Betreff
Antrag auf Zuschuss für den Betrieb einer Großtagespflegestelle im Bereich der U3-Betreuung
Vorlage
022/2015
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

s. anliegenden Antrag vom 25.01.2015 mit Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowie pädagogisches Konzept

 

In Havixbeck liegt die Anmeldequote für Kinder unter 3 Jahren (U3) (Kitajahr 2015/16, Stand 23.01.2015) bei 47,81 %,  bei den 2-Jährigen bei 82,35 % und bei 1-Jährigen sogar bei 54,98 %. Dieses ist die höchste U3 Quote im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld. Der Kreis Coesfeld lag nach Zahlen des Landes in 03/2014 an zweiter Stelle im Land bei der U3 Quote insgesamt und an erster Stelle nur bei Kita-Plätzen in ganz NRW. Dieses zeigt, dass Havixbeck einen überragend hohen Betreuungsbedarf insgesamt in NRW hat. Auf solch hohe Quoten konnte sich bei der Ausbauplanung U3 für Havixbeck niemand einstellen, die Prognose lag bei 35 %.

 

Innerhalb der bestehenden Kitas kann dieser Betreuungsnachfrage nur durch Überbelegungen der Einrichtungen entsprochen werden. Problematisch ist dabei, dass gerade die 1-Jährigen nur in den Kleingruppen Typ II mit nominell 10 Kindern betreut werden können. Dieses führt dazu, dass mit Ausnahme von Tabaluga (kein Raumpotential) alle Typ II Gruppen mit mindestens 2 Kindern, bei den kath. Einrichtungen 3 und im kommunalen Kindergarten sogar mit 4 Kindern überbelegt sind. Überbelegungen bis zu 2 Kindern kann der Träger selber entscheiden, darüber hinaus nur mit Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes im Einzelfall. Dieses ist nur für übergangsweise Notfälle gedacht, nicht als Dauerlösung. Diese Überbelegungen gehen nun aber schon ins dritte Jahr. Überbelegungen in diesem Maße sind eine hohe Belastung für das Personal und auch die Kinder.

 

Aus diesem Grunde ist durch Initiative des Kreisjugendamtes mit Unterstützung der Gemeinde Havixbeck das Angebot einer sog. Großtagespflegestelle auf Machbarkeit überprüft worden. Seit mehreren Jahren laufen hierzu Vorüberlegungen, nicht zuletzt aufgrund der im Jahr 2013 diskutierten Erweiterung des St. Georg Kindergartens in Hohenholte. Nach einem längeren Planungs- und Abstimmungsprozess wurde von allen Beteiligten die Entscheidung getroffen, in Hohenholte lediglich jeweils 1 Gruppe vom Typ I und Typ III zu schaffen. Hierdurch sind keine Angebote für Kinder unter 2 Jahren und lediglich ganz begrenzt Plätze für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren vorhanden. Der bereits bekannte Bedarf sollte über Tagespflegepersonen abgedeckt werden.

 

Inzwischen planen 3 Frauen aus Havixbeck und Hohenholte die Einrichtung einer Großtagespflegestelle, um einen Teil des bestehenden U 3 Betreuungsbedarfes abzudecken.

 

Der Kreis Coesfeld  als zuständiger Träger der Jugendhilfe fördert seit vielen Jahren Kinder in Tagespflegeeinrichtungen. In den ganz aktuell zum 1.1.2015 überarbeiteten Richtlinien zur Tagespflege wird eine Großtagespflegestelle wie folgt definiert:

„Nach § 4 KiBiz können sich Tagespflegepersonen zusammenschließen. Dabei können höchstens 9 Kinder insgesamt durch höchstens 3 Tagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege.“

 

Die 3 Antragstellerinnen erfüllen alle die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für die Arbeit als Tagesmutter (s. Info im pädagogischen Konzept). Da der Kreis Coesfeld seine Zuschusssätze pro Kind, für die Mitfinanzierung der Mietkosten sowie den einmaligen Investitionskostenzuschuss zum 1.01.2015 angehoben hat, rückt die Realisierung des Angebotes in den Bereich des Möglichen.

Darüber hinaus ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten erfolgreich gewesen. Es besteht die Möglichkeit an ganz zentraler Stelle in Havixbeck im Erdgeschoss eines Einfamilienhauses mit Gartennutzungsmöglichkeiten Flächen kurzfristig anzumieten.

 

Die 3 Antragstellerinnen haben in den letzten Wochen die Umsetzbarkeit des Angebotes mit Unterstützung des Kreisjugendamtes intensiv geprüft. Die Tätigkeiten müssen im Rahmen einer Selbständigkeit (GbR) angeboten werden. Die finanziellen Prüfergebnisse sind der Übersicht über Einnahmen und Ausgaben beigefügt. Dabei ist deutlich zu erkennen, dass die Realisierung nur dann für die 3 Tagesmütter mit einem für sie vertretbaren Einkommen für ihre Tätigkeit darzustellen ist, wenn die Gemeinde Havixbeck neben dem Kreis Coesfeld ebenfalls einen nennenswerten Zuschuss gewilligt.

 

Falls die Gemeinde Havixbeck z. B. durch die Schaffung einer weiteren Gruppe Typ II dieses notwendige Angebot vorhalten würde, entstünde ein Zuschussbedarf in Höhe von ca. 27.000 € (auch wenn sich die Refinanzierungsmöglichkeiten bei kirchlichen oder privaten Trägern besser darstellen ließe, ist zur Zeit bei keiner Kita in Havixbeck erkennbar, dass eine weitere Gruppe Typ II eingerichtet werden könnte).

Die Großtagespflegestelle mit 9 U3 Betreuungsplätzen würde deutlich helfen, die Überbelegungen in den Kitas zu reduzieren. Gleichzeitig sind die bei der Einrichtung der Großtagespflegestelle entstehenden Investitionskosten deutlich geringer, als wenn im Kita Bereich ausgebaut werden müsste. Vor allem wäre aber nicht abzusehen, welcher Kitaträger überhaupt bereit und in der Lage wäre, seine bestehende Einrichtung zu erweitern, was darüber hinaus bis zum 01.08.2015 schwerlich umzusetzen wäre.

 

Viele Eltern wünschen für ihre kleinen Kinder gerade ein familiennahes Betreuungssetting wie in der Kindertagespflege und nicht direkt die große Einrichtung mit 60 – 100 Kindern und 10 und mehr Kindern in einer Gruppe.

 

Insofern wäre es für Havixbeck eine kostengünstige Alternative, um das Platzangebot kurzfristig zu erweitern, den bestehenden Überdruck in den Einrichtungen zu reduzieren und gleichzeitig den Eltern eine gewünschte Betreuungsangebot machen zu können.

 

Vor diesem Hintergrund und wegen des schon dargestellten Bedarfs an Plätzen erscheint mir die Bewilligung eines Zuschussbetrages trotz angespannter Haushaltslage für diese freiwillige Leistung vertretbar.

 

Durch viele Einzelmaßnahmen ist es in Havixbeck gelungen, eine „familienfreundliche Atmosphäre“ zu schaffen. Mit diesen Attributen wird z. B. auch um die Ansiedlung junger Familien in Havixbeck bei gleichzeitig deutlicher Konkurrenz in den Nachbarorten geworben. Ein wesentlicher Bestandteil für diese Eigenschaft ist auch die Frage der Kinderbetreuung. Der Bedarf nach solchen Angeboten ist m. E. ganz deutlich an den eingangs dargestellten und schon heute bekannten Versorgungsquoten zu erkennen. Da die Gemeinde in Kürze durch Ausweisung neuer Wohnbauflächen die Ansiedlung junger Familien ermöglichen möchte, ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung zur Verbesserung der Versorgungsmöglichkeiten im U3-Bereich von besonderer Bedeutung.

 

Die von den Antragstellerinnen dargestellten Kosten sind m. E. in einigen Teilen zu hinterfragen: Die Berücksichtigung von Hygieneartikeln (Pampers) und die Bereitstellung von Getränken ist durch die Eltern separat zu vergüten. Die Berücksichtigung einer Unfallversicherung ist durch Zuschüsse des Kreises bereits abgedeckt. Auch sind Fahrtkosten von der Wohnung zur Großtagespflegestelle den Tagesmüttern anzurechnen. Ob in den Aufwendungen lediglich laufende oder aber z. T. einmalige Beträge für die Ersteinrichtung enthalten sind, muss kritisch hinterfragt werden (die Antragstellerinnen können im Rahmen der Sitzung des Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 20.02.2015 zu offenen Punkten sicher Auskunft geben).

 

Gleichwohl ist m. E. aufgrund der vorgelegten Unterlagen deutlich erkennbar, dass ohne Mitfinanzierung der Gemeinde eine für die 3 Frauen akzeptable Einkommenssituation nicht entsteht.

 

Ich schlage daher vor, ab Aufnahme des Betriebes (voraussichtlich im Mai 2015) einen monatlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 € zu bewilligen und für die Dauer von insgesamt 24 Monaten in Aussicht zu stellen.

 

Die Verwendung der Mittel ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres bzw. zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes nachzuweisen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss seitens der Gemeinde erneut entschieden werden, im welchem Umfang der Betreuungsbedarf weiter besteht und wie die finanziellen Rahmenbedingungen sind.

 

Da die Antragstellerinnen jetzt das Angebot für die Anmietung von Räumlichkeiten haben und die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages nicht bis zur erwarteten Rechtskraft des Haushaltes (frühestens Juni 2015) Zeit hat, müsste bei der Kommunalaufsicht die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, für die Schaffung von 9 U-3-Betreuungsplätzen in einer Großtagespflegestelle, zunächst befristet für einen Zeitraum von 2 Jahren einen gemeindlichen Zuschuss von monatlich bis zu 1.000 € bereit zu stellen, und zwar beginnend mit dem 1. Mai 2015. Zur Sicherung dieses Zuschussbetrages für das Haushaltsjahr 2015 soll beim Landrat des Kreises Coesfeld im Vorgriff auf die zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartende Rechtskraft des gemeindlichen Haushaltes ein Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahme - Beginn gestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x ja                 nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Im Produkt 0601 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) sind die Haushaltsmittel für 2015 in Höhe von 8.000 € einzustellen. Für die Folgejahre sind die Beträge entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller