Betreff
Haushalt 2015: Beschwerden gem. § 24 GO NRW, Einwendungen gem. § 80 Abs. 3 GO NRW
Vorlage
027/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Verwaltung liegen bislang 89 Eingaben aus der Havixbecker Bevölkerung (ca. 1,7 % der Gesamthaushalte) zum Haushaltsentwurf 2015 vor. Die Schreiben sind regelmäßig mit nahezu identischem Wortlaut verfasst und haben ihre Grundlage in einem vom Bund der Steuerzahler erstellten Musterschreiben. Die Schreiben sind wahlweise als „Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ oder als „Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Havixbeck für das Jahr 2015 gem. § 80 Abs. 3 GO NRW“ überschrieben.

 

In der Ratssitzung am 26.02.2015 ist durch Herrn Gromöller unter TOP 4.4 Bekanntgaben ein Musterschreiben exemplarisch vorgelesen worden.

 

Sämtliche Schreiben sind dem Ratsprotokoll als Anlage 2 im Ratsinformationssystem sowie dieser Verwaltungsvorlage als weitere Anlage (jeweils nur online) beigefügt.

 

Rechtlich ist wie folgt mit den Eingaben umzugehen:

 

1. Nach § 24 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung überweist der Rat – sofern er nicht unmittelbar entscheiden will – die Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss oder an den Bürgermeister zur Erledigung. Die antragstellende Person oder Personengemeinschaft ist über die Stellungnahme zu ihren Anregungen und Beschwerden durch den Bürgermeister zu unterrichten.

 

2. § 80 Abs. 3 GO NRW sieht einen separaten Beschluss des Rates vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vor.

 

Alle Schreiben richten sich gegen die im Haushaltsentwurf 2015 von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A und B. Die Notwendigkeit der Steuererhöhung ist verwaltungsseitig mehrfach ausführlich begründet worden (u.a. im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2015, in den Haushaltsreden von Bürgermeister und Kämmerer in der Ratssitzung am 18.12.2014, in der Informationsveranstaltung zum Haushaltsentwurf 2015 am 29.01.2015 sowie in vielen Einzelgesprächen mit Ratsmitgliedern und Fraktionsvorsitzenden).

Die abschließende Entscheidung über die Steuerhebesätze trifft der Gemeinderat.

Dieser hat die Schreiben daher am 26.02.2015 dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung zugewiesen. Der Gemeinderat soll im letzten Tagesordnungspunkt vor Verabschiedung des Haushalts 2015 einen Beschluss über die endgültige Behandlung der eingelegten Einwendungen und Beschwerden fassen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen                         ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B hat unmittelbare Auswirkung auf den Ergebnis- (Höhe des Fehlbetrages) und den Finanzplan (Liquidität).

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Christoph Gottheil

 

 

Anlagen

89 Schreiben (nur online im Ratsinformationssystem einzusehen)