Begründung
Deutschland ist zum Ziel von Schutzsuchenden vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung geworden. Diese Menschen müssen wir in unserer Gesellschaft integrieren. Die Integration von Flüchtlingen findet vor Ort statt. In Orten, die ihre Heimat werden sollen.
Die Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen verläuft mit einer großen Dynamik. Im Rahmen des Sonderprogramms „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ stellt das Land Nordrhein- Westfalen Mittel in Höhe von 72 Mio. € bereit. Innerhalb dieses Förderszenarios können auch Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Projekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier verbunden sein und deshalb der Öffentlichkeit/der Allgemeinheit zugänglich sein. Dazu zählt insbesondere die Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen und sozial Schwächeren.
Als eine investive Maßnahme in der Daseinsvorsorge kann der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Zwecke der Kultur z.B. Musikschulen gefördert werden.
Hieraus ist die Idee entstanden das Dachgeschoss der Musikschule und das Musikschulbüro auszubauen.
Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 % zum Fördersatz 2016. In unserm Fall ergäbe das eine 50 % + 10 % = 60 % - Förderung.
Die Kostenschätzung des Vereins Jugendorchester Havixbeck e. V. beläuft sich auf brutto 170.000,- €, inklusive aller Baunebenkosten.
102.000,- €; 60 % Förderung
68.000,- €; 40 % Eigenanteil
170.000,- €
Inwieweit Spenden zur Finanzierung herangezogen werden können, wird zurzeit von der Verwaltung geprüft.
Das weitere Verfahren sieht wie folgt aus:
19. Februar 2016
Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei den zuständigen Bezirksregierungen
11. März 2016
Fristende für die Vorlage des Gemeinderatsbeschlusses
März 2016
Jury-Sitzung und Bekanntgabe der Förderentscheidung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
anschließend
Kurzfristiger Erlass der Zuwendungsbescheide durch die Bezirksregierungen
Das Projekt wird in der Sitzung
des Ausschusses für Bauen und Verkehr vorgestellt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die
Teilnahme am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau
für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ und die notwendigen finanziellen
Mittel im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Es sind im Haushaltsplan 2016 Ausgaben in Höhe von 170.000,- € einzuplanen. Die Förderung beläuft sich auf 102.000,- €, mithin verbleibt ein Eigenanteil von 68.000,- € bei der Gemeinde.
Klaus Gromöller