Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung eines
Planes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Möglichkeit zu schaffen, im Rahmen einer Nachverdichtung ein hinteres Baufeld bebauen zu können. Es soll somit einer zukunftsorientierte und barrierefreie Wohnmöglichkeit geschaffen werden, welche im Sinne der Innenentwicklung so ressourcenschonend wie möglich erfolgen soll.
Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in der gleichen Sitzung beschlossen, den
Änderungsplan mit dazugehöriger Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat in der Zeit vom 07.10. bis 07.11.2022 stattgefunden.
Während der Auslegungsphase sind von den Nachbargemeinden und Bürgerinnen und Bürgern weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange eingereicht wurden,
können der Anlage 3 zu dieser VO/177/2022 entnommen werden. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben. Nachfolgend wird
die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben.
Ordnungsziffer 1
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 03.11.2022
– siehe Anlage 3 zu
dieser VO/177/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass sich keine Bezugsbasis zu der angegebenen Firsthöhe aus dem Bebauungsplan ergibt, wird zur Kenntnis genommen und gefolgt. Somit ist der Bezugspunkt nunmehr die Ausbauhöhe der südlich angrenzenden Erschließungsstraße (Herkentruper Straße) und wird im Planentwurf dargestellt.
Die eingegangenen
Einwände noch Anregungen, die bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sind,
wurden im Rahmen der Abwägung bewertet und mit einem Beschlussvorschlag
versehen. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Somit wird seitens
der Gemeindeverwaltung empfohlen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“
mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt, unter
Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen
Einzelbeschlüsse, den Plan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ mit
dazugehöriger Begründung als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine, die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.
Jörn Möltgen