Betreff
Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gennerich III"
Vorlage
VO/036/2024
Aktenzeichen
622-21/45a, IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Auf die VO/145/2022 wird Bezug genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich III“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist bisher noch nicht erfolgt.

 

In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Versuche unternommen, das Sandsteinmuseum zu erweitern, auch im Rahmen eines Raumes für Kultur- und Bildungsveranstaltungen. Vorgesehen ist, einen Treffpunkt für die Havixbecker Bürgerschaft, Vereine, Nachbarschaften und andere Gruppierungen zu schaffen, an dem ein Austausch stattfinden kann. Neben der gut zu nutzenden Räumlichkeiten besteht auch ein Bezug zu der lokalen und regionalen Geschichte.

 

Nach erster Prüfung der bestehenden baulichen Ressourcen und der Abstimmung mit verschiedenen Behörden kristallisierte sich heraus, dass eine Erweiterung der baulichen Substanz nur dann sinnvoll angegangen werden kann, wenn die nachbarschaftlichen Interessen entsprechend gewichtet werden. Darüber hinaus wurde das Nutzungskonzept nochmals angepasst, so dass die Lärmimmissionen im Rahmen des ruhenden und Parkplatzsuchverkehrs, vor allem in den Abendstunden, so weit wie möglich minimiert werden.

 

Nunmehr liegen der Gemeindeverwaltung neben dem Planentwurf und der Begründung zu der Änderung des Bebauungsplanes eine Verkehrsuntersuchung und eine schalltechnische Untersuchung vor (siehe Anlagen 3 und 4 zu dieser VO/035/2024). Somit kann der weitere Verfahrensschritt angegangen werden.

 

Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden. Aufgrund der Sensibilität der Örtlichkeit und der langen Historie in diesem Planverfahren, sollte dennoch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs.1 BauGB erfolgen. Darüber hinaus soll zeitnah eine Bürgerversammlung erfolgen, nachdem ein positiver Ratsbeschluss vorliegt. Somit kann der Bürgerschaft und den weiteren Interessierten ein möglichst breites Partizipationsangebot gemacht werden.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB wie in den Anlagen 1 – 4 zu dieser VO/035/2024 dargestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen