2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die ursprüngliche Planung für den Einmündungsbereich der aus Richtung Laubrock 1. Zufahrt zum Baugebiet „Am Stopfer“ sah vor, dass zur Aufweitung des Einmündungsbereiches zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und –flüssigkeit die beiden vorhandenen Linden entfernt werden sollten.
Im Rahmen der durchgeführten Begehung der Strecke mit Anliegern wurde die Auffassung vertreten, dass zur Verbesserung des Alleecharakters die beiden Bäume erhalten bleiben sollten. Dies wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.02.2011 auch entsprechend beschlossen.
Eine Überprüfung der Einfahrtsituation in das Baugebiet durch die ARGE Münsterstraße hat ergeben, dass aus verkehrstechnischer Sicht eine Aufweitung der Einmündung notwendig und im Hinblick auf die beantragte Förderung der Baumaßnahmen zusätzlich unentbehrlich ist (s. beiliegendes Schreiben der ARGE mit Plänen zu den Schleppkurven).
Die beiden Bäume können nur dann erhalten werden, wenn der Einmündungsbereich unverändert bestehen bleibt. Dies führt jedoch dazu, dass
Ø ein Einfahren bei gleichzeitigem Ausfahren nicht möglich ist
Ø Rückstau entsteht im Bereich des Baugebietes aber auch auf der Münsterstraße
Ø die Zuschussmittel zumindest auch wegen des Rückstaus auf der Münsterstraße gefährdet sein könnten.
Ich schlage Ihnen daher vor, in Kenntnis der verkehrtechnischen Notwendigkeiten auf den Erhalt der beiden Linden zu verzichten und den Ratsbeschluss vom 17.02.2011 entsprechend zu ändern. Vielmehr sollte durch das Anpflanzen von Ersatzbäumen der Alleecharakter möglichst weitgehend beibehalten werden.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Ratsbeschluss vom 17.02.2011 (TOP 9) zu ändern; aus verkehrstechnischen Gründen muss auf die 2 Linden an der Einmündung zum Baugebiet Stopfer verzichtet werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei Umsetzung der Beschlussempfehlung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Sollte jedoch der Erhalt der Linden beschlossen werden, ist zumindest nicht auszuschließen, dass die Zuwendungen des Landes NRW beim Produkt 1201 (Verkehrsflächen und –anlagen) verringert werden oder schlimmstenfalls ganz wegfallen.