Begründung
Auf Grundlage des Antrages der CDU-Fraktion zur Optimierung der Schülerbeförderung der Anne-Frank-Gesamtschule vom 30.05.2022 wurde die Angelegenheit mit VO/113/2022 und VO/139/2022 zur Beratung vorgelegt, allerdings jeweils vertagt.
Insofern wird mit dieser Ergänzungsvorlage der Sachverhalt erneut zur Beratung vorgelegt.
Zwischenzeitlich hat die Schulpflegschaft der Anne-Frank-Gesamtschule in Ergänzung ihrer Stellungnahme (Anlage 1 zur VO/139/2022) die Ergebnisse einer Meinungsabfrage in der Elternschaft zum Schulbustransport zusammengefasst. Die Präsentation des Ergebnisses erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe am 24.01.2023 durch den Schulpflegschaftsvorsitzenden Herrn Burghard.
Die Wünsche und Vorschläge der Elternschaft sollen in künftigen Planungen zum Schülerverkehr im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten Berücksichtigung finden. Grundlegende Umstellungen oder Erweiterungen des Beförderungsangebotes werden allerdings aktuell nicht kurzfristig umsetzbar sein, sondern bedürfen einer langfristigen Planung.
In diesem Sinne wird empfohlen, dem oben genannten Beschlussvorschlag zu folgen.
Zur Begründung des Beschlussvorschlages und zu den Ausführungen zum rechtlichen Hintergrund, der Komplexität des Themas und den aktuellen besonderen Herausforderungen in der Schülerbeförderung hat die Verwaltung bereits in der VO/113/2022 und VO/139/2022 Stellung bezogen, sodass inhaltlich auf diese Vorlagen verwiesen wird.
Beschlussvorschlag
1. In Ergänzung zu
der in der Begründung der VO/113/2022 enthaltenen Stellungnahme der Verwaltung
zum aktuellen Stand der Schülerbeförderung sowie der Stellungnahme der
Schulpflegschaft der Anne-Frank-Gesamtschule (Anlage 1 zur VO/139/2022) nimmt
der Rat die Ergebnisse der durchgeführten Elternumfrage zum Schulbustransport,
welche durch den Schulpflegschaftsvorsitzenden in der Sitzung des Ausschusses
für Soziales, Bildung und Teilhabe am 24.01.2023 vorgestellt werden, zur
Kenntnis.
2. Der Rat der
Gemeinde Havixbeck begrüßt sowohl das besondere Engagement der
Schulpflegschaft, als auch die Tatsache, dass in einem engen Austausch zwischen
Schulverwaltung und Schulen regelmäßig an einer Optimierung der
Schülerbeförderung gearbeitet wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass weitergehende
Maßnahmen allerdings aktuell und kurzfristig nicht darstellbar sind.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Verbesserungsvorschläge und Wünsche der Eltern auf ihre Umsetzbarkeit hin zu prüfen und in Kooperation mit den weiteren Verfahrensbeteiligten in die langfristigen Planungen und Optimierungsüberlegungen hinsichtlich der Schülerbeförderung einzubeziehen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine
Jörn Möltgen