Sitzung: 06.07.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 043/2017
A Träger öffentlicher
Belange
Ordnungsziffer 1
Kreis
Coesfeld, Schreiben vom 22.03.2017
Über
den Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde und die Hinweise und Auflagen
der Brandschutzdienststelle wird in einem Durchgang abgestimmt:
Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde, dass abweichend von den Regelungen im §
13 a BauGB hier für den Bereich des Friedhofs eine Eingriffsbewertung
vorgenommen wird, da mit der überplanten
Friedhofsfläche ein Teil des Ausgleichs für den Gesamtbebauungsplan
Habichtsbach I verloren geht.
Für
das somit ermittelte Bilanzdefizit in Höhe von 18.640 Biotopwertpunkten sind
bis zum Satzungsbeschluss geeignete Maßnahmen (bzw. die Ablösung über ein
anerkanntes Ökokonto) festzusetzen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis, dass bis zum Satzungsbeschluss die Festlegung der für das
Planverfahren erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erfolgen muss, zur Kenntnis
und beschließt, dass das Kompensationsdefizit durch den Erwerb von Ökopunkten
ausgeglichen wird.
Hinweise und Auflagen der Brandschutzdienststelle
zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und zur Straßengestaltung im
Hinblick auf die Befahrbarkeit durch Einsatzfahrzeuge
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise und Auflagen der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung der
Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass bei einer maximalen
Gebäudehöhe von 9,50 m nicht davon auszugehen ist, dass im Plangebiet
Aufenthaltsräume mit einer Fußbodenhöhe von mehr als 7,00 m über der
Geländeoberfläche entstehen werden.
Weiterhin stellt er
fest, dass die Hinweise zur Gestaltung der Straßenräume im Hinblick auf die
Befahrbarkeit durch Einsatzfahrzeuge erst im Rahmen der Straßenausbauplanung
berücksichtigt werden können.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
B – Bürger
Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 02.04.2017
- Hinweis, dass in der Beurteilung
der Geräuschimmissionen (Gutachten Uppenkamp u. Partner v. 12.8.16) auf
der Straße „Am Habichtbach" bis zu 56 dB am Tag und 48 dB nachts
festgestellt werden. In der graphischen Darstellung (farbliche
Darstellung) des gleichen Gutachtens werden für die Verkehrsgeräusche
einschl. Neuverkehr am Tag (06.00 bis 22.00 Uhr) jedoch Werte von 50 bis
60 dB angezeigt, die weit über die Orientierungswerte hinausgehen.
- Hinweis, dass die an einigen
Stellen eingebrachte Pflasterung in die sonst vorhandene Teerdecke als
verkehrsberuhigende Maßnahme ebenfalls einen erhöhten Geräuschpegel für
die Anwohner darstellt..
- Hinweis, dass die als
Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet für den Tag (06.00 bis
22.00 Uhr) von 55 dB(A) und für die Nacht (22.00 bis 06.00 Uhr) 45 dB(A)
angenommenen Werte , im Gutachten zum Teil erheblich überschritten werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Bedenken der Bürgerin B 1 nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 03.04.2017
- Hinweis, dass das Versprechen
eines „unbebauten Blicks“ nicht eingehalten wurde
- Bedenken hinsichtlich der
Entwässerung des Plangebietes
- Bedenken zur Lärmentwicklung
durch zusätzlichen Verkehr entlang der Bestandsbebauung
- Anregung zur Bereitstellung von
Ausgleichsflächen
- Hinweis zur Differenz der Anzahl
der Wohnungen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen, Hinweise und Bedenken der Bürger B 2 zur Kenntnis und
beschließt, diesen aus den o.g. Gründen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 02.04.2017
- Hinweis, dass der durch die
Veräußerung der Grundstücke erzielte Gewinn durch die durchzuführenden
Erschließungsarbeiten gering ist
- Hinweis, dass durch die Bebauung
der Friedhofserweiterungsfläche das Versprechen zum Erhalt der Grünfläche
nicht eingehalten wurde
- Hinweis, dass seinerzeit bei
Planung und Gestaltung des Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ auf die
Darstellung öffentlicher Grünflächen im Bebauungsplan verzichtet wurde mit
Hinweis auf die Grünfläche Friedhofserweiterung
- Bedenken zur Lärmbelästigung durch Zunahme des Verkehrs
- Bedenken hinsichtlich der
Entwässerung des Plangebietes, insbesondere bei Starkregen
- Bedenken hinsichtlich der
Erreichbarkeit der bestehenden Grundstücke während der Baumaßnahme
- Hinweis, neue Baugebiete
auszuweisen, statt die Friedhofserweiterungsfläche im Plangebiet in
Wohnbaufläche mit nur 7 Grundstücken für Einfamilien- oder
Doppelhäuser umzuwandeln
- Anregung, die 10. Änderung des
Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ nicht durchzuführen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise und Bedenken der Bürger B 3 zur Kenntnis und beschließt, diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 4, Schreiben vom 30.03.2017
- Bedenken hinsichtlich der Zunahme
der Verkehrs- und Lärmbelästigung entlang der bestehenden Bebauung
- Bedenken hinsichtlich der
Entwässerung des Plangebietes
- Bedenken hinsichtlich der
Durchführung der Baustellenabwicklung
- Hinweis zur Durchführung des
Offenlegungsverfahrens des Änderungsplanes
- Bedenken hinsichtlich eines
ökonomischen Gewinnes aus dem Verkauf der Grundstücke
- Hinweis auf zwei konkurrierende
Lärmgutachten
- Anregung das Änderungsverfahren
zum Bebauungsplan nicht durchzuführen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Hinweisen, Anregungen und Bedenken der Bürger B 4
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 5, Schreiben vom 23.03.2017
Bedenken
gegen den Verstoß des Gebotes der Rücksichtnahme hinsichtlich der an das
Grundstück der Bürgerin angrenzenden geplanten massiven Bebauung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Bedenken der Bürgerin B 5 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu
folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung. 1.
Ordnungsziffer B 6, Schreiben vom 02.04.2017
Bedenken
hinsichtlich eines befürchteten Wertverlustes des Wohneigentums
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Bedenken des Bürgers B 6 zur Kenntnis und beschließt diesen nicht folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 7, Schreiben vom 31.03.2017
1.
Bedenken
gegen die Aufgabe der Friedhofserweiterungsfläche
2.
Bedenken
gegen die Überschreitung der zulässigen Immissionsgrenzwerte
3.
Bedenken
hinsichtlich der Entwässerung des Plangebietes
4.
Bedenken
hinsichtlich der Durchführung der
Bauabwicklung
5.
Anregung,
die o.g. Einwände bei einer Überarbeitung der Änderungsplanung zu
berücksichtigen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen und Bedenken der Bürger B 7 zur Kenntnis und beschließt, diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 8, Schreiben vom 31.03.2017
- Bedenken hinsichtlich des
Immissionsschutzgutachtens „Straßenverkehrslärmberechnung“
- Anregung, von der Umwandlung der
für die Erweiterung des Friedhofs vorgesehenen Grünfläche in Bauland
abzusehen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen und Bedenken des Bürgers B 8 zur Kenntnis und beschließt diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 9, Schreiben vom 03.04.2017
- Bedenken hinsichtlich der
Abwicklung der Durchführung des Baustellenverkehrs
- Bedenken hinsichtlich der
Verwendung des Kartenmaterials zur Feststellung und Berechnung der
Schallimmissionen
- Bedenken hinsichtlich der
Immissionsorte für die Berechnung der Beurteilungspegel
- Hinweis, dass die an einigen
Stellen eingebrachte Pflasterung in die sonst vorhandene Teerdecke als verkehrsberuhigende
Maßnahme ebenfalls einen erhöhten Geräuschpegel für die Anwohner darstellt
- Bedenken hinsichtlich der
Einhaltung der festgelegten
Immissionsgrenzwerte
- Bedenken hinsichtlich der
Parkplatzplanung
- Bedenken, dass die Planung nicht
genehmigungsfähig ist und einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Bedenken des Bürgers B 9 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu
folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 10, Schreiben vom 31.12.2016
- Bedenken hinsichtlich der
Überschreitung der Immissionsgrenzwerte
- Bedenken hinsichtlich der
Entwässerung des Plangebietes
- Bedenken hinsichtlich der
Beeinträchtigung des Siedlungsklimas
- Bedenken gegen ein
unkoordiniertes Vorgehen im Hinblick auf das Verlegen eines
kostenintensiven Drainagesystem
- Bedenken, dass Bauausschuss und
Gemeinderat Entscheidungen gegen die Aussage von vorliegenden Gutachten
treffen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Bedenken der Bürger B 10 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu
folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 11, Schreiben vom 29.03.2017
- Bedenken hinsichtlich der bereits
jetzt überschrittenen Grenzwerte
- Bedenken hinsichtlich eines mit
der Planung verbundenen Gefährdungspotenzials
- Anregung, von der Planänderung
abzusehen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregung und Bedenken des Bürgers B 11 zur Kenntnis und beschließt, diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 12, Schreiben vom 30.03.2017
- Bedenken hinsichtlich der
geplanten „massiven“ Bebauung angrenzend an das Grundstück der
Eigentümerin
- Hinweis auf Verstoß gegen das
Gebot der Rücksichtnahme
- Bedenken, dass in einem Wohnhaus
mit 7 Wohneinheiten mehr Fenster in südlicher Richtung angeordnet werden
- Anregung, anstelle des
Mehrfamilienhauses eine Bebauung für Einfamilien/Doppelhaus vorzusehen
- Bedenken hinsichtlich der
Bebauung aus Lärmschutzgründen
- Bedenken hinsichtlich der
Abwicklung des Baustellenverkehrs
- Hinweis, dass rechtliche Schritte
gegen die Planung vorbehalten werden
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht
zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 13, Schreiben vom 19.03.2017
- Hinweis, dass die Gemeinde ohne
Anhörung der Betroffenen eine Planänderung durchführt
- Hinweis auf Vertrauensschaden
durch Ausweisung weiterer Wohnbauflächen an bestehende Wohnbauflächen
- Bedenken gegen die
Nichterrichtung des vorgesehenen Fußweges
- Bedenken hinsichtlich der
Lärmbelastung
- Bedenken hinsichtlich der durch
die stellenweise eingebrachten Pflasterung entstehenden Lärmverstärkung
- Bedenken hinsichtlich der
Überschreitung der festgesetzten Orientierungswerte
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis und die Bedenken der Bürger B 13 zur Kenntnis und beschließt,
diesen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 14, Schreiben vom 17.03.2017
1.
Bedenken
hinsichtlich der Parkraumsituation
2.
Bedenken
hinsichtlich der Entwässerung des Plangebietes
3.
Bedenken
hinsichtlich des Wegfalls der Grünfläche „Friedhofserweiterung“ sowie Bedenken
hinsichtlich des Ankaufs von Ausgleichsflächen an anderen Orten
4. Hinweis auf Offenlage des
Änderungsplanes
5.
Hinweis,
dass die Voraussetzungen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB nicht
vorliegen
6.
Hinweis
auf bestehende Verkehrssituation
7.
Bedenken
hinsichtlich der Durchführung des Baustellenverkehrs
8. Hinweis auf Zusagen
der Kreisverkehr werde als „Parkanlage
mit Erholungswert“ ausgestattet, die Straße werde als Spielstraße ausgebaut,
die Friedhofserweiterungsfläche bleibe als Grünfläche erhalten
9.
Anregung,
die Friedhofserweiterungsfläche als „Erholungsraum“ zu erhalten
10. Anregung hinsichtlich verschiedener
Verkehrsregelungen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen und Bedenken der Bürgerin B 14 zur Kenntnis und beschließt,
diesen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 15, Schreiben vom 17.03.2017
- Hinweis auf Offenlage des
Änderungsplanes
- Anregung der Anlieger, die bisher
für die Friedhofserweiterung vorgesehene Fläche als Grünfläche zu erhalten
Anm.
der Verwaltung:
In
der VV ist leider der Beschlussvorschlag nicht aufgenommen worden.
Dieser
müsste wie folgt ergänzt werden:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen und Bedenken der Bürger B 15 zur Kenntnis und beschließt, diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 16, vom 20.03.2017
- Anregung, die Bebaubarkeit der
Bauflächen im Plangebiet auf Einzel- und Doppelhäuser zu beschränken
- Anregung, im Westen des
Plangebietes aus zwei sehr großen Grundstücken drei Bauplätze zu schaffen
- Anregung zur Regelung der Vergabe
von Grundstücken
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen des Bürgers B 16 zur Kenntnis und beschließt, diesen nicht zu
folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B
17, Schreiben vom 06.03.2017
- Hinweis zur Schaffung von
Bauplätzen und zu Fragen der Grundstücksvergabe
- Anregung, eine Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern im Plangebiet nicht zuzulassen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
den Hinweis und die Anregung des Bürgers B 17 zur Kenntnis und beschließt,
diesen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 18, Schreiben vom 19.03.2017
- Bedenken hinsichtlich der
Anordnung der Mehrfamilienhäuser
- Anregungen hinsichtlich der
späteren Gestaltung der Straßenräume
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen und Bedenken der Bürger B 18 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer B 19, Schreiben vom 23.10.2016
Anregung
hinsichtlich der Gestaltung des Straßenraumes
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Bürger hinsichtlich der Gestaltung des Straßenraumes zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung:1.
Ordnungsziffer B 20, Schreiben vom 11.11.2016
Anregung
hinsichtlich der Sicherung eines möglichen rückwärtigen Grundstückszugangs
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Anregung der Bürger B 20 zur Kenntnis und stellt fest, dass Regelungen zum
Grundstückserwerb nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Ordnungsziffer 21, Schreiben vom 24.10.2016
- Hinweis, zur Offenlage des
Änderungsplanes
- Hinweis hinsichtlich des Erwerbs bzw. der
Veräußerung von Grundstücksflächen und zur Notwendigkeit der Errichtung
eines Fußweges auf dem Flurstück 1382
- Bedenken hinsichtlich der
Beurteilung der Geräuschimmissionen aufgrund der farbigen Immissionskarte
- Bedenken hinsichtlich der durch
die stellenweise eingebrachte Pflasterung entstehenden Lärmbelästigung
- Bedenken gegen die Überschreitung
der festgelegten Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt
die Hinweise und Bedenken des Bürgers B 21 zur Kenntnis und beschließt, diesen
nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 17; Nein: 6; Enthaltung: 1.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
043/2017:
Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen
der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und
beschließt nach Beratung, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten
Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse die 10. Änderung des
Bebauungsplanes „Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung als Satzung.
Die
Verwaltungsvorlage 043/2017 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 14.06.2017 TOP 9
Es wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: