Betreff
Antrag auf Optimierung des Schülerbeförderungsverkehres der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorlage
VO/139/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Teilhabe am 06.09.2022 wurde die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Elternpflegschaft der Anne-Frank-Gesamtschule verlesen. Da diese aus zeitlichen Gründen nicht allen Ausschussmitgliedern im Vorfeld zur Sitzung bekanntgegeben werden konnte, erfolgte der einstimmige Beschluss, die vorliegende Angelegenheit zunächst nicht zu behandeln und in einer der nächsten Sitzungen nach Kenntnis des Briefes der Elternpflegschaft zu beraten.

 

Insofern wird mit dieser Vorlage der Antrag auf Optimierung des Schülerbeförderungsverkehrs der Anne-Frank-Gesamtschule erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Grundsätzlich können sich die Eltern selbstverständlich jederzeit nicht nur bei Problemen im Einzelfall sondern auch mit konkreten Ideen und Vorschlägen an die Verwaltung wenden. Nur so besteht hier die Chance möglichst kurzfristig Abhilfe zu schaffen oder bestimmte Angelegenheiten zu erläutern und richtig zu stellen.

Dies wird derzeit auch bereits oft praktiziert. Es werden Gespräche mit den Eltern geführt, zum Beispiel bzgl. der Einrichtung von neuen Haltestellen, der Umlegung von Busrouten anlässlich von Baustellen usw. sowie im Rahmen von Beschwerden über BusfahrerInnen, Busverspätungen oder vollen Bussen.

Alle vorliegenden Ideen, Beschwerden oder Wünsche werden gewissenhaft entgegengenommen und kurzfristig mit dem Busunternehmer besprochen, um Probleme zu beheben bzw. Vorschläge und Wünsche auf deren Durchführbarkeit hin zu prüfen.  

 

Die Grundursache für mitunter entstehende Wartezeiten der SchülerInnen sind unvorhersehbare Unterrichtsausfälle einzelner Klassen, von denen wiederum nur wenige SchülerInnen mit dem Bus in die gleiche Richtung zu befördern sind. Der spontane Einsatz zusätzlicher Busse ist in diesen Fällen i. d. R. nicht möglich. Auch dies wurde bereits in der VO/139/2022 erläutert. Zudem gibt es hinsichtlich eines unvorhersehbaren Unterrichtsausfalls auch Regelungen im Schulgesetz zur Aufsichtspflicht. So dürfen SchülerInnen des 5. und 6. Jahrgangs auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden.

 

Darüber hinaus herrscht ein enormer Fachkräftemangel im Bereich des Fahrpersonals. Zurzeit ist es bereits eine besondere Leistung und stete Herausforderung den Busverkehr in der derzeitigen Form aufrecht zu erhalten. Eine Ausweitung oder Ergänzung von Fahrten oder Linien ist somit in der aktuellen Lage nicht möglich.

Einige Eltern gehen hier bereits mit guten Beispiel voran und bilden im Falle von Unterrichtsausfällen Fahrgemeinschaften. Auch dies könnte bisweilen eine Lösung darstellen, um lange Wartezeiten von SchülerInnen einzelner Klassen zu vermeiden.  

 

Hinsichtlich des Bürgerbusses als Alternative ist es korrekt, dass diese nur begrenzte Kapazitäten haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um rein ehrenamtliche FahrerInnen handelt und aufgrund rechtlicher Vorgaben bezüglich der Erlaubniserteilung in der Personenbeförderung eine Ausweitung der Kapazitäten kaum möglich ist, da auch dies wieder einen Fahrermangel zur Folge hätte.

 

  

Hinsichtlich der weiteren Begründung wird inhaltlich auf die VO/113/2022 verwiesen.

 

Beschlussvorschlag 

Nach erfolgter Kenntnisnahme der Stellungnahme der Elternpflegschaft der Anne-Frank-Gesamtschule wird empfohlen, im Sinne der VO/113/2022 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die in der Begründung der VO/113/2022 enthaltene Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Schülerbeförderung sowie die Stellungnahme der Elternpflegschaft (Anlage 1 zu der VO/139/2022) zur Kenntnis und begrüßt, dass in einem engen Austausch zwischen Schulverwaltung und Schulen regelmäßig an einer Optimierung der Schülerbeförderung gearbeitet wird, weitergehende Maßnahmen allerdings aktuell nicht darstellbar sind.

Finanzielle Auswirkungen:                                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

 

Jörn Möltgen