2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Um den differenzierten Nutzungsvorstellungen für die künftige Nutzung des Geländes des Stiftes Tilbeck verbindlich zu regeln, ist es aus städtebaulicher Sicht erforderlich, im Parallelverfahren zu der entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes einen Plan zur Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“ aufzustellen.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Verwaltungsvorlage Nr. 121/2011 anliegenden Lageplan.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung
eines Planes zur Neufassung des Bebauungsplanes „Stift Tilbeck“. Der Bereich
des Bebauungsplanes ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 121/2011 anliegenden
Planausschnitt umrandet dargestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sämtliche Planungskosten werden vom Stift Tilbeck getragen.
Klaus Gromöller