Begründung 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, den

Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPÄ) der Gemeinde Havixbeck und seine Begründung für die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB sowie für die Beteiligung der Nachbargemeinden

für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese frühzeitige Beteiligung fand in der

Zeit vom 21.11. bis einschließlich 21.12.2022 statt (siehe hierzu auch die VO/140/2022).

 

In seiner Sitzung am 27.04.2023 hat der Gemeinderat die vorgebrachten Anregungen der

Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis genommen

und unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen beschlossen, die 34. FNPÄ und seine Begründung und den Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen (siehe hierzu auch die VO/020/2023). 

Der Planentwurf lag in der Zeit vom 01.06. bis einschließlich 14.07.2023 öffentlich aus. Die Nachbarkommunen und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls um

Beteiligung gebeten.

 

Unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.09.2023 den Feststellungsbeschluss gefasst und die Unterlagen wurden der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde vorgelegt (siehe hierzu auch die VO/069/2023).

Mit Schreiben vom 27.11.2023 wurde der Gemeinde Havixbeck von der Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass die 34. FNPÄ nicht genehmigungsfähig sei (siehe hierzu auch Anlage 3 zu dieser VO/001/2024). Daher wurden die Planunterlagen überarbeitet. Hierbei wurde der Geltungsbereich an den Planbereich des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck“ angepasst, so dass die Inhalte der Gutachten nunmehr mit dem Geltungsbereich der 34. FNPÄ übereinstimmen. Darüber hinaus wurde sowohl die Begründung, als auch der Umweltbericht um Aussagen zu der Alternativenprüfung ergänzt. Weiterhin wurde in den Planentwurf die Darstellung eines Regenrückhaltebeckens („Fläche für Abwasserbeseitigung – Regenrückhaltebecken“) eingearbeitet.

 

Somit müssen die Planunterlagen überarbeitet werden und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen und durchgeführt werden. Darüber hinaus ist der Feststellungsbeschluss aufzuheben und das Verfahren ab dem Verfahrensstand gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen. Des Weiteren muss eine erneute landesplanerische Anfrage gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NTW mit der Bitte um Stellungnahme gestellt werden.

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hebt den in der Sitzung am 07.09.2023 gefassten Feststellungsbeschluss auf.

 

2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck bestätigt die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen vom 27.04.2023.

 

3. Darüber hinaus bestätigt der Rat der Gemeinde Havixbeck nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen vom 07.09.2023.

 

4. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Stellungnahme mit den Hinweisen der Bezirksregierung Münster, Regionalplanungsbehörde, vom 27.11.2023 zur Kenntnis.

 

5. Die Planunterlagen wurden demzufolge in nachfolgenden Punkten geändert oder ergänzt:

-         Größe des Geltungsbereiches (Anpassung an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und somit an die Untersuchungsgebiete der verschiedenen Gutachten)

-         Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes um den Punkt der Alternativenprüfung

-         Darstellung einer „Fläche für Abwasserbeseitigung – Regenrückhaltebecken“ im Süden des Geltungsbereiches

 

6. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen eine erneute Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPÄ) „Baugebiet Masbeck“ mit Begründung für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe hierzu auch die Anlagen 1 bis 10 zu dieser VO/001/2024).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten sind in dem Produkt 0107 (Grundstücksmanagement; GRD-004) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen