Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegebauprogramms des Kreises Coesfeld
Vorlage
080/2013
Aktenzeichen
II 642-00
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

a)    s. anliegendes Schreiben des Kreises Coesfeld vom 15.03.2013 mit Anlagen sowie die ebenfalls beigefügte Übersicht über die Höhe der Baukosten und die durch die Gemeinde Havixbeck zu übernehmenden finanziellen Anteile.

b)    Bei den 4 genannten Teilstücken handelt es sich um die letzten verbleibenden Radwege an Kreisstraßen, die noch nicht erstellt sind. Dabei hatte immer der Radweg entlang der K 50 besondere Bedeutung, da diese Trasse aufgrund der Verkehrsfrequenz, der besonderen Verbindung zwischen Hohenholte und Tilbeck sowie der touristischen Route (R 1) sich deutlich von den anderen Trassen abhebt. Da die Realisierung in 2 Teilschritten geplant ist, sollte der Abschnitt zwischen Overwaul und Hohenholte 1. Priorität erhalten, da diese Strecke hinsichtlich ihrer Verkehrs- und Verbindungsfunktion wichtiger ist, als die andere Teilstrecke.

Der Radweg zwischen der K 1 (bei Timmermann) bis zur Stadtgrenze Münster ist zur radmäßigen Verbindung zwischen Hohenholte und Münster von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass einerseits der Berufspendelverkehr mit dem Fahrrad verstärkt werden sollte (Klimaschutz) und eine Vielzahl von Hohenholtern im Westen Münsters arbeitet, kommt dieser Strecke eine besondere Bedeutung zu. Ferner ist hierdurch auch das touristisch besondere Ziel der Burg Hülshoff angebunden.

Für den Radweg an der K 38 (Verlängerung des Althoffsweges in Richtung Billerbeck) ergibt sich somit die Priorität 4.

Sollten alle 4 Maßnahmen mittelfristig umgesetzt werden, hätte das Radwegenetz an klassifizierten Straßen nachhaltig gewonnen und die Versorgungsquote an Land- und Kreisstraßen wäre damit vervollständigt.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Priorisierung der Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet von Havixbeck wie folgt vorzunehmen:

 

  1. K 50 zwischen L 581 (Overwaul) und K 1 (Hohenholte)
  2. K 50 zwischen L 581 (Overwaul) und L 843 (Tilbeck)
  3. K 22 zwischen K 1 und Stadtgrenze Münster
  4. K 38 zwischen L 874 und Gemeindegrenze Billerbeck

 

Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Übernahme des Eigenanteils des Kreises durch die Gemeinde Havixbeck muss zu gegebener Zeit im Haushaltsplan erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Beim Produkt 1201 (Verkehrsflächen und –anlagen) sind für Investitionen für einen Radweg entlang der K 50  im Jahr 2014  unter STR-017 241.000 € vorgesehen. Diese Mittel werden für die Realisierung des 1. Teilabschnittes erforderlich.

Für die Folgemaßnahmen müssten – wenn der Zeitpunkt der Realisierung erkennbar wird, die in der Übersicht dargestellten Beträge (225.000 €, 285.000 € sowie 112.000 €) zusätzlich bereit gestellt werden. Die Einzelfallentscheidung bleibt dem Gemeinderat jedoch vorbehalten.