Betreff
Öffentlich - rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Havixbeck zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule
Vorlage
037/2015
Aktenzeichen
FB II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Mit der Einführung des sogenannten Inklusionsgesetzes zum 01.08.2014, dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz, wurden die Voraussetzungen geschaffen, SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorrangig an den allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen. Die mit dieser Entscheidung einhergehenden sinkenden SchülerInnenzahlen an den Förderschulen haben Auswirkungen auf den Bestand dieser Schulen. In der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke hat das Land NRW unter anderem die Mindestgröße der Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ festgelegt. Diese Mindestgrößenverordnung führt dazu, dass nicht alle drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ im Kreis, welche sich in örtlicher Schulträgerschaft befinden, aufrecht erhalten werden können. Um das Elternwahlrecht zwischen Förderschule und allgemeinbildender Schule weiterhin sicherzustellen, haben sich die BürgermeisterInnen der Kreiskommunen einvernehmlich darauf geeinigt, dass die Zuständigkeit für die Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen auf den Kreis übergehen soll. Die Kosten sollen auf Wunsch der BürgermeisterInnen „spitz“ nach SchülerInnenzahlen aus den jeweiligen Wohnorten abgerechnet und nicht pauschal über die Kreisumlage abgedeckt werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 17.12.2014 die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme beschlossen. In dieser Sitzung hat der Kreistag auch entschieden, dass der Kreis mit allen Kommunen aus dem Kreis Vereinbarungen hierzu trifft. Zukünftig soll die Pestalozzischule in Dülmen mit den Teilstandorten Dülmen und Coesfeld in Kreisträgerschaft fortgeführt werden. Damit wäre im Nord- als auch Südkreis ein Schulangebot vorhanden. Die Kosten je SchülerIn werden vorsichtig mit 1.350 € für das Schuljahr 2015/16 beziffert. Dem steht zeitversetzt ein geschätzter Ertrag aus GFG-Mittelzuweisungen von 1.000 € je SchülerIn gegenüber. Die Schülerfahrtkosten sollen laut öffentlich-rechtlicher Vereinbarung durch die Schulträgerin des Wohnortes übernommen werden, um eine ausgewogene Lastenverteilung herbeizuführen. Diese Kosten betragen für Havixbecker SchülerInnen zurzeit 85 €/Monat. Die Spitzabrechnung je SchülerIn ist im Vergleich zur alternativen Pauschalabrechnung über die Kreisumlage die kostengünstigere Variante für die beteiligten Kommunen.

 

Die Gemeinde Havixbeck befindet sich zurzeit noch in einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis mit der Stadt Münster bezüglich der Förderschule für Lernen, ehemals Augustin-Wibbelt-Schule, jetzt Uppenberg-Schule. Mit der Stadt Münster besteht zurzeit Konsens über die Fortführung der Inhalte lediglich im Sinne des Vertrages, weil diese Vereinbarung durch die neue Rechtsgrundlage nicht erfüllbar ist. Wie lange der Teilstandort der Uppenberg-Schule in Roxel bestehen bleiben kann, ist nicht abzusehen.

 

Um den Rechtsanspruch auf den Besuch einer Förderschule auch weiterhin für die Havixbecker Eltern und ihre Kinder sicherstellen zu können, empfehle ich dem Rat, einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld zuzustimmen. Unter Beachtung der nicht auszuschließenden Situation, dass die Förderschule in Roxel zukünftig nicht weiter fortgeführt werden könnte, wäre für Havixbecker SchülerInnen der Besuch der nächstgelegenen Förderschule Lernen in Coesfeld damit möglich. Erst mit Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch alle Kommunen kann die Genehmigung der Bezirksregierung für die Übernahme der Schulträgerschaft durch den Kreis Coesfeld eingeholt werden. Daher bittet der Kreis um eine Entscheidung in den Kommunen bis zum 30.04.2015, um den Eltern, Schulen und Schulträgern die erforderliche Planungssicherheit zu geben.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Sinne des von dem Kreis vorgelegten Entwurfs vom 16.02.2015.

 

Finanzielle Auswirkungen                                         ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

Zurzeit besuchen sieben SchülerInnen aus Havixbeck die Uppenberg-Schule in Münster-Roxel. Für das kommende Schuljahr 2015/16 hat es dort keine Anmeldungen von Havixbecker SchülerInnen gegeben. Eine Prognose über die zukünftige Entwicklung der SchülerInnenzahl ist schwer zu stellen. Würden weiterhin sieben SchülerInnen aus Havixbeck eine solche Förderschule besuchen, dann entstünden zukünftig Kosten von ca. 10.000 €/Schuljahr für den Besuch der Pestalozzischule in Coesfeld.

 

Im Vergleich dazu wurden im Haushaltsjahr 2014 = 6.600 € für die Fahrtkosten der Havixbecker SchülerInnen zur Uppenberg-Schule nach Münster-Roxel verausgabt. Weitere Kosten sind im Zusammenhang mit der vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Münster nicht entstanden.

 

Unter den oben genannten fiktiven Voraussetzungen der sieben SchülerInnen an der Pestalozzischule in Coesfeld mit Kosten in Höhe von 10.000 € würde im Vergleich zu den Fahrtkosten für die Uppenberg-Schule in Höhe von 6.600 €aus dem Jahr 2014 mit Mehrkosten in Höhe von ca. 3.400 € /Haushaltsjahr zu planen sein. Mit der zu erwartenden rückläufigen SchülerInnenzahl an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen ist mit noch nicht einzuschätzenden sinkenden Kosten für die Beschulung der Kinder an der Pestalozzischule zu rechnen. Der maßgebliche Wille der Eltern bestimmt die Anmeldezahl der SchülerInnen an der Pestalozzischule. Da das neue Inklusionsgesetz erst mit diesem Schuljahr wirksam wurde, kann auf keine Erfahrungen zurückgegriffen werden, die eine seriöse Prognose zulassen.

 

 

 

In Vertretung