Sitzung: 15.04.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: 015/2015
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
1. Die Bilanz zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von
92.004.358,74 € festgestellt.
2. Die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem
Fehlbetrag in Höhe von 1.515.430,28 € festgestellt.
3. Die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird mit einem
Endbestand an liquiden Mitteln in Höhe von 628.217,90 € festgestellt.
4. Der Anhang und Lagebericht zum
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 werden festgestellt.
5. Auf der Grundlage des von der
EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Coesfeld
(EuReWi) erteilten und dieser Sitzungsvorlage in den Anlagen beigefügten
uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird dem Bürgermeister die Entlastung
erteilt.
6. Der festgestellte Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013
wird in voller Höhe durch Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
Die Feststellung der
im Beschlussvorschlag genannten Beträge hat bilanzielle Auswirkungen.
Insbesondere die Bilanzpositionen „Eigenkapital“ und „Liquide Mittel“ ändern
sich durch die Salden aus der festgestellten Ergebnis- und Finanzrechnung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
Ja: 10.
Hierauf
lässt Herr Messing über folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag abstimmen:
Die Verwaltung wird
beauftragt, Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche bis
2012 für die Gemeinde Havixbeck tätig war, in dem Umfang anzumelden, in dem ein
Vermögensschaden durch zusätzliche Zinszahlungen eintritt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig:
Ja: 10.
Der vom
Ausschussvorsitzenden Messing unterschriebene Bestätigungsvermerk liegt dem
Protokoll als Anlage 2 bei.
Auf Anfrage eines Ratsmitglieds sagt Herr Lenkenhoff, der Gemeinde
Havixbeck für Vergleichszwecke Kennzahlen für Kommunen ähnlicher Größenordnung
zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die sich für
Havixbeck ergebenden Bilanz- und sonstigen Kennzahlen im Sinne einer
Standortbestimmung ausgewertet werden können.
Nach der Beratung bedankt sich Herr Schwaaf für die sehr gute
Zusammenarbeit mit dem Finanzzentrum Nottuln, insbesondere bei Herrn Bodem als
Leiter des Finanzzentrums, bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013.
Die
Verwaltungsvorlage 015/2015 liegt vor.
Herr
Schwaaf und Herr Lenkenhoff von der EuReWi Euregio Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
aus Coesfeld (EuReWi) sind zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und erhalten
das Wort. Herr Schwaaf stellt sich und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kurz
vor. Hierauf fasst er anhand einer Power-Point-Präsentation den Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zusammen. Dabei geht er im
Wesentlichen auf die Vermögenspositionen Unbebaute und Bebaute Grundstücke
sowie Infrastrukturvermögen sowie auf die Position der Sonderposten für
Zuwendungen und Beiträge ein. Die wichtigsten Ertragsquellen (Grund- und
Gewerbesteuer, gemeindlicher Einkommensteueranteil) sowie das Verhältnis
zwischen bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von
Sonderposten stehen im Fokus seiner Berichterstattung zur Ergebnisrechnung
2013.
Die
Präsentationsfolien sind dem Protokoll als Anlage
1 beigefügt.
Während
der Präsentation werden seitens der Ausschussmitglieder Verständnis- und
Detailfragen gestellt, die von den Wirtschaftsprüfern und Herrn Gottheil
beantwortet werden. Auf die Frage, ob zukünftig regelmäßig eine Information
über den Einsatz der jährlich erhaltenen Pauschalzuweisungen wie Investitions-,
Schul-, Sport und Feuerschutzpauschale gegeben werden könne, erläutern Herr
Schwaaf und Herr Gottheil, dass insoweit Informationen in die Kommentierung zum
jeweiligen Jahresabschluss aufgenommen werden können. Insbesondere könne der
Bestand der nicht verbrauchten Pauschalen zum jeweiligen Bilanzstichtag
mitgeteilt werden. Die Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu.
Herr
Schwaaf erläutert weiterhin auf Nachfrage, dass das kommunale Haushaltsrecht
nach NKF anders als das Handelsgesetzbuch zwingend den getrennten Ausweis der
für Investitionen erhaltenen Zuwendungen und Beiträge über die Bilanzposition
der Sonderposten vorschreibe. Insoweit besteht abweichend von kaufmännischen
Betrieben kein Wahlrecht.
Auf
die Frage eines Ausschussmitgliedes, wie sich die im Jahresabschluss 2013
gebildete Rückstellung für die eventuelle Entrichtung von Körperschaftssteuer
für Gewinne aus der Projektentwicklungsgesellschaft Habichtsbach mbH &
Co.KG (Projektentwicklungsgesellschaft) bilanztechnisch auswirkt, teilt Herr
Schwaaf mit, dass die Rückstellungsbuchung Aufwand für den Jahresabschluss 2013
darstelle. Im Rückstellungsbetrag von 370.000 € seien sowohl die grundsätzliche
Steuerpflicht als auch die Erhebung etwaiger Zinsforderungen der
Finanzverwaltung als Maximalbetrag enthalten.
Herr
Schwaaf geht davon aus, dass die Gewinne, welche die Gemeinde Havixbeck durch
die Projektentwicklungsgesellschaft in den zurückliegenden Jahren erzielt habe,
entgegen der Meinung der bis zur Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses
2012 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu versteuern seien. Die
EuReWi habe mit der Verwaltung und Herrn Bodem hierzu Gespräche geführt und
nach dem Vorsichtsprinzip im Jahresabschluss 2013 die maximale Steuerzahllast
inkl Verzinsung als Rückstellung bilanziert.
Herr
Schwaaf erläutert unter Verweis auf erfolgreiche Vorgehensweisen weiterer
kommunaler Mandanten, dass die Steuerzahllast verhindert werde, wenn die
Gewinne der Projektentwicklungsgesellschaft mit Verlusten aus ebenfalls als
Betrieb gewerblicher Art geführten weiteren Aktivitäten verrechnet werden
können.
Für
2006 und 2007 habe man bereits Steuererklärungen für das mit Verlust geführte
Freibad beim zuständigen Finanzamt Coesfeld eingereicht. Herr Schwaaf rät der
Gemeinde, Steuererklärungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 ebenfalls
einzureichen, um weitere Verluste aus dem Badbetrieb mit Gewinnen aus der
Projektentwicklungsgesellschaft zu verrechnen.
Die
weitere Vorgehensweise sei abhängig von der noch ausstehenden Reaktion der
Finanzverwaltung auf die für 2006 und 2007 abgegebenen Steuererklärungen
festzulegen.
Hierauf
erfolgen Detailfragen der Ausschussmitglieder über die Höhe der Zahlungen. Auf
die Frage, ob die angefallenen Zinsen als Schadensforderung bei der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die bis 2012 für die Gemeinde tätig war,
anfordern könne, kann Herr Schwaaf keine eindeutige Antwort geben, da momentan
noch viele Fragen offen seien.
Nach
weiteren Detailfragen lässt Herr Messing über den Beschlussvorschlag der
Verwaltungsvorlage 015/2015 abstimmen: