Begründung
Auf die Sitzungsvorlage V0/65/2023 wird verwiesen.
Im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen wurde die
Änderung des Regionalplans Münsterland beraten. Insbesondere im Hinblick auf
die Ausweisung der Fläche für den Technologiepark ergaben sich noch einige
Fragestellungen, die zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Münster
abgestimmt wurden.
Die Fläche des ehemals vorgesehenen Technologieparks ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck seit der Rechtskraft der 31. Änderung (16.11.2022) als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Siedlungsflächenmonitoring ist diese Fläche daher als ‚gewerbliche Reserve‘ ausgewiesen.
Berechnung: 17 ha GIB insgesamt – 11 ha Geltungsbereich Technologiepark = 6 ha Reserve GIB
Flächen, die im Regionalplan als GIB festgelegt sind, sind dem störenden Gewerbe vorbehalten. Die Festlegung des Technologieparks ist im derzeit sich in Offenlage befindlichen Entwurf des Regionalplans Münsterland als ASB mit Zweckbindung Technologiepark erfolgt, weil der Investor Nutzungen geplant hatte (Co-Working- und Co-Living-Bereiche, Hotel, Mensa …), die in einem GIB nicht zulässig wären.
Mit dieser Festlegung können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen geschaffen werden, die die Besonderheiten eines Technologieparks (Hotel, Wohnen auf Zeit …) ermöglichen. Ansiedlungen von stark emittierenden Betrieben sind dann nicht möglich.
Die Möglichkeit, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zu beantragen, bleibt der Gemeinde erhalten, ist aber aus rechtlichen Gründen erst nach Abschluss des Regionalplan-Anpassungsverfahrens möglich (frühestens 2024).
In weiteren Abstimmungen innerhalb der Stadtregion Münster wurde eine
gemeinsame Stellungnahme zu der Änderung des Regionalplans Münsterland
erstellt.
Diese Stellungnahme wurde am 30.08.2023 nochmals überarbeitet. Die
Stadtregion stellt in einer Mail vom gleichen Tage hierzu fest, dass der vorliegende Entwurf der
Stellungnahme zum Regionalplan nicht als „stadtregionale Stellungnahme“
anzusehen ist, sondern eine kommunale Positionierung darstellt. Die aktuelle
Version mit den farblich gekennzeichneten Änderungen ist der Ergänzungsvorlage
als Anlage 2 beigefügt. Dieser sollte sich die Gemeinde Havixbeck
anschließen.
Der Verwaltung liegt der Antrag eines Investors vor, im
Bereich der Freiherr-von-Twickel-Straße den dort ansässigen Betrieb zu
erweitern. Nach telefonischer Rücksprache mit der Bezirksregierung ist es
hierzu notwendig, die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan dahingehend
zu ergänzen, dass der ehemals ausgewiesene ASB im Bereich der
Freiherr-von-Twickel-Straße in den neuen Planentwurf wieder aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt die von der Bezirksregierung
Münster, Dezernat 32, berechneten Bedarfsflächen für Wohnbau- und
Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt, der dieser
Ergänzungsvorlage (VO/05/2023/1) beigefügten Stellungnahme der Stadtregion
Münster zu der Änderung des Regionalplans Münsterland zu folgen.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck in Bezug auf die Änderung des Regionalplans Münsterland dahingehend zu ergänzen, den ehemals ausgewiesenen ASB-Bereich im Bereich der Freiherr-von-Twickel-Straße in den neuen Entwurf des Regionalplanes wieder aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
Jörn Möltgen