Betreff
Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule
Vorlage
015/2016
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Deutschland ist zum Ziel von Schutzsuchenden vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung geworden. Diese Menschen müssen wir in unserer Gesellschaft integrieren. Die Integration von Flüchtlingen findet vor Ort statt. In Orten, die ihre Heimat werden sollen.

 

Die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen verläuft mit einer großen Dynamik. Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ stellt das Land Nordrhein- Westfalen Mittel in Höhe von 72 Mio. € bereit. Innerhalb dieses Förderszenarios können auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden sein und deshalb der Öffentlichkeit/der Allgemeinheit zugänglich sein. Dazu zählt insbesondere die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren.

 

Als eine investive Maßnahme in der Daseinsvorsorge kann der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Zwecke der Kultur z.B. Musikschulen gefördert werden.

 

Hieraus ist die Idee entstanden das Dachgeschoss der Musikschule und das Musikschulbüro auszubauen.

 

Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 % zum Fördersatz 2016. In unserm Fall ergäbe das eine 50 % + 10 % = 60 % - Förderung.

 

Die Kostenschätzung des Vereins Jugendorchester Havixbeck e. V. beläuft sich auf brutto 170.000,- €, inklusive aller Baunebenkosten.

 

102.000,- €; 60 % Förderung

  68.000,- €; 40 % Eigenanteil

170.000,- €

 

Inwieweit Spenden zur Finanzierung herangezogen werden können, wird zurzeit von der Verwaltung geprüft.

 

Das weitere Verfahren sieht wie folgt aus:

 

19. Februar 2016

Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei den zuständigen Bezirksregierungen

 

11. März 2016

Fristende für die Vorlage des Gemeinderatsbeschlusses

 

März 2016

Jury-Sitzung und Bekanntgabe der Förderentscheidung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

anschließend

Kurzfristiger Erlass der Zuwendungsbescheide durch die Bezirksregierungen

 

Das Projekt wird in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr vorgestellt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ und die notwendigen finanziellen Mittel im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Es sind im Haushaltsplan 2016 Ausgaben in Höhe von 170.000,- € einzuplanen. Die Förderung beläuft sich auf 102.000,- €, mithin verbleibt ein Eigenanteil von 68.000,- € bei der Gemeinde.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller