Sitzung: 10.02.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/013/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung
der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse,
den Entwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ mit Begründung und
Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/013/2022 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 01.02.2022, TOP 13
Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen beschlossenen
Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt.
Danach erfolgt die Abstimmung über die
zusammenfassende Beschlussfassung.
Ordnungsziffer 1:
Schreiben von dem
Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck vom 05.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 4:
Schreiben von LWL
Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 5:
Schreiben von
Gelsenwasser AG vom 12.07.2021 – siehe Anlage 3
zur VO/013/2022 –
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 7:
Schreiben von Bezirksregierung
Münster Dezernat 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschluss
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Ordnungsziffer 13:
Schreiben von Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 14:
Schreiben
von Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022
–
Beschluss
Die Bedenken werden berücksichtigt.
Ordnungsziffer 15:
Schreiben von Kreis
Coesfeld vom 18.08.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Stellungnahmen zu
den einzelnen Bereichen:
► Zu
Bauaufsicht:
1. Wie in der Begründung ausgeführt, ist für den
Bereich der Villa Schonebeck (SO 1) temporäre Wohnnutzungen (Boardinghouse) im
Kontext des Literaturzentrums zulässig. Hiermit sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Etablierung einer temporären Wohnnutzung im Kontext eines
Residenzprogramms für Studenten am Standort der Burg Hülshoff geschaffen
werden. Zur klareren Definition wird die Festsetzung dahingehend konkretisiert
dass in den mit SO1 gekennzeichneten Bereichen über allgemein zulässigen
Nutzungen hinaus temporäre Wohnnutzungen im Sinne eines Boardinghouse im
Kontext des Literaturzentrums zulässig sind.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
2. Der Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über
gewerblich genutzten Stellplatzanlagen gem. BauO NRW wird zur Kenntnis
genommen.
Um eine Ausnahme/Befreiung von den Regelungen der
Bauordnung vorzubereiten, werden entsprechende Ausführungen in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
3. Der Hinweis auf die Festsetzung 2.1 und die dort
definierte Traufhöhe wird zur Kenntnis genommen. Mangels Festsetzung einer
Traufhöhe wird die Definition aus den Festsetzungen gestrichen.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
4. Die Anregung bzgl. der Festsetzung 1.3 wird berücksichtigt. Zur Vermeidung
von Unklarheiten wird die Festsetzung dahingehend ergänzt, dass der
Gartenbaubetrieb neben den unter 1.1 genannten Nutzungen zulässig ist.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
►
Zu Immissionsschutz:
Die Anregung, im Bebauungsplan den Schutzanspruch
des festgesetzten Sondergebietes festzulegen, wird berücksichtigt. Die
Begründung wird entsprechend ergänzt.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
►
Zu Untere Naturschutzbehörde:
Die Anregung, dass die mit der Planung
verbundene Eingriffsbewertung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu
konkretisieren sind, wird berücksichtigt. Entsprechende Unterlagen wurden
zwischenzeitlich erarbeitet.
Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschluss
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
►
Zu Untere Bodenschutzbehörde:
Der Hinweis, dass
aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Planung bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung, die
schutzwürdigen Böden bei der
Beschreibung und Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen sowie bei
der Kompensation stärker herauszustellen und entsprechend mit einem
Korrekturfaktor in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird im vorliegenden
Fall nicht gefolgt. Die schutzwürdigen Böden befinden sich im westlichen Teil
des Plangebietes. Hier trifft der Bebauungsplan jedoch im Wesentlichen
lediglich Festsetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen. Von daher ist
die Verwendung eines Korrekturfaktors hier nicht angezeigt.
Beschluss
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung wird nicht
berücksichtigt.
►
Zu Brandschutzdienststelle:
Die Hinweise zu den erforderlichen
Löschwassermengen und dem vorhandenen Löschwasserangebot werden zur Kenntnis
genommen.
Beschluss
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bis zum Satzungsbeschluss wird in Abstimmung mit
der zuständigen Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ein Konzept zur
Sicherung einer ausreichenden Löschwassermenge erarbeitet.
Beschluss
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Aufgrund der
Außenbereichslage der Burg Hülshoff unterliegt diese der ortsgebundenen Alarm-
und Ausrückeordnung für die Gemeinde Havixbeck. Hier ist vermerkt, dass bei
einem Brand o.ä. neben dem Löschzug Havixbeck (komplett) auch der komplette
Löschzug Roxel benachrichtigt wird und somit beide Feuerwehren ausrücken.
Zusätzlich wird auch automatisch eine Drehleiter aus Münster angefordert.
Die Hinweise zu den
notwendigen Rettungswegen insbesondere der vorgesehenen ergänzenden Bauten
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des im Zuge der
Baugenehmigungsverfahrens zu erstellenden Brandschutzkonzeptes berücksichtigt.
Beschluss
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Feuerwehrzufahrten und deren Kennzeichnung sowie die Zugänglichkeit
des Geländes für die Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen.
Diese betreffen jedoch
nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden im Rahmen der
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen.
Beschluss
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Aufstell- und Bewegungsfläche der Saugstelle an der Gräfte der Burg
und deren Kennzeichnung und Zugänglichkeit werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Im Verlauf der Beratungen des Bebauungsplanentwurfes war im Bauausschuss angemerkt worden, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bereich der Villa Schonebeck auch gastronomische Angebote zulasse. Eine daraufhin mit der Stiftung vorgenommene Abstimmung hat ergeben, dass im Bereich der Villa die Schaffung von gastronomischen Angeboten nicht vorgesehen ist, letztlich um die eigenen Angebote im Bereich der Burg nicht zu schwächen. Aus diesem Grunde können die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert werden, so dass im Bereich der Villa diese Angebote ausgeschlossen sind. Der Bebauungsplanentwurf, der dem Ratsprotokoll als Anlage 3 beigefügt ist, berücksichtigt diese Änderung und sollte daher Grundlage für die Offenlage sein.
Abstimmungsergebnis: