Betreff
Beratung über den Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. auf Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags
Vorlage
030/2015
Aktenzeichen
II 121-04
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

§ 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW eröffnet die Möglichkeit, Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden zu öffnen. Diese Tage werden durch Rechtsverordnung freigegeben, wobei die Zuständigkeit hierfür bei den Gemeinden als örtlichen Ordnungsbehörden liegt. Als Organ der Gemeinde ist für den Erlass der Rechtsverordnung der Gemeinderat zuständig.

 

Von dieser Regelung wird in Havixbeck seit Jahren Gebrauch gemacht.

Die Angaben innerhalb der Ordnungsbehördlichen Verordnung zu den verkaufsoffenen Sonntagen müssen ganz konkret sein, d. h. entweder wird auf einen bestimmten Sonntag innerhalb eines Monats verwiesen oder aber ein genaues Datum benannt. Die zugelassene Öffnungszeit darf die fünf Stunden nicht überschreiten.

 

Die bestehende Verordnung, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 26.02.2014, sieht den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Frühlingsfestes der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. für den vierten Sonntag im April vor. Nunmehr ist laut beigefügtem Antrag der Werbegemeinschaft vorgesehen, das Fest am 19.04.2015 durchzuführen, welches dem dritten Sonntag im April entspricht. Insofern bedarf die bisher geltende Verordnung der Korrektur.

 

Zur Vermeidung weiterer Vorlagen wurden zunächst die weiteren Planungen der Werbegemeinschaft bzw. des Marketingvereins abgewartet, um den Korrekturbedarf der Verordnung auch für den Rest des Jahres zu prüfen. Leider können zum jetzigen Zeitpunkt weitere Termine nicht abschließend benannt werden.

 

Um nun Planungssicherheit zu gewährleisten, ist vorab zunächst der von der Werbegemeinschaft gewünschte Sonntag im April als verkaufsoffen festzulegen. Da die nächste Ratssitzung erst nach dem geplanten Frühlingsfest stattfindet, sollte die Entscheidung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung in dieser Sitzungsfolge stattfinden. Insofern bitte ich um Verständnis für die kurzfristige Vorlage des Antrages und bitte gleichzeitig um Erweiterung der Tagesordnung der Ratssitzung am 26.02.2015. Sollte aufgrund weiterer, der bestehenden Verordnung abweichender Planungen eine erneute Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung notwendig sein, wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beschließen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich empfehle daher, dem Antrag der Werbegemeinschaft zu entsprechen und den beigefügten Entwurf der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung entsprechend dem Antrag der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. zunächst den für die Durchführung des Frühlingsfestes erforderlichen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Er beschließt die dieser Verwaltungsvorlage im Entwurf beiliegende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gebiet der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen  keine