Begründung
s. anliegenden Antrag mit Anlagen
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen haben vor Beginn der Sitzung am 13.09.2022 die Möglichkeit, die Situation von Ort zu besichtigen.
Bei der Gemeindeverwaltung wurde im Rahmen einer konkreten Bauanfrage auf dem Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 40, Flurstück 298 die Möglichkeit der Änderung der Baugrenzen angefragt. Da das begehrte Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ entspricht, muss für das begehrte Bauvorhaben der Bebauungsplan durch eine Erweiterung des Baufeldes in Richtung Straße/Pfarrkirche St. Georg geändert werden.
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe der denkmalgeschützten Kirche im Ortsteil Hohenholte und somit auch unmittelbarer angrenzend an den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung des Ortskerns. Darüber hinaus sind im nördlichen Bereich des Flurstücks mehrere hochgewachsene Baumbestände, vor allem aber eine Blutbuche mit einer Baumkrone mit einem Durchmesser von 12,71 m, vorhanden.
Dieser Baum prägt die Ortsmitte von Hohenholte maßgeblich und sollte deshalb erhalten werden. Obwohl der Grundstückseigentümer zurzeit die Möglichkeit hätte, den Baum zu fällen, sollte die Realisierung des Wunsches, das Baufeld zu erweitern an die Einhaltung dieses Baumes geknüpft werden.
Die geplante Bebauung des Grundstückes müsste überprüft werden auf eine Alternative, die den Erhalt des Baumes berücksichtigt. Die verbleibende Fläche zwischen Bestandsgebäude und Buche müsste hierzu ausreichend sein. Damit der Bauherr die hierfür notwendige Planungssicherheit bekommt, sollte schon jetzt eine hierfür nötige Bebauungsplanänderung in Aussicht gestellt werden. In diesem Verfahren würde dann auch die Buche als im Bestand zu erhalten festgesetzt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann durch dieses Vorgehen dem
berechtigten Wunsch des Eigentümers nach einer zusätzlichen Wohnbebauung und
dem ebenfalls bestehenden Wunsch nach
Erhalt des prägenden Großgehölzes Rechnung getragen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den Wunsch zur Schaffung einer zusätzlichen Baumöglichkeit auf dem
Grundstück Krummer Timpen 12 zu Kenntnis. Zum Schutz der auf dem Grundstück
befindlichen und das Ortsbild stark prägenden Blutbuche wird eine Änderung des
Bebauungsplanes für den Fall in Aussicht gestellt, dass es gelingt, die Planung
mit Erhaltung des Baumes zu realisieren.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen