2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
a)
s. anliegendes
Schreiben des Kreises Coesfeld vom 15.03.2013 mit Anlagen sowie die ebenfalls
beigefügte Übersicht über die Höhe der Baukosten und die durch die Gemeinde
Havixbeck zu übernehmenden finanziellen Anteile.
b)
Bei den 4
genannten Teilstücken handelt es sich um die letzten verbleibenden Radwege an
Kreisstraßen, die noch nicht erstellt sind. Dabei hatte immer der Radweg
entlang der K 50 besondere Bedeutung, da diese Trasse aufgrund der
Verkehrsfrequenz, der besonderen Verbindung zwischen Hohenholte und Tilbeck
sowie der touristischen Route (R 1) sich deutlich von den anderen Trassen
abhebt. Da die Realisierung in 2 Teilschritten geplant ist, sollte der
Abschnitt zwischen Overwaul und Hohenholte 1. Priorität erhalten, da diese
Strecke hinsichtlich ihrer Verkehrs- und Verbindungsfunktion wichtiger ist, als
die andere Teilstrecke.
Der Radweg zwischen der K 1 (bei Timmermann) bis zur Stadtgrenze Münster ist
zur radmäßigen Verbindung zwischen Hohenholte und Münster von besonderer
Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass einerseits der Berufspendelverkehr mit dem
Fahrrad verstärkt werden sollte (Klimaschutz) und eine Vielzahl von
Hohenholtern im Westen Münsters arbeitet, kommt dieser Strecke eine besondere
Bedeutung zu. Ferner ist hierdurch auch das touristisch besondere Ziel der Burg
Hülshoff angebunden.
Für den Radweg an der K 38 (Verlängerung des Althoffsweges in Richtung
Billerbeck) ergibt sich somit die Priorität 4.
Sollten alle 4 Maßnahmen mittelfristig umgesetzt werden, hätte das Radwegenetz
an klassifizierten Straßen nachhaltig gewonnen und die Versorgungsquote an
Land- und Kreisstraßen wäre damit vervollständigt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Priorisierung der Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet von Havixbeck wie folgt vorzunehmen:
- K 50 zwischen L 581 (Overwaul) und K 1 (Hohenholte)
- K 50 zwischen L 581 (Overwaul) und L 843 (Tilbeck)
- K 22 zwischen K 1 und Stadtgrenze Münster
- K 38 zwischen L 874 und Gemeindegrenze Billerbeck
Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Übernahme des Eigenanteils des Kreises durch die Gemeinde Havixbeck muss zu gegebener Zeit im Haushaltsplan erfolgen.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Beim Produkt 1201
(Verkehrsflächen und –anlagen) sind für Investitionen für einen Radweg entlang
der K 50 im Jahr 2014 unter STR-017 241.000 € vorgesehen. Diese
Mittel werden für die Realisierung des 1. Teilabschnittes erforderlich.
Für die Folgemaßnahmen
müssten – wenn der Zeitpunkt der Realisierung erkennbar wird, die in der
Übersicht dargestellten Beträge (225.000 €, 285.000 € sowie 112.000 €)
zusätzlich bereit gestellt werden. Die Einzelfallentscheidung bleibt dem
Gemeinderat jedoch vorbehalten.