Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/013/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 01.02.2022, TOP 13

 

Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen beschlossenen Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.

 

Ordnungsziffer 1:

Schreiben von dem Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck vom 05.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Ordnungsziffer 4:

Schreiben von LWL Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Ordnungsziffer 5:

Schreiben von Gelsenwasser AG vom 12.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Ordnungsziffer 7:

Schreiben von Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschluss

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Ordnungsziffer 13:

Schreiben von Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Ordnungsziffer 14:

Schreiben von Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2021       – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022

 

Beschluss

Die Bedenken werden berücksichtigt.

 

Ordnungsziffer 15:

Schreiben von Kreis Coesfeld vom 18.08.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Stellungnahmen zu den einzelnen Bereichen:

 

Zu Bauaufsicht:

1. Wie in der Begründung ausgeführt, ist für den Bereich der Villa Schonebeck (SO 1) temporäre Wohnnutzungen (Boardinghouse) im Kontext des Literaturzentrums zulässig. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Etablierung einer temporären Wohnnutzung im Kontext eines Residenzprogramms für Studenten am Standort der Burg Hülshoff geschaffen werden. Zur klareren Definition wird die Festsetzung dahingehend konkretisiert dass in den mit SO1 gekennzeichneten Bereichen über allgemein zulässigen Nutzungen hinaus temporäre Wohnnutzungen im Sinne eines Boardinghouse im Kontext des Literaturzentrums zulässig sind.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

2. Der Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über gewerblich genutzten Stellplatzanlagen gem. BauO NRW wird zur Kenntnis genommen.

Um eine Ausnahme/Befreiung von den Regelungen der Bauordnung vorzubereiten, werden entsprechende Ausführungen in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

3. Der Hinweis auf die Festsetzung 2.1 und die dort definierte Traufhöhe wird zur Kenntnis genommen. Mangels Festsetzung einer Traufhöhe wird die Definition aus den Festsetzungen gestrichen.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

4. Die Anregung bzgl. der Festsetzung 1.3 wird berücksichtigt. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird die Festsetzung dahingehend ergänzt, dass der Gartenbaubetrieb neben den unter 1.1 genannten Nutzungen zulässig ist.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Zu Immissionsschutz:

Die Anregung, im Bebauungsplan den Schutzanspruch des festgesetzten Sondergebietes festzulegen, wird berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Zu Untere Naturschutzbehörde:

Die Anregung, dass die mit der Planung verbundene Eingriffsbewertung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu konkretisieren sind, wird berücksichtigt. Entsprechende Unterlagen wurden zwischenzeitlich erarbeitet.

Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu Untere Bodenschutzbehörde:

Der Hinweis, dass aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung, die schutzwürdigen Böden bei der  Beschreibung und Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen sowie bei der Kompensation stärker herauszustellen und entsprechend mit einem Korrekturfaktor in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird im vorliegenden Fall nicht gefolgt. Die schutzwürdigen Böden befinden sich im westlichen Teil des Plangebietes. Hier trifft der Bebauungsplan jedoch im Wesentlichen lediglich Festsetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen. Von daher ist die Verwendung eines Korrekturfaktors hier nicht angezeigt.

Beschluss

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.

 

Zu Brandschutzdienststelle:

Die Hinweise zu den erforderlichen Löschwassermengen und dem vorhandenen Löschwasserangebot werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Bis zum Satzungsbeschluss wird in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ein Konzept zur Sicherung einer ausreichenden Löschwassermenge erarbeitet.

Beschluss

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

 

Aufgrund der Außenbereichslage der Burg Hülshoff unterliegt diese der ortsgebundenen Alarm- und Ausrückeordnung für die Gemeinde Havixbeck. Hier ist vermerkt, dass bei einem Brand o.ä. neben dem Löschzug Havixbeck (komplett) auch der komplette Löschzug Roxel benachrichtigt wird und somit beide Feuerwehren ausrücken. Zusätzlich wird auch automatisch eine Drehleiter aus Münster angefordert.

Die Hinweise zu den notwendigen Rettungswegen insbesondere der vorgesehenen ergänzenden Bauten werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des im Zuge der Baugenehmigungsverfahrens zu erstellenden Brandschutzkonzeptes berücksichtigt.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise auf die notwendigen Feuerwehrzufahrten und deren Kennzeichnung sowie die Zugänglichkeit des Geländes für die Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen.

Diese betreffen jedoch nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise auf die notwendigen Aufstell- und Bewegungsfläche der Saugstelle an der Gräfte der Burg und deren Kennzeichnung und Zugänglichkeit werden zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Im Verlauf der Beratungen des Bebauungsplanentwurfes war im Bauausschuss angemerkt worden, dass die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Bereich der Villa Schonebeck auch gastronomische Angebote zulasse. Eine daraufhin mit der Stiftung vorgenommene Abstimmung hat ergeben, dass im Bereich der Villa die Schaffung von gastronomischen Angeboten nicht vorgesehen ist, letztlich um die eigenen Angebote im Bereich der Burg nicht zu schwächen. Aus diesem Grunde können die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen geändert werden, so dass im Bereich der Villa diese Angebote ausgeschlossen sind. Der Bebauungsplanentwurf, der dem Ratsprotokoll als Anlage 3 beigefügt ist, berücksichtigt diese Änderung und sollte daher Grundlage für die Offenlage sein.

 


Abstimmungsergebnis: