Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "An der Hohenholter Straße" der Gemeinde Havixbeck; hier: Erweiterung der Baugrenzen und Änderung der Firstrichtung und Dachneigung
Vorlage
VO/081/2018
Aktenzeichen
II 622-21/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

 

Im Zuge der Nachverdichtung beabsichtigt der Bauherr auf dem elterlichen Grundstück ein zusätzliches Wohnhaus zu errichten (siehe den als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügten Antrag vom 03.08.2018). Der maßgebliche Bebauungsplan „An der Hohenholter Straße“ setzt für das Grundstück unter anderem die Firstrichtung traufständig zur Schützenstraße und eine Dachneigung von 20° - 25° fest. Zur Realisierung des Bauwunsches ist es somit erforderlich, den Bebauungsplan  wie folgt zu ändern:

 

·         Erweiterung der vorhandenen Baugrenze, in westlicher Richtung in einem Abstand von 3,00 m zur Straße „Hangwerweg“(entsprechend der zum Hangwerweg 4 und 6 bestehenden benachbarten Baugrenzen). Das im Bebauungsplan auf dem Eckgrundstück festgesetzte Sichtdreieck wird durch die Erweiterung des Baufeldes nicht berührt.

·         Änderung der Firstrichtung in der Form, dass das künftige Wohnhaus traufständig zur Straße „Hangwerweg“ errichtet werden kann.

·         Änderung der Dachneigung in der Form, dass das geplante Wohnhaus der Nachbarbebauung (Hangwerweg 4, 6, 8) entsprechend eine Neigung von 40° - 48° erhalten kann. 

 

Der als Anlage 2 beigefügte Plan enthält die notwendigen Änderungen der maßgeblichen Festsetzungen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollte der Planentwurf mit Begründung für die Dauer 1 Monats öffentlich ausgelegt werden. Über die eingehenden Stellungnahmen hat der Rat im Wege einer Abwägung dann im Einzelnen zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten  Änderung des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“  der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist im anliegenden Planausschnitt (Anlage 1 dieser Verwaltungsvorlage) umrandet dargestellt.

Die Planänderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Wege der Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgen.

Der Entwurf der Planänderung ist als Anlage 2 der Vorlage 081/2018 beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt, da der Antragsteller die entstehenden Kosten trägt.

 

 

 

 

Klaus Gromöller