Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 92.004.358,74 € festgestellt.

 

2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.515.430,28 € festgestellt.

 

3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 628.217,90 € festgestellt.

 

4. Der Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.

 

5. Auf der Grundlage des von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

 

6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Die Feststellung der im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen. Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: Ja: 10.

 

 

Hierauf lässt Herr Messing über folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche bis 2012 für die Gemeinde Havixbeck tätig war, in dem Umfang anzumelden, in dem ein Vermögensschaden durch zusätzliche Zinszahlungen eintritt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: Ja: 10.

 

Der vom Ausschussvorsitzenden Messing unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem Protokoll als Anlage 2 bei.

 

Auf Anfrage eines Ratsmitglieds sagt Herr Lenkenhoff, der Gemeinde Havixbeck für Vergleichszwecke Kennzahlen für Kommunen ähnlicher Größenordnung zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die sich für Havixbeck ergebenden Bilanz- und sonstigen Kennzahlen im Sinne einer Standortbestimmung ausgewertet werden können.

 

 

Nach der Beratung bedankt sich Herr Schwaaf für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum Nottuln, insbesondere bei Herrn Bodem als Leiter des Finanzzentrums, bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 015/2015 liegt vor.

 

Herr Schwaaf und Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld (EuReWi) sind zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und erhalten das Wort. Herr Schwaaf stellt sich und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kurz vor. Hierauf fasst er anhand einer Power-Point-Präsentation den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zusammen. Dabei geht er im Wesentlichen auf die Vermögenspositionen Unbebaute und Bebaute Grundstücke sowie Infrastrukturvermögen sowie auf die Position der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge ein. Die wichtigsten Ertragsquellen (Grund- und Gewerbesteuer, gemeindlicher Einkommensteueranteil) sowie das Verhältnis zwischen bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten stehen im Fokus seiner Berichterstattung zur Ergebnisrechnung 2013.

Die Präsentationsfolien sind dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Während der Präsentation werden seitens der Ausschussmitglieder Verständnis- und Detailfragen gestellt, die von den Wirtschaftsprüfern und Herrn Gottheil beantwortet werden. Auf die Frage, ob zukünftig regelmäßig eine Information über den Einsatz der jährlich erhaltenen Pauschalzuweisungen wie Investitions-, Schul-, Sport und Feuerschutzpauschale gegeben werden könne, erläutern Herr Schwaaf und Herr Gottheil, dass insoweit Informationen in die Kommentierung zum jeweiligen Jahresabschluss aufgenommen werden können. Insbesondere könne der Bestand der nicht verbrauchten Pauschalen zum jeweiligen Bilanzstichtag mitgeteilt werden. Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.

 

Herr Schwaaf erläutert weiterhin auf Nachfrage, dass das kommunale Haushaltsrecht nach NKF anders als das Handelsgesetzbuch zwingend den getrennten Ausweis der für Investitionen erhaltenen Zuwendungen und Beiträge über die Bilanzposition der Sonderposten vorschreibe. Insoweit besteht abweichend von kaufmännischen Betrieben kein Wahlrecht.

 

Auf die Frage eines Ausschussmitgliedes, wie sich die im Jahresabschluss 2013 gebildete Rückstellung für die eventuelle Entrichtung von Körperschaftssteuer für Gewinne aus der Projektentwicklungsgesellschaft Habichtsbach mbH & Co.KG (Projektentwicklungsgesellschaft) bilanztechnisch auswirkt, teilt Herr Schwaaf mit, dass die Rückstellungsbuchung Aufwand für den Jahresabschluss 2013 darstelle. Im Rückstellungsbetrag von 370.000 € seien sowohl die grundsätzliche Steuerpflicht als auch die Erhebung etwaiger Zinsforderungen der Finanzverwaltung als Maximalbetrag enthalten.

Herr Schwaaf geht davon aus, dass die Gewinne, welche die Gemeinde Havixbeck durch die Projektentwicklungsgesellschaft in den zurückliegenden Jahren erzielt habe, entgegen der Meinung der bis zur Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses 2012 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu versteuern seien. Die EuReWi habe mit der Verwaltung und Herrn Bodem hierzu Gespräche geführt und nach dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2013 die maximale Steuerzahllast inkl Verzinsung als Rückstellung bilanziert.

 

Herr Schwaaf erläutert unter Verweis auf erfolgreiche Vorgehensweisen weiterer kommunaler Mandanten, dass die Steuerzahllast verhindert werde, wenn die Gewinne der Projektentwicklungsgesellschaft mit Verlusten aus ebenfalls als Betrieb gewerblicher Art geführten weiteren Aktivitäten verrechnet werden können.

Für 2006 und 2007 habe man bereits Steuererklärungen für das mit Verlust geführte Freibad beim zuständigen Finanzamt Coesfeld eingereicht. Herr Schwaaf rät der Gemeinde, Steuererklärungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ebenfalls einzureichen, um weitere Verluste aus dem Badbetrieb mit Gewinnen aus der Projektentwicklungsgesellschaft zu verrechnen.

 

Die weitere Vorgehensweise sei abhängig von der noch ausstehenden Reaktion der Finanzverwaltung auf die für 2006 und 2007 abgegebenen Steuererklärungen festzulegen.

 

 

Hierauf erfolgen Detailfragen der Ausschussmitglieder über die Höhe der Zahlungen. Auf die Frage, ob die angefallenen Zinsen als Schadensforderung bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis 2012 für die Gemeinde tätig war, anfordern könne, kann Herr Schwaaf keine eindeutige Antwort geben, da momentan noch viele Fragen offen seien.

 

Nach weiteren Detailfragen lässt Herr Messing über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 015/2015 abstimmen: