Betreff
Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 (2) Raumordnungsgesetz (ROG)
Vorlage
VO/065/2023/1
Aktenzeichen
IV/11
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Begründung

 

Auf die Sitzungsvorlage V0/65/2023 wird verwiesen.

 

 

Im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen wurde die Änderung des Regionalplans Münsterland beraten. Insbesondere im Hinblick auf die Ausweisung der Fläche für den Technologiepark ergaben sich noch einige Fragestellungen, die zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt wurden.

 

Die Fläche des ehemals vorgesehenen Technologieparks ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck seit der Rechtskraft der 31. Änderung (16.11.2022) als gewerbliche Baufläche dargestellt. Im Siedlungsflächenmonitoring ist diese Fläche daher als ‚gewerbliche Reserve‘ ausgewiesen.

Berechnung: 17 ha GIB insgesamt – 11 ha Geltungsbereich Technologiepark = 6 ha Reserve GIB

Flächen, die im Regionalplan als GIB festgelegt sind, sind dem störenden Gewerbe vorbehalten. Die Festlegung des Technologieparks ist im derzeit sich in Offenlage befindlichen Entwurf des Regionalplans Münsterland als ASB mit Zweckbindung Technologiepark erfolgt, weil der Investor Nutzungen geplant hatte (Co-Working- und Co-Living-Bereiche, Hotel, Mensa …), die in einem GIB nicht zulässig wären.

Mit dieser Festlegung können die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Nutzungen geschaffen werden, die die Besonderheiten eines Technologieparks (Hotel, Wohnen auf Zeit …) ermöglichen. Ansiedlungen von stark emittierenden Betrieben sind dann nicht möglich.

Die Möglichkeit, ein Regionalplan-Änderungsverfahren zu beantragen, bleibt der Gemeinde erhalten, ist aber aus rechtlichen Gründen erst nach Abschluss des Regionalplan-Anpassungsverfahrens möglich (frühestens 2024).

 

In weiteren Abstimmungen innerhalb der Stadtregion Münster wurde eine gemeinsame Stellungnahme zu der Änderung des Regionalplans Münsterland erstellt.

Diese Stellungnahme wurde am 30.08.2023 nochmals überarbeitet. Die Stadtregion stellt in einer Mail vom gleichen Tage hierzu fest, dass der vorliegende Entwurf der Stellungnahme zum Regionalplan nicht als „stadtregionale Stellungnahme“ anzusehen ist, sondern eine kommunale Positionierung darstellt. Die aktuelle Version mit den farblich gekennzeichneten Änderungen ist der Ergänzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Dieser sollte sich die Gemeinde Havixbeck anschließen.

 

Der Verwaltung liegt der Antrag eines Investors vor, im Bereich der Freiherr-von-Twickel-Straße den dort ansässigen Betrieb zu erweitern. Nach telefonischer Rücksprache mit der Bezirksregierung ist es hierzu notwendig, die Stellungnahme der Gemeinde zum Regionalplan dahingehend zu ergänzen, dass der ehemals ausgewiesene ASB im Bereich der Freiherr-von-Twickel-Straße in den neuen Planentwurf wieder aufgenommen wird.

 

 

Beschlussvorschlag

 

1. Der Gemeinderat nimmt die von der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, berechneten Bedarfsflächen für Wohnbau- und Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis.

 

 

2. Der Gemeinderat beschließt, der dieser Ergänzungsvorlage (VO/05/2023/1) beigefügten Stellungnahme der Stadtregion Münster zu der Änderung des Regionalplans Münsterland zu folgen.

 

 

3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck in Bezug auf die Änderung des Regionalplans Münsterland dahingehend zu ergänzen, den ehemals ausgewiesenen ASB-Bereich im Bereich der Freiherr-von-Twickel-Straße in den neuen Entwurf des Regionalplanes wieder aufzunehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen