Begründung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9.12.2021 beschlossen, die Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet Habichtsbach III im Rahmen einer Konzeptvergabeverfahrens vorzunehmen. Eine vom Rat eingerichtete Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Vergabekriterien gemeinsam mit der Verwaltung zu entwickeln.
Am 14.12.2021 hat die Arbeitsgruppe getagt und einvernehmlich den in der Anlage zu dieser VO beigefügten Kriterienkatalog für die Vergabe erarbeitet. Teilnehmer waren Herr Kleefisch von der CDU-Fraktion, Herr Brüggemann von der Fraktion Bd. 90/Die Grünen, Herr Eilers von der SPD-Fraktion, Herr Scholz von der FDP-Fraktion sowie Herr Möltgen und Frau Böse von der Verwaltung.
Wir schlagen daher vor, die Ausschreibung für die Vergabe der 5 Grundstücke nunmehr in Anwendung der Vergabekriterien auf den Weg zu bringen.
Die Verwaltung wird gebeten, zu gegebener Zeit über die Rückläufe und Erfahrungen aus diesem Prozess zu berichten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, für die Vergabe der Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet
Habichtsbach III die in der Anlage zu VO/010/2022 beigefügten Vergabekriterien
anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der
Grundstücksvergabe entsprechend vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle
Auswirkungen
Der Basispreis für die Grundstücke beträgt 450 € pro m². Er kann um 50 € je m² reduziert werden, wenn 100 % der Wohnfläche im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet werden, damit besondere Anreize zur Schaffung von gefördertem Wohnraum geschaffen werden. Insofern können die beim Produkt 0107 (Grundstücksmanagement) zu erzielenden Erlöse noch nicht abschließend beziffert werden. Der Ansatz im Haushaltsplanentwurf 2022 enthält einen gemittelten Wert.
Jörn Möltgen