Betreff
Bericht der Verwaltung über den aktuellen Stand der Vorbereitung des Offenlegungsverfahrens zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Havixbeck (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)
Vorlage
034/2016
Aktenzeichen
II 622-11/29
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

 

Bericht der Verwaltung:

 

In seiner Sitzung vom 24.09.2015 hat der Rat die Aufstellung eines Plans zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) als sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 12.10.2015 bis zum 12.11.2015. In diesem Verfahren hatten die Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Außerdem wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Insbesondere wurde die Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern. Den Nachbargemeinden wurde ebenfalls Gelegenheit gegeben, in dieser Zeit zur Planung Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange fehlen zum jetzigen Zeitpunkt noch wichtige Stellungnahmen bzw. gutachterliche Ergebnisse, welche insbesondere die Grundzüge der Planung berühren.

Dazu gehören die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der Artenschutzprüfung II und die für die Windpotentialzone Poppenbeck erforderliche FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (FFHVP). Im Auftrag der Vorhabenträger sind bereits Kartierungen in den drei Potentialzonen bezüglich der Artenvorkommen durchgeführt worden. Die Gutachten zu diesen Untersuchungen liegen noch nicht vollständig vor und bedürfen noch der abschließenden Prüfung durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld. Insofern stehen die sich daraus möglicherweise folgenden nächsten Prüfschritte teilweise noch aus.

Ebenso steht noch eine abschließende Antwort der Unteren Landschaftsbehörde bezüglich des Bauverbots der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Windpotentialzone Poppenbeck aus. Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) sieht auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse keine Möglichkeit zur Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass sich keine harten Ausschlussgründe für die Fläche Poppenbeck formulieren lassen. Die Gemeinde Havixbeck wird dementsprechend einen Antrag an den Landrat des Kreises Coesfeld stellen, mit der Bitte um Prüfung der Aufhebung des Bauverbots durch den Kreistag. Eine Beratung dieses Antrages kann in der Sitzungsfolge des Kreises im Mai/Juni erfolgen.

Des Weiteren fehlen noch gutachterliche Ergebnisse im Bereich Denkmalpflege. Für eine Bewertung von möglichen Beeinträchtigungen von Baudenkmälern durch die potentiellen Windenergieanlagen hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) eine Visualisierung der möglichlicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen gefordert. Diese Visualisierungen erfolgen zurzeit unter Absprache mit dem LWL. Die Ergebnisse werden in Kürze erwartet, so dass der LWL seine Stellungnahme dann abgeben kann.

 

 

Die Gemeinde Havixbeck stimmt zeitnah und fortlaufend die planerischen Schritte in diesem Flächennutzungsplanverfahren mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange ab und verdeutlicht regelmäßig das Interesse an einem zügigen Planfortschritt, zuletzt in einem Gespräch mit den Mitarbeitern der ULB und dem zuständigen Leiter des Fachbereichs im Kreis Coesfeld in der 10. KW 2016, um die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes zu klären.

Um den Prozess weiter zu entwickeln, hat die Verwaltung die Vorbereitung einer Ratsentscheidung zur Abwägung der Stellungnahmen - unter Auslassung der noch fehlenden Stellungnahmen - mit dem Beschluss zur Offenlage in Betracht gezogen. Zu einem späteren Zeitpunkt hätte dann eine erneute Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und der Beschluss zur weiteren Offenlage erfolgen können.

Das Planungsbüro enveco hat jedoch dringend empfohlen, von einer Ratsentscheidung bezüglich der anstehenden Offenlage zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Der derzeitige Planungszustand mit den fehlenden Aussagen zu den Themen Artenschutz, Landschaftsschutz und Denkmalschutz ist nicht abgewogen, was im Rahmen der Genehmigungsprüfung des später anstehenden Feststellungbeschlusses durch die Bezirksregierung unter Umständen zu einer Genehmigungsversagung führen könnte, weil für eine Offenlegung planungstragende Informationen für einen rechtmäßigen Abwägungsvorgang evtl. nicht vorgelegen hätten (Herr Dr. Böngeler vom Büro enveco wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 7.04.2016 anwesend sein, um Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten und weitere Erläuterungen zum Planverfahren zu geben).

Aus diesem Grunde kann erst eine Offenlage in Betracht gezogen werden, wenn alle nötigen Stellungnahmen und Informationen vorliegen.

So wird die Gemeinde Havixbeck in enger Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und der Bezirksregierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Ratsentscheidung für eine Offenlage vorbereiten, in der dann alle planungsrelevanten Fakten zur Abwägung vorliegen.

Dem Rat der Gemeinde empfehle ich daher die Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung und den Offenlagebeschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sobald alle Stellungnahmen bzw. Gutachten abschließend vorliegen.

Zusammenfassender Beschlussvorschlag 

 

Aufgrund der Informationen im Bericht der Verwaltung zum derzeitigen Stand der noch teilweise ausstehenden Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie), beschließt der Rat die Offenlage zum frühestmöglichen Zeitpunkt – unter Vorlage der planungsrelevanten noch ausstehenden Stellungnahmen - vorzugsweise in der Ratssitzung zum 30.06.2016.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            nein

 

Finanzielle Auswirkungen         Keine