2. Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Bei den in der Prioritätenliste aufgeführten
Maßnahmen handelt es sich sowohl um stark frequentierte Fuß- und Radwege, als
auch um Straßen in den Wohngebieten sowie Erschließungsstraßen, die seit den
letzten Jahren zunehmende Schäden aufweisen, und hierdurch die Verkehrssicherung
erheblich beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund kommt es in den letzten Jahren
immer wieder zu aufwendigen punktuellen Reparaturen an den Straßen- und Wegen.
Weiterhin sind verschiedene Wirtschafts- und
Interessentenwege aufgelistet.
Diese Wege mit einer Gesamtlänge von über 60
Km (befestigt und unbefestigt) rücken aufgrund ihrer Zustände momentan immer
mehr in den Focus der Öffentlichkeit.
Ausschlaggebend für die einzelnen
Schadensbilder können die seinerzeit erstellten Unterbauten sein, die aufgrund
der Anzahl der Fahrzeuge und deren Zunahme an Gewicht nicht mehr ausreichend
dimensioniert sind bzw. nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechen. Die Ergebnisse der Untersuchungen (Schürfe) sind als Anlage
beigefügt.
Für die einzelnen Maßnahmen sind sowohl eine
Erneuerung als auch eine Renovierung bzw. Reparaturen berücksichtigt.
Für die Maßnahme Nr. 5 der Straße „Im
Flothfeld“ wurde eine Auswertung der Kanal Befahrung aus dem Jahre 2009
durchgeführt. Gravierende Schäden, die eine Erneuerung in offener Bauweise
rechtfertigen, wurden nicht festgestellt. Die Auswertung mit entsprechender
Sanierungskonzeption der Kanäle erfolgt zur nächsten Sitzungsperiode. Weiterhin
sind im Vorfeld bei einer Straßenbaumaßnahme sämtliche Anschlussleitungen an
die Hauptkanäle vorab zu inspizieren, um Schäden an diesen ausschließen zu
können bzw. im Schadenfall diese zu sanieren.
Dieses gilt insbesondere auch für die
Hausanschlussleitungen der einzelnen Anschlussnehmer, sowohl für Schmutz- als
auch Regenwasser.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung,
die in der Prioritätenliste Nr. 1-3 (Erneuerung) aufgeführten Maßnahmen mit den
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2012 auszuschreiben und zu
vergeben.
Die Ausschreibung erfolgt nach Beratung
anhand der genannten Prioritätenliste und soll zudem über das Jahr 2012 hinweg
fortgeschrieben und abgearbeitet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Maßnahmen sind im Produkt 1201, Nr.
13, 110.000,00 € zur Verfügung gestellt. Hiervon sind noch ca. 15.000 €
Ausgaben für die Beseitigung entsorgungspflichtiger Abfälle aus der
Straßenunterhaltung (Bodenmiete Bauhof) vorgesehen.
Darüber Hinausgehende Maßnahmen und Ausgaben
sind in den Folgejahren zu berücksichtigen.