Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 92.004.358,74 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.515.430,28 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 628.217,90 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und der Sitzungsvorlage 015/2015 in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Die Feststellung der im Beschluss genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: Ja: 27.

 

 

Hierauf lässt Herr Gromöller über folgende Ergänzung zum Beschluss abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche bis 2012 für die Gemeinde Havixbeck tätig war, in dem Umfang anzumelden, in dem ein Vermögensschaden durch zusätzliche Zinszahlungen eintritt.

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 015/2015 liegt vor.

Rechnungsprüfungsausschuss vom 15.04.2015 TOP 6

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt befindet sich Herr Krotoszynski wieder im Sitzungssaal.

 

Es wird über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 015/2015 und dann gesondert über die Ergänzung des Beschlussvorschlages aus dem Rechnungsprüfungsausschuss vom 15.04.2015 abgestimmt


Abstimmungsergebnis: