Sitzung: 11.02.2021 Gemeinderat
Vorlage: VO/010/2021
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach“ entsprechend den Vorschlägen des Büros WoltersPartner (vgl.
Anlage 1 zur VO/010/2021) zu ergänzen bzw. zu ändern und zwar wie folgt:
Die Verwaltungsvorlage VO/010/2021 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss vom 04.02.2021, TOP 5.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & SPD legen zwei Änderungsanträge zur Vorlage VO/010/2021 vor.
Die Anträge sind als Anlagen
16 (1. Änderungsantrag) und 17 (2. Änderungsantrag) zum Protokoll im
Ratsinformationssystem (online) eingestellt.
Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion die Änderungswünsche per Mail mitgeteilt.
Zusammenfassend ergeben sich dadurch folgende Festsetzungen im Bebauungsplan, die Frau Böse anhand einer Synopse vergleichend erläutert (als Anlage 18 zum Protokoll im Ratsinformationssystem – nur online – eingestellt).
Aufgrund der vergleichenden Darstellung ergibt sich eine lebhafte Diskussion, die in die folgenden Abstimmungen mündet:
Der Gemeinderat beschließt, die
Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach“ entsprechend den Vorschlägen des Büros WoltersPartner (vgl.
Anlage 1 zur VO/010/2021) zu ergänzen bzw. zu ändern und zwar wie folgt:
Beschlusstext zu
Punkt 7.1:
7.1 Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Vorgärten (Fläche
zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der nächstgelegenen
Baugrenze) sind je Grundstück zu mind. 50 % als
Vegetationsflächen (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen,
Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Bei
Vorgartenflächen kleiner als 100 m² beträgt der Versiegelungsgrad
max. 60 %. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von
offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt
auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige
Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind
unzulässig.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP)
Punkt 7.2 (gemäß Vorschlag der CDU):
Je Grundstück ist mindestens ein Obstbaum
zu pflanzen
und
dauerhaft zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 12 (CDU; FDP); Nein-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM)
Beschlusstext zu 7.2
(gemäß Büro WoltersPartner):
7.2 Je Grundstück ist mindestens ein heimischer, standortgerechter Laubbaum
2. Ordnung (s. Pflanzliste) oder ein Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten.
Bäume II. Ordnung – vHei 2Xv:
Acer campestre Feldahorn
Carpinus betukus Hainbuche
Prunus avium Vogelkirsche
Salix caprea Sal-Weide
Sorbus aucuparia Vogelbeere
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP)
Punkt 7.3 (wird auf Vorschlag der CDU gemäß WoltersPartner abgestimmt):
7.3 Die Dachflächen von Flachdächern der
Hauptgebäude (mit Ausnahme von
Dachterassen) und Garagen sind extensiv zu
begrünen. Eine Begrünung der
Fassadenflächen
wird empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 10 (CDU); Nein-Stimmen: 17 (Grüne; SPD; FDP; BM)
Beschlusstext zu
Punkt 7.3 (gemäß Vorschlag Grüne/SPD als Kann-Regelung):
Dachflächen im Plangebiet sollen begrünt oder für PV
Anlagen genutzt werden können
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 17 (Grüne, SPD, FDP; BM); Nein-Stimmen: 9 (CDU);
Enthaltung: 1.
Photovoltaikanlagen:
Bleibt wie Vorschlag
WoltersPartner, da Konsens unter den Fraktionen, daher erfolgt keine
Abstimmung.
Regenwassernutzung:
Konsens unter den
Fraktionen ist, den Punkt ersatzlos zu streichen, daher erfolgt keine
Abstimmung.
Reihenhäuser:
Am mit einer Elipse
gekennzeichneten Punkt (vgl. Anlage
19 zum Protokoll im Ratsinformationssystem) sollen Reihenhäuser entstehen (statt Einzel- und Doppelhäuser).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 17 (Grüne; SPD; FDP; BM); Nein-Stimmen: 10 (CDU).
Flachdachfestsetzung
im Nordosten des Plangebietes:
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 5; Enthaltungen: 16.
Möglichst Flächen mit
Ökopflaster herstellen:
Frau Böse weist darauf hin, dass dies nur als Hinweis aufgenommen werden kann.
Herr Dirks gibt zu bedenken, dass dies bautechnisch schwierig sei, da an diese Stelle kein Wasser gehöre.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP).
Ergänzende
Anträge der Fraktionen Bd. 90/Die Grünen für Prüfaufträge:
- Die Verwaltung möge prüfen, welche Anreize bzw. Vergünstigungen für
die Brauchwassernutzung und/oder den Verzicht auf die Verwendung von PVC,
Tropenholz, Verbundstoffen geschaffen werden können.
- Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten der Energieberatung
einschl. Fördermittelberatung für Bauherren ermöglicht werden können.
- Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW 40
Standards für energieeffizientes Bauen in Kaufverträgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 11;
Enthaltungen: 1.
Abstimmung gemäß
letztem Punkt im Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen:
Der Rat beschließt
die Fortschreibung des Klimakonzeptes der Gemeinde Havixbeck.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja-Stimmen: 22; Nein-Stimmen: 5.
Abstimmungsergebnis: