Begründung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.02.2021 (Top 7)
beschlossen, dass Dachflächen so gestaltet werden, dass sie begrünt oder für
PV-Anlagen genutzt werden können. Ferner hat es einen Prüfauftrag an die
Verwaltung gegeben, der die verbindliche Aufnahme von Regelungen des
KfW40-Standards in die Kaufverträge zum Ziel hatte. Seit dieser Beschlusslage
haben sich die Rahmenbedingungen substanziell verändert und der Energiemarkt
ist nicht mehr wiederzuerkennen.
Förderprogramme wurden eingestellt oder im Fördervolumen
gedeckelt, so dass eine KfW-Förderung interessierter Bauherren derzeit
unwahrscheinlich ist. Neben den Baukosten haben sich vor allem die
Energiekosten drastisch erhöht. Ein Anschluss an das Gasnetz wurde bei den
Erschließungsplanungen nicht vorgesehen.
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Bauherren ein hohes Eigeninteresse an nachhaltigen energetischen Lösungen für ihre Häuser haben und eine strikte Vorgabe in dieser Zeit daher nicht erforderlich und wahrscheinlich auch wenig zielführend wäre. Die Verwaltung hat daher hierzu keine vertraglichen Regelungen vorgesehen, wird den Bauherren jedoch die Vermittlung einer Energieberatung anbieten.
Die Verwaltung möchte daraus – auch in Bezug auf das Energiekonzept für das zukünftige Baugebiet an der Münsterstraße – Erkenntnisse gewinnen, wie sich Bauherren ohne vertraglich geregelt Energieeffizienzvorgaben aufstellen um nachhaltig und wirtschaftliche tragfähige Lösungen zu finden. Daher wird es nachlaufend eine Analyse der jeweiligen Energiekonzepte geben.
Da das Thema Nachhaltigkeit im Wohnsektor jedoch bedeutender als je zuvor geworden und auch für die Verwaltung eine wichtige Aufgabe ist, schlägt die Verwaltung die Auslobung eines „Nachhaltigkeitspreis Habichtsbach III“ vor, der einen kleinen Anreiz für zusätzliche Ideen und Maßnahmen bei den Bauherren geben soll.
Die Auswertungen der Grundstücksbewerber und die entsprechenden Zuordnungen der Grundstücke an die Bewerber werden voraussichtlich Mitte September abgeschlossen sein.
Danach könnten die Grundstückskaufverträge sukzessive mit den Käufern abgeschlossen werden.
Wir haben – wie vom Gemeinderat gewünscht – einen Musterkaufvertrag dafür vorbereitet.
Dieser ist als Anlage 1 beigefügt.
Hier die wesentlichen Inhalte:
§ 6 :
Kaufpreis, differenziert nach Bewerbergruppen und Einkommensgrenzen.
§ 10:
Bauverpflichtung (3 Jahre) Mögliche Rückauflassung bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen.
§ 11:
Nutzungsverpflichtung (10 Jahre selbst als Wohnraum zu nutzen).
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt den Inhalt
des Musterkaufvertrages wie in der Anlage 1 zur V0 121/2022 dargestellt.
- Die Gemeinde lobt einen
„Nachhaltigkeitspreis Habichtsbach III“ aus und stellt hierzu ein
Preisgeld von 2.500 € zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
entsprechende Auslobung vorzubereiten, bei der Kriterien wie
Energieeffizienz und der Schutz natürlicher Ressourcen Berücksichtigung
finden sollten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach
Möglichkeit einen Bericht über die durch die Bauherren realisierten
Energiestandards in nichtöffentlicher Sitzung der zuständigen Ausschüsse
vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Durch den Beschluss des Inhaltes des „Musterkaufvertrages“ entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Jörn Möltgen