließung der Grundstücke
erfolgt über die vorhandenen Erschließungsanlagen; jedoch verfügen diese
Grundstücke nicht über den jeweiligen Grundstücksanschluss/Hausanschluss an den
vorhandenen Regen- und Schmutzwasserkanal von der Erschließungsstraße. Diese
müssten nachträglich erstellt werden.
Hier sollte im Angebotsverfahren auch
der Hinweis aufgenommen werden, dass die Herstellung der Grundstücksanschlüsse
für das jeweilige Grundstück lt. Satzung der Gemeinde Havixbeck zusätzlich vom
Käufer zu tragen sind.
Ferner sind alle Vertragskosten von
den Erwerbern zu zahlen.
Es werden alle eingetragenen
Bewerber/innen aus den Listen über das Gebotsverfahren schriftlich
benachrichtigt; auch sollte eine Anzeige in den Westfälischen Nachrichten
erfolgen um mögliche weitere Bauinteressenten zu erreichen.
Die Bodenrichtwertkarte 2013 für
Havixbeck weist einen durchschnittlichen Bodenrichtwert für Wohnbaugrundstücke
im Bereich „Auf der Wenge“ von 150 € pro
m² voll erschlossen und im Bereich
„Am Zitterbach“ 140 € pro m² incl.
Erschließung aus. Diese Preise dienen als erster Orientierungswert. Der
Wertermittlung liegen jedoch regelmäßig Kaufverträge zugrunde, die bereits vor
Jahren geschlossen wurden. Aktuelle Preisentwicklungen sind hierin nicht
berücksichtigt.
Der Grundstücksmarktbericht 2013 des
Kreises Coesfeld weist für Havixbeck einen durchschnittlichen Bodenrichtwert
für baureifes Land in mittlerer Lage von 155 € pro m2 voll erschlossen sowie in guter Lage
sogar von 200 € pro m2 incl.
Erschließung aus. Die Vermarktung der Grundstücke im Wohnbaugebiet „Am
Habichtsbach I“ erfolgte beispielsweise zu 165 € pro m2 voll erschlossen.
Ich halte vor dem Hintergrund der
aktuellen Preisentwicklung sowie der schon vorhandenen regen Nachfrage nach den
in Rede stehenden Grundstücken die Vorgabe eines Mindestgebotswerts von 165 € pro m2 incl. Erschließung
für gerechtfertigt.
Die Grundstücksverträge werden dem
Gemeinderat zu gegebener Zeit vorab zur Beratung und Genehmigung für jeden
Einzelfall vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Grundstücke
Flur 1, Flurstück 442 tlw. zur Größe von ca. 650 m² und Flur 39, Flurstück 214
zur Größe von ca. 1.017 m² im Höchstgebotsverfahren bei verwaltungsseitiger
Vorgabe eines Mindestgebotswertes von 165 € pro m2 ohne zusätzliche
Bewerberkriterien zu veräußern.
Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über die Genehmigung
zum Abschluss der entsprechenden Grundstückskaufverträge beraten.
Finanzielle
Auswirkungen
Durch den Beschluss der Festlegung eines Angebotsverfahrens
entstehen der Verwaltung keine Aufwendungen.
Mit den Verkaufserlösen werden nach Abzug der Werte für die
in der gemeindlichen Bilanz bisher als Spielplatzflächen ausgewiesenen
Grundstücke Erträge erzielt. Die Höhe der Erträge ist abhängig von den
eingehenden Preisgeboten.
Klaus Gromöller