Begründung
In der Sitzung des Gemeinderates am 07.10.2021 soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Habichtsbach III“ gefasst werden. Somit kann nunmehr die konkrete Erschließungsplanung erfolgen. Derzeit wird die nationale Ausschreibung der Ingenieurleistungen nach den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt. Das Vergabeverfahren nach soll im Juli / August 2021 zum Abschluss gebracht werden. Sodann würde die Planung für den Endausbau erstellt und nach derzeitigen Erkenntnissen den politischen Gremien in der 5. Sitzungsfolge zur Beschlussfassung präsentiert werden können. Auf dieser Grundlage würde dann die Ausbauplanung für die Kanalisation, die Straßenentwässerung und die Baustraße erfolgen.
Seitens der Verwaltung wird angestrebt, die Ausschreibung der Bauleistungen für die Erschließung zu Beginn des Jahres 2022 durchzuführen um einen Baubeginn für die Erschließungsarbeiten im Frühjahr / Sommer 2022 realisieren zu können. Nach derzeitigen Stand ist von einer Bauzeit von 8 bis 9 Monaten auszugehen. Danach stünden die stark nachgefragten Baugrundstücke erschlossen zur Verfügung.
Hierzu ist es erforderlich, die Ingenieurleistungen direkt nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu beauftragen um mit den Planungsleistungen zu starten.
Die Vergabe sollte durch den Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. Hierzu sollte ihm Beschlussvollmacht erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die Ingenieurleistungen
für die Erschließung des Baugebietes 2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach („Habichtsbach
III“) möglichst zeitnah zu beauftragen. Hierzu soll der Haupt- und
Finanzausschuss außerhalb der Sitzungsfolge fristgerecht eingeladen werden.
Hierzu wird dem Ausschuss Beschlussvollmacht erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Für die Erschließung des Baugebietes 2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach („Habichtsbach III“) stehen in dem Produkt 1201 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung
Jörn Möltgen