Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ entsprechend den Vorschlägen des Büros WoltersPartner (vgl. Anlage 1 zur VO/010/2021) zu ergänzen bzw. zu ändern und zwar wie folgt:

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/010/2021 liegt vor.

Haupt- und Finanzausschuss vom 04.02.2021, TOP 5.

 

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & SPD legen zwei Änderungsanträge zur Vorlage VO/010/2021 vor.

Die Anträge sind als Anlagen 16 (1. Änderungsantrag) und 17 (2. Änderungsantrag) zum Protokoll im Ratsinformationssystem (online) eingestellt.

 

Darüber hinaus hat die CDU-Fraktion die Änderungswünsche per Mail mitgeteilt.

 

Zusammenfassend ergeben sich dadurch folgende Festsetzungen im Bebauungsplan, die Frau Böse anhand einer Synopse vergleichend erläutert (als Anlage 18 zum Protokoll im Ratsinformationssystem – nur online – eingestellt).

 

Aufgrund der vergleichenden Darstellung ergibt sich eine lebhafte Diskussion, die in die folgenden Abstimmungen mündet:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ entsprechend den Vorschlägen des Büros WoltersPartner (vgl. Anlage 1 zur VO/010/2021) zu ergänzen bzw. zu ändern und zwar wie folgt:

 

 

 

Beschlusstext zu Punkt 7.1:

 

7.1 Die im Bebauungsplan gekennzeichneten Vorgärten (Fläche

zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der nächstgelegenen

Baugrenze) sind je Grundstück zu mind. 50 % als

Vegetationsflächen (z.B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen,

Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Bei

Vorgartenflächen kleiner als 100 m² beträgt der Versiegelungsgrad

max. 60 %. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von

offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt

auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige

Sperrschichten wie z.B. Abdichtbahnen sind unzulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP)

 

 

 

Punkt 7.2 (gemäß Vorschlag der CDU):

 

Je Grundstück ist mindestens ein Obstbaum zu pflanzen

und dauerhaft zu erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 12 (CDU; FDP); Nein-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM)

 

 

 

Beschlusstext zu 7.2 (gemäß Büro WoltersPartner):

 

7.2 Je Grundstück ist mindestens ein heimischer, standortgerechter Laubbaum 2. Ordnung (s. Pflanzliste) oder ein Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Bäume II. Ordnung – vHei 2Xv:

Acer campestre Feldahorn

Carpinus betukus Hainbuche

Prunus avium Vogelkirsche

Salix caprea Sal-Weide

Sorbus aucuparia Vogelbeere

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP)

 

 

 

Punkt 7.3 (wird auf Vorschlag der CDU gemäß WoltersPartner abgestimmt):

 

7.3 Die Dachflächen von Flachdächern der Hauptgebäude (mit Ausnahme von

Dachterassen) und Garagen sind extensiv zu begrünen. Eine Begrünung der

Fassadenflächen wird empfohlen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt: Ja-Stimmen: 10 (CDU); Nein-Stimmen: 17 (Grüne; SPD; FDP; BM)

 

 

 

Beschlusstext zu Punkt 7.3 (gemäß Vorschlag Grüne/SPD als Kann-Regelung):

 

Dachflächen im Plangebiet sollen begrünt oder für PV

Anlagen genutzt werden können

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 17 (Grüne, SPD, FDP; BM); Nein-Stimmen: 9 (CDU); Enthaltung: 1.

 

 

 

Photovoltaikanlagen:

 

Bleibt wie Vorschlag WoltersPartner, da Konsens unter den Fraktionen, daher erfolgt keine Abstimmung.

 

 

 

Regenwassernutzung:

 

Konsens unter den Fraktionen ist, den Punkt ersatzlos zu streichen, daher erfolgt keine Abstimmung.

 

 

 

Reihenhäuser:

 

Am mit einer Elipse gekennzeichneten Punkt (vgl. Anlage 19 zum Protokoll im Ratsinformationssystem) sollen Reihenhäuser entstehen (statt Einzel- und Doppelhäuser).

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 17 (Grüne; SPD; FDP; BM); Nein-Stimmen: 10 (CDU).

 

 

 

Flachdachfestsetzung im Nordosten des Plangebietes:

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 5; Enthaltungen: 16.

 

 

 

Möglichst Flächen mit Ökopflaster herstellen:

 

Frau Böse weist darauf hin, dass dies nur als Hinweis aufgenommen werden kann.

Herr Dirks gibt zu bedenken, dass dies bautechnisch schwierig sei, da an diese Stelle kein Wasser gehöre.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 12 (CDU; FDP).

 

 

 

Ergänzende Anträge der Fraktionen Bd. 90/Die Grünen für Prüfaufträge:

 

  • Die Verwaltung möge prüfen, welche Anreize bzw. Vergünstigungen für die Brauchwassernutzung und/oder den Verzicht auf die Verwendung von PVC, Tropenholz, Verbundstoffen geschaffen werden können.

 

 

  • Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten der Energieberatung einschl. Fördermittelberatung für Bauherren ermöglicht werden können.

 

  • Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen in Kaufverträgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 15 (Grüne; SPD; BM); Nein-Stimmen: 11;

Enthaltungen: 1.

 

 

Abstimmung gemäß letztem Punkt im Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Rat beschließt die Fortschreibung des Klimakonzeptes der Gemeinde Havixbeck.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja-Stimmen: 22; Nein-Stimmen: 5.

 

 


Abstimmungsergebnis: