Betreff
Ergebnis der Offenlage des Entwurfes zur 18. Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld I" und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/006/2023/1
Aktenzeichen
IV/11, 622-22/15
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Begründung 

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Aufstellung eines

Planes zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die Erweiterung von Raummöglichkeiten, welche durch eine Machbarkeitsstudie bereits geprüft wurde (siehe hierzu auch VO/142/2022 und die Niederschrift dazu). Im Ergebnis scheint es grundsätzlich möglich zu sein, dass durch eine Aufstockung des Bestandsgebäudes um ein 2. Geschoss auf einer Teilfläche mit Flachdach der Raumbedarf geschaffen werden kann, welcher voraussichtlich nunmehr als Personalraum genutzt werden wird.

 

Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in der gleichen Sitzung beschlossen, den

Änderungsplan mit dazugehöriger Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat in der Zeit vom 21.11. bis 21.12.2022 stattgefunden.

 

Während der Auslegungsphase sind von den Nachbargemeinden weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden.

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 entnommen werden. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben.

 

Lfd. Nr. 1, (Ordnungsziffer 4)

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH: Westt PTI 15 vom 19.12.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 – 

Beschlussvorschlag:

1. Der Hinweis, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien (TK) der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

3. der Hinweis, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet werden müssen, wird zur Kenntnis genommen.

4. Der Hinweis, dass bei der Bauausführung darauf zu achten ist, dass Beschädigungen der vorhandenen TK-Linien vermieden werden müssen und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den TK-Linien inkl. Abdeckungen von Abzweigkästen, Kabelschächten und oberirdische Gehäuse jederzeit möglich sein muss, wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

5. Dem Hinweis, dass die Telekom vor Beginn der Arbeiten durch die Bauausführenden über Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen TK-Linien der Telekom informiert wird, wird gefolgt.

 

Lfd. Nr. 2 (Ordnungsziffer B1)

Schreiben vom 05.12.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 – 

Beschlussvorschlag:

1. Der Hinweis auf das morgendliche Verkehrschaos wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis, dass sich das Verkehrschaos verschlimmern wird, wird zurückgewiesen, da mittelfristig keine Gruppenaufsockung geplant ist..

3. Der Hinweis, das Kita-Konzept grundsätzlich zu überdenken, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Lfd. Nr. 3 (Ordnungsziffer B2)

Schreiben vom 21.12.2022

– siehe Anlage 3 zu dieser VO/006/2023 – 

Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung des Grundstücks und insbesondere der geplanten Photovoltaik- und Wärmepumpenanlage wird zur Kenntnis genommen.
Die zur Zeit geplante Teilaufstockung wird maximal 1,5 m höher sein als die vorhandene Dachkonstruktion aktuell ist. Dadurch entstehen keine Beschattungen von benachbarten PV-Anlagen auf ein- oder zweigeschossigen Gebäuden, der erforderliche Abstand wird gem. Abstandserlass NRW eingehalten.

2. Der Hinweis auf eine mögliche Verschattung der nach Süden ausgerichteten Räume wird zur Kenntnis genommen.

3. Der Hinweis auf eine „massive und hohe Wand“ wird zur Kenntnis zurückgewiesen. Die Erweiterung des Bestandsgebäudes beinhaltet maximal drei bis vier Räume und wird zu unterschiedlichen Seiten ausgerichtet sein. Somit wird ein maßvoller Anbau angestrebt.

 

Keine Bedenken/Anregungen/Hinweise

  • Ericsson Services GmbH, 21.11.2022
  • Gelsenwasser AG, 23.11.2022
  • Kreis Coesfeld, 15.12.2022
  • Stadt Münster, 06.12.2022
  • Gemeinde Senden, 13.12.2022

 

 

Die eingegangenen Einwände noch Anregungen, die bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sind, wurden im Rahmen der Abwägung bewertet und mit einem Beschlussvorschlag versehen. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Somit wird seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen, die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag 

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

1.1 – 1.4, 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2

  1. berücksichtigt:

1.5

  1. nicht berücksichtigt:

2.2 und 3.3

 

Die laufenden Nummern sind in der nachstehenden Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser VO/006/2023/1 entnommen werden.

 

3. Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 18. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Planungskosten sind, bzw. werden im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen