Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/013/2022 liegt vor.

 

Ordnungsziffer 1:

Schreiben von dem Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck vom 05.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 4:

Schreiben von LWL Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 5:

Schreiben von Gelsenwasser AG vom 12.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 7:

Schreiben von Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken werden zurückgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 13:

Schreiben von Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Herr Dirks fragt, ob mit Straßen.NRW über eine Geschwindigkeitsbegrenzung gesprochen worden sei?

Frau Böse teilt mit, dass dies nicht der Fall ist.

Herr Eilers möchte wissen, wer den Bau durchführen wird.
Frau Böse antwortet, dass der Landesbetrieb dies tun werde bei einer vertraglichen Regelung mit dem Center of Literature und der Gemeinde Havixbeck.

 

 

Ordnungsziffer 14:

Schreiben von Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2021       – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022

 

Beschlussvorschlag:

Die Bedenken werden berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 15:

Schreiben von Kreis Coesfeld vom 18.08.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –

 

Stellungnahmen zu den einzelnen Bereichen:

 

Zu Bauaufsicht:

1. Wie in der Begründung ausgeführt, ist für den Bereich der Villa Schonebeck (SO 1) temporäre Wohnnutzungen (Boardinghouse) im Kontext des Literaturzentrums zulässig. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Etablierung einer temporären Wohnnutzung im Kontext eines Residenzprogramms für Studenten am Standort der Burg Hülshoff geschaffen werden. Zur klareren Definition wird die Festsetzung dahingehend konkretisiert dass in den mit SO1 gekennzeichneten Bereichen über allgemein zulässigen Nutzungen hinaus temporäre Wohnnutzungen im Sinne eines Boardinghouse im Kontext des Literaturzentrums zulässig sind.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

2. Der Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über gewerblich genutzten Stellplatzanlagen gem. BauO NRW wird zur Kenntnis genommen.

Um eine Ausnahme/Befreiung von den Regelungen der Bauordnung vorzubereiten, werden entsprechende Ausführungen in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

3. Der Hinweis auf die Festsetzung 2.1 und die dort definierte Traufhöhe wird zur Kenntnis genommen. Mangels Festsetzung einer Traufhöhe wird die Definition aus den Festsetzungen gestrichen.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

4. Die Anregung bzgl. der Festsetzung 1.3 wird berücksichtigt. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird die Festsetzung dahingehend ergänzt, dass der Gartenbaubetrieb neben den unter 1.1 genannten Nutzungen zulässig ist.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Zu Immissionsschutz:

Die Anregung, im Bebauungsplan den Schutzanspruch des festgesetzten Sondergebietes festzulegen, wird berücksichtigt. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Herr Niehoff fragt, ob es möglich sei, auf dem Parkplatz eine Photovoltaikanlage zu errichten anstatt Bäume im Ortskern zu fällen.

Frau Böse antwortet, dass Bäume auf dem Parkplatz gepflanzt werden sollen. Auf eine Photovoltaikanlage werde aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten verzichtet.

 

 

Zu Untere Naturschutzbehörde:

Die Anregung, dass die mit der Planung verbundene Eingriffsbewertung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu konkretisieren sind, wird berücksichtigt. Entsprechende Unterlagen wurden zwischenzeitlich erarbeitet.

Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu Untere Bodenschutzbehörde:

Der Hinweis, dass aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung, die schutzwürdigen Böden bei der  Beschreibung und Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen sowie bei der Kompensation stärker herauszustellen und entsprechend mit einem Korrekturfaktor in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird im vorliegenden Fall nicht gefolgt. Die schutzwürdigen Böden befinden sich im westlichen Teil des Plangebietes. Hier trifft der Bebauungsplan jedoch im Wesentlichen lediglich Festsetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen. Von daher ist die Verwendung eines Korrekturfaktors hier nicht angezeigt.

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.

 

Zu Brandschutzdienststelle:

Die Hinweise zu den erforderlichen Löschwassermengen und dem vorhandenen Löschwasserangebot werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Bis zum Satzungsbeschluss wird in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ein Konzept zur Sicherung einer ausreichenden Löschwassermenge erarbeitet.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Aufgrund der Außenbereichslage der Burg Hülshoff unterliegt diese der ortsgebundenen Alarm- und Ausrückeordnung für die Gemeinde Havixbeck. Hier ist vermerkt, dass bei einem Brand o.ä. neben dem Löschzug Havixbeck (komplett) auch der komplette Löschzug Roxel benachrichtigt wird und somit beide Feuerwehren ausrücken. Zusätzlich wird auch automatisch eine Drehleiter aus Münster angefordert.

Die Hinweise zu den notwendigen Rettungswegen insbesondere der vorgesehenen ergänzenden Bauten werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des im Zuge der Baugenehmigungsverfahrens zu erstellenden Brandschutzkonzeptes berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise auf die notwendigen Feuerwehrzufahrten und deren Kennzeichnung sowie die Zugänglichkeit des Geländes für die Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen.

Diese betreffen jedoch nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise auf die notwendigen Aufstell- und Bewegungsfläche der Saugstelle an der Gräfte der Burg und deren Kennzeichnung und Zugänglichkeit werden zur Kenntnis genommen.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Keine Anregungen / Hinweise von Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:

  • PLEdoc GmbH, Schreiben vom 02.07.2021
  • Amprion GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.07.2021
  • Bezirksregierung Münster Dez. 33, Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 13.07.2021
  • Emschergenossenschaft/Lippeverband, Schreiben vom 15.07.2021
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Schreiben vom 20.07.2021
  • Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 21.07.2021
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 22.07.2021
  • Landeskirchenamt, Schreiben vom 02.08.2021
  • Handwerkskammer, Schreiben vom 05.08.2021
  • LWL Amt für Denkmalpflege, Schreiben vom 12.08.2021 und 20.10.2021
  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 06.07.2021
  • Gemeinde Senden, Schreiben vom 01.07.2021
  • Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 09.07.2021
  • Stadt Münster, Schreiben vom 21.07.2021

 

Herr Dirks fragt, ob der Beschluss die Gaststätte in der Villa Schonebeck enthalten müsse. Frau Böse antwortet, dass die Gastronomie nur durch die Studierenden, die dort wohnen, genutzt werden solle.


Abstimmungsergebnis: