Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

 

 2. Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/177/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 06.12.2022, TOP 13


Abstimmungsergebnis: