Begründung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 23.01. – 23.02.2023 (einschließlich) mit Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Darüber hinaus wurden die betroffenen Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, um den vorhandenen und für die

nächsten Jahre prognostizierten Nachfragebedarf an Bauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser decken zu können.

 

Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben.

Die eingereichten Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 3 zu dieser VO/070/2023 zu entnehmen. Dort sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.

Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbarkommunen:

-       Bezirksregierung Münster, Dez. 33, Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 07.02.2023

-       Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 06.02.2023

-       Industrie- und Handwerkskammer, Schreiben vom 02.02.2023

-       Gelsenwasser AG, Schreiben vom 08.02.2023

-       Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 14.02.2023

-       Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 23.02.2023

-       Bezirksregierung Münster, Dez. 26, Luftverkehr, Schreiben vom 30.01.2023

-       Regionalverkehr Münsterland GmbH, Schreiben vom 30.01.2023

-       Vodafone West GmbH, Schreiben vom 13.02.2023

-       Gemeinde Senden, Schreiben vom 30.01.2023

-       Stadt Münster, Schreiben vom 09.02.2023

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöBs) und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen: 20, 21, Bürger 1
  2. berücksichtigt: 2, 3, 5, 7, 8, 9, 13, 14, 15 (teilweise), 16, Bürger 2 (teilweise), Bürger 4 (teilweise)
  3. nicht gefolgt: Bürger 3

Die laufenden Nummern können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/070/2023 entnommen werden. Die nicht aufgeführten laufenden Nummern haben keine Einwände oder Anregungen vorgebracht (siehe auch hierzu die nachfolgende Begründung).

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck“ mit Begründung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (siehe hierzu auch die Anlagen 1, 2 und ff. zu dieser VO/070/2023).

 

3. Die Nachbargemeinden werden gem. § 2 BauGB ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten sind, bzw. werden in dem Produkt 0107 (Grundstücksmanagement; GRD-004) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen