2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die öffentliche
Auslegung des o.g. Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Diese hat in der
Zeit vom 15.07.2013 bis 15.08.2013 einschließlich stattgefunden.
Am 14.08.2013 ist
das als Anlage 1 beigefügte Schreiben der Eheleute H. eingegangen, in welchem gefordert
wird, die maximale Firsthöhe für die im Änderungsbereich geplanten Häuser statt
mit 8,50 m lediglich mit 5,70 m festzusetzen.
In einem mit allen
an den Änderungsbereich angrenzenden Grundstücksnachbarn ist am 16.08.2012 in
einem Abstimmungsgespräch Einigkeit darüber erzielt worden, dass für die neu
geplanten Häuser eine maximale Firsthöhe festgelegt wird, die sich an die unmittelbare Nachbarbebauung anpasst.
Die Firsthöhen der unmittelbaren Nachbarbebauung liegen zwischen 5,70 m und
9,50 m.
In dem 2.
Erörterungsgespräch mit den Grundstücksnachbarn am 22.03.2013 wurden die dort dann
noch vorgebrachten Änderungswünsche in den Auslegungsplan eingearbeitet. Eine
Änderung der im Planentwurf festgelegten Firsthöhe wurde von den Eheleuten H.
nicht angeregt.
Die im
Änderungsentwurf festgelegte maximale Firsthöhe ist planerisch nicht zu
beanstanden. Die entstehende Bebauung fügt sich mit der zulässigen Firsthöhe in die
umgebende Bebauung ein. Beeinträchtigungen, insbesondere Belichtung, des
Grundstücks H. sind nicht zu erwarten.
Ich empfehle Ihnen
daher, die den Bedenken der Eheleute H. nicht zu folgen und die 6. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger
Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit
Begründung als Satzung zu beschließen.
Zu Ihrer
Information habe ich Ihnen nochmals als Anlage 2 dieser Vorlage eine Ablichtung
des Änderungsplanes beigefügt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den mit Schreiben vom 14.8.2013 vorgebrachten
Bedenken hinsichtlich der zulässigen max. Firsthöhe nicht zu entsprechen.
Des Weiteren
beschließt der Gemeinderat die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines
Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ als Satzung. Gleichzeitig wird
die Begründung zur Bebauungsplanänderung beschlossen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller