Betreff
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (BG Masbeck) und Beschluss über die Offenlage
Vorlage
VO/020/2023
Aktenzeichen
622-11/34, IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, den Plan zu der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPÄ) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats auszulegen. Diese frühzeitige Beteiligung hat in der Zeit vom 21.11. – 21.12.2022 stattgefunden. Der Planentwurf zu ebendieser FNPÄ lag zu jedermanns Einsicht aus und es wurde somit neben den Trägern öffentlicher Belange auch der Öffentlichkeit und den Nachbarkommunen Gelegenheit gegeben, zu den Planungen Stellung zu nehmen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, um den vorhandenen und für die nächsten Jahre prognostizierten Nachfragebedarf an Bauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser decken zu können.

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/020/2023 entnommen werden. Dort sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Planen und Wohnen hat der Gemeinderat über die Stellungnahmen zu entscheiden. Dies kann einzeln oder zusammengefasst erfolgen.

 

Die Unterlagen zu dieser FNPÄ wurden gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) der Bezirksregierung Münster, Regionalplanung, mit der Bitte um landesplanerische Stellungnahme vorgelegt. Sowohl der Regionalplan Münsterland, als auch der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) treffen die Aussage, dass eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung betrieben werden muss. Eine abschließende Stellungnahme kann erst nach erneuter Beteiligung gem. § 34 Abs. 5 LPlG NRW erfolgen (siehe auch Anlage 4 zu dieser VO/020/2023).

 

Nunmehr soll der Beschluss zu der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Dieser ist ortsüblich bekannt zu machen. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung benachrichtigt, ihnen wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagenwerden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und umfassen neben dem zeichnerischen Planentwurf und der Begründung den Umweltbericht (09.03.2023), die artenschutzrechtliche Prüfung (ASP II; 20.02.2023), das Geruchsgutachten (17.01.2023), die schalltechnische Untersuchung (07.02.2023) und das Bodengutachten (27.02.2023).

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbargemeinden:

·         Regionalverkehr Münsterland GmbH, Außenstelle Lüdinghausen, Schreiben vom 21.11.2022

·         Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 (Luftverkehr), Schreiben vom 21.11.2022

·         Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung), Schreiben vom 23.11.2022

·         Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 23.11.2022

·         Vodafone West GmbH, Schreiben vom 06.12.2022

·         Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 13.12.2022

·         Handwerkskammer, Schreiben vom 19.12.2022

·         Lippeverband, Wasserwirtschaftsverband, Schreiben vom 21.12.2022

·         Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 05.01.2023

·         Stadt Münster, Schreiben vom 06.12.2022

·         Gemeinde Senden, Schreiben vom 13.12.2022

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerschaft im Rahmen der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis (siehe Anlage 3 zu dieser VO/020/2023).

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

3, 5, 9, 14, 17, 19, 20.4

  1. berücksichtigt

8, 10, 16, 20.1, 20.2, 20.3, 21, 23, 26

  1. teilweise berücksichtigt

13

  1. nicht gefolgt:

12, 27

Die Nummern können der Anlage 3 zu dieser VO/020/2023 entnommen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die übrigen, hier unter 2. nicht aufgeführten laufenden Nummern weder Anregungen noch Bedenken beinhalten. Diese sind in der untenstehenden Begründung aufgelistet.

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung, Umweltbericht und den weiteren Gutachten (siehe hierzu die Anlagen 1 – 8 zu dieser VO/020/2023) gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten sind in dem Produkt 0107 (Grundstückmanagement; GRD-004) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen