Begründung
Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Öffentlichkeit
sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die
geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG
frühzeitig unterrichtet worden (Unterrichtung per E-Mail am 02.03.2023).
Die Planänderung
umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen
Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.
Mit der
Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als
Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert
aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und
einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und
Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen
Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung
ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren
Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die
Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem
darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die
Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen.
Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der
Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit
möglich – wiederherzustellen.
Die Planunterlagen
des Regionalplans Münsterland liegen seit dem 06.03.2023 und bis zum 30.09.2023
öffentlich im Internet aus.
Die wohnbauliche
Entwicklung des Ortsteils Hohenholte wird innerhalb des Regionalplans
Münsterland als „Bereich für den Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung“ und „Waldbereich“ dargestellt. Aus
regionalplanerischer Sicht werden Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern
als „Freiraum“ bewertet, so dass kein „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB)
ausgewiesen wird. Gleichwohl ist eine Siedlungsentwicklung möglich, sofern
diese bedarfsgerecht ist und an den vorhandenen Infrastrukturen ausgerichtet
ist. Hierzu wurde bereits eine landesplanerische Anfrage bei der
Bezirksregierung Münster gestellt und erscheint grundsätzlich möglich.
Der Ortsteil Havixbeck wird größtenteils als „Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt. Darüber hinaus gibt es „Bereiche für
gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ im Osten und Süden des
Gemeindegebietes und eine zweckgebundene GIB-Fläche „Technologiepark“. Darüber
hinaus werden so genannte „Potenzialbereiche“ sowohl für des ASB, als auch GIB
ausgewiesen.
Diese Potenzialbereiche sind mit der Bezirksregierung Münster, Dezernat
32, Regionalentwicklung in mehreren Abstimmungsterminen erörtert und besprochen
worden. Grundsätzlich wurden der Gemeinde Havixbeck Flächenbedarfe für die
Wohnbauentwicklung und Wirtschaftsflächen bis 2045 berechnet (siehe hierzu auch
Anlage 1 zu dieser VO/065/2023). Als Ergebnis ist festzustellen, dass die
Gemeinde Havixbeck weitere 42 ha ASB ausweisen kann. Der Bedarf an GIB-Flächen
ist ausgereizt.
In weiteren Abstimmungen innerhalb der Stadtregion Münster, der die
Gemeinde Havixbeck Mitglied ist, wurde eine gemeinsame Stellungnahme zu der
Änderung des Regionalplans Münsterland erstellt (siehe hierzu Anlage
2 zu dieser VO/065/2023). Dieser schließt sich die Gemeinde Havixbeck an.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt von der
Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, berechneten Bedarfsflächen für Wohnbau-
und Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt, der Stellungnahme
der Stadtregion Münster zu der Änderung des Regionalplans Münsterland zu
folgen.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
Jörn Möltgen