Betreff
Ergebnis der Auslegung der 2. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes "Pieperfeld" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
077/2013
Aktenzeichen
II 622-21/24
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 beschlossen, einen Plan zur 2. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ aufzustellen mit dem Inhalt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Form geändert werden, dass künftig für den Bereich des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ Wohngebäude nicht mehr als 3 Wohnungen haben dürfen.

 

Die beabsichtigte Änderungsplanung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.04.2013 bis 15.05.2013 öffentlich ausgelegt worden.

Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die 296 Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebietes „Pieperfeld“ über die Auslegung schriftlich informiert.

 

Seitens der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden keine Anregungen und Bedenken zu der beabsichtigten Änderung vorgetragen. Es erfolgte lediglich ein Hinweis des Landesbetriebes Straßenbau, dass bei zukünftigen Bauvorhaben, die über vorhandene, unmittelbare Zufahrten zur L581 erschlossen werden sollen, der Straßenbaulastträger im Bauantragsverfahren zu beteiligen ist, da für diese Zufahrten eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Dieser Hinweis wird selbstverständlich beachtet werden.

 

Seitens der Bürger sind 55 Bedenken gegen die beabsichtigte Änderungsplanung eingegangen. Mit fast einheitlichen Schreiben haben sich die Grundstückeigentümer gegen die Möglichkeit der Errichtung einer 3. Wohneinheit ausgesprochen. Sie befürchten, dass durch die Schaffung einer 3. Wohneinheit ein höheres Verkehrsaufkommen im Baugebiet Pieperfeld entstehen wird. Weiterhin wird auf eine zusätzliche Schadstoffbelastung und auf fehlendes Stellplatzpotential hingewiesen.

Eine Ablichtung dieser Schreibens ist der Verwaltungsvorlage 077/2013 als Anlage beigefügt.

 

Da sich ca. 1/5 der gesamten Grundstückseigentümer (296 wurden angeschrieben) gegen die beabsichtigte 2. förmliche Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ ausgesprochen haben, schlage ich Ihnen vor, den o.g. Bebauungsplan nicht zu ändern.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ nicht zu ändern.

Finanzielle Auswirkungen:    ja     nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine.

 

 

 

Klaus Gromöller