Betreff
Änderung des Regionalplans Münsterland - Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 (2) Raumordnungsgesetz (ROG)
Vorlage
VO/065/2023
Aktenzeichen
IV/11
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung 

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden (Unterrichtung per E-Mail am 02.03.2023).

 

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster.

Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich – wiederherzustellen.

 

Die Planunterlagen des Regionalplans Münsterland liegen seit dem 06.03.2023 und bis zum 30.09.2023 öffentlich im Internet aus.

 

Die wohnbauliche Entwicklung des Ortsteils Hohenholte wird innerhalb des Regionalplans Münsterland als „Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ und „Waldbereich“ dargestellt. Aus regionalplanerischer Sicht werden Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern als „Freiraum“ bewertet, so dass kein „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) ausgewiesen wird. Gleichwohl ist eine Siedlungsentwicklung möglich, sofern diese bedarfsgerecht ist und an den vorhandenen Infrastrukturen ausgerichtet ist. Hierzu wurde bereits eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung Münster gestellt und erscheint grundsätzlich möglich.

Der Ortsteil Havixbeck wird größtenteils als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ dargestellt. Darüber hinaus gibt es „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB)“ im Osten und Süden des Gemeindegebietes und eine zweckgebundene GIB-Fläche „Technologiepark“. Darüber hinaus werden so genannte „Potenzialbereiche“ sowohl für des ASB, als auch GIB ausgewiesen.

 

Diese Potenzialbereiche sind mit der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, Regionalentwicklung in mehreren Abstimmungsterminen erörtert und besprochen worden. Grundsätzlich wurden der Gemeinde Havixbeck Flächenbedarfe für die Wohnbauentwicklung und Wirtschaftsflächen bis 2045 berechnet (siehe hierzu auch Anlage 1 zu dieser VO/065/2023). Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Gemeinde Havixbeck weitere 42 ha ASB ausweisen kann. Der Bedarf an GIB-Flächen ist ausgereizt.

 

In weiteren Abstimmungen innerhalb der Stadtregion Münster, der die Gemeinde Havixbeck Mitglied ist, wurde eine gemeinsame Stellungnahme zu der Änderung des Regionalplans Münsterland erstellt (siehe hierzu Anlage 2 zu dieser VO/065/2023). Dieser schließt sich die Gemeinde Havixbeck an.

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat nimmt von der Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, berechneten Bedarfsflächen für Wohnbau- und Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis.

 

2. Der Gemeinderat beschließt, der Stellungnahme der Stadtregion Münster zu der Änderung des Regionalplans Münsterland zu folgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen