Begründung
Ziel der Gemeinde Havixbeck ist es, entsprechend der vorhandenen und für die nächsten Jahre prognostizierten Nachfrage, Bauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser bereitzustellen. Da kaum noch Bauflächen innerhalb bestehender Wohnviertel oder auf baulich vorgenutzten Arealen vorhanden sind, ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen nur durch die Entwicklung eines neuen Quartiers auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche möglich.
Das „Baugebiet Masbeck“ stellt mit seiner Größe und zentralen Lage zwischen dem Bahnhof und dem Siedlungsbereich der Gemeinde Havixbeck die einmalige Chance dar, ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes, klimafreundliches und auf die Wünsche der Bürgerschaft angepasstes Baugebiet zu entwickeln. Vor dem Hintergrund bzw. dem Ziel der Schonung der Ressource „Boden“ muss bzw. wird es voraussichtlich in näherer Zukunft kein weiteres Baugebiet dieser Größenordnung im Gemeindegebiet mehr geben.
Der wirksame Flächennutzungsplan muss aufgrund der vorgenannten Zielsetzungen angepasst werden, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbauentwicklung geschaffen werden.
Die weiteren Unterlagen der verbindlichen Bauleitplanung, hier speziell die des dazugehörigen Bebauungsplanes, werden aktuell erstellt.
Um der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben wird empfohlen, den Planentwurf und die dazugehörige Begründung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auszulegen. Diese werden ebenfalls zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 aufgefordert.
Die Nachbargemeinden werden gem. § 2 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines Planes zur 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 BauGB (siehe hierzu auch
Anlage 1 zu dieser VO/140/2022).
2. Ferner
beschließt der Gemeinderat den Planentwurf zur 34. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung für die Dauer eines Monats im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB auszulegen, sowie die
Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB (siehe hierzu ebenfalls
Anlage 1 und 2 zu dieser VO/140/2022).
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind, bzw. werden in dem Produkt 0107 (Grundstücksmanagement; GRD-004) veranschlagt.
Jörn Möltgen