Betreff
Einrichtung einer fünften Gruppe in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich für das Schuljahr 2015/2016
Vorlage
019/2015
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

In seiner Sitzung vom 13.11.2014 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen einer weiteren Gruppe für die OGS zu prüfen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, die Klärung der Anmeldesituation bei dem Elternverein Übermittagbetreuung e.V. „Tonni Kids“, das bis zum 31.12.2014 noch nicht abgeschlossene Anmeldeverfahren an der OGS für das kommende Schuljahr und die Prüfung durch den Caritasverband hinsichtlich der personellen und finanziellen Auswirkungen, welche erst in den letzten Tagen abgeschlossen war, ließen eine frühere Vorlage der Ergebnisse nicht zu.

 

Der Elternverein Übermittagbetreuung e.V. „Tonni Kids“ geht davon aus, dass zum Schuljahr 2015/16 voraussichtlich alle Eltern einen Platz für ihre Kinder bekommen werden. Sollte es bei den „Tonni Kids“ zukünftig zu Überhangbedarf kommen, könnte dort aus personellen und organisatorischen Gründen keine weitere Gruppe eröffnet werden. Dies hat der Verein der Verwaltung in einem persönlichen Gespräch erläutert.

 

Im Einvernehmen mit der Schulleiterin der Baumberge-Schule, kath. Grundschule in Havixbeck, Frau Sommer, kann für die OGS ein weiterer Raum in der Grundschule bereitgestellt werden. Dieser Raum 12 liegt im Erdgeschoss mit direktem Ausgang zum Multifunktionalen Gebäude. Die konkrete Ausstattung dieses Raumes zur dualen Nutzung als Förderraum und OGS-Raum wird mit den Beteiligten geklärt, sobald eine Entscheidung für die Einrichtung einer weiteren Gruppe gefallen ist. Dabei soll der vorhandene Bestand an Möbeln und Ausstattung vornehmlich genutzt werden. Dennoch kann die Beschaffung von ergänzenden Möbeln oder Ausstattung erforderlich werden.

 

Zum zweiten Mal seit Gründung der OGS besteht die Situation der Überhanganmeldungen für die OGS in Havixbeck. Bereits im letzten Jahr wurden die an der OGS angemeldeten Grundschulkinder unter Hinzuziehung eines Kriterienkataloges ausgewählt. Bei einer derzeitigen Auslastung von 110 SchülerInnen können im kommenden Schuljahr 2015/16 nur 28 von 45 angemeldeten Schülerinnen aufgenommen werden, denn 28 SchülerInnen werden die OGS zum 31.7.2015 verlassen. Diese Anmeldesituation kann sich noch ändern, weil Eltern andere Betreuungsformen wählen oder noch zusätzliche Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn 2015/16 erfolgen. Die Koordinatorin der OGS, Frau Holtstiege, geht unter vorsichtiger Prognose und den Erkenntnissen aus den vergangenen Jahren davon aus, dass ca. 125 Kinder zum Schuljahr 2015/16 eine Betreuung benötigen. Dies entspricht bei 5 Gruppen rechnerisch einer Gruppengröße von 25 Kindern bei einer 100% Auslastung. Schon jetzt hat die OGS eine Auslastung von 110%. Dies entspricht einer Gruppengröße von rechnerisch 27,5 Kindern je Gruppe. Um die Personalkosten für die fünfte Gruppe ohne Defizite sicherstellen zu können, benötigt der Caritasverband ebenso für die 5. Gruppe diese 27,5 SchülerInnen; tatsächlich ist mit 15 SchülerInnen zu rechnen, die neben den 110 Kindern in den anderen 4 Gruppen zu betreuen sind. Da die Gemeinde dem Caritasverband pro betreutem Kind einen feststehenden Betreuungsbetrag zahlt, erhöht sich die Refinanzierungsquote des Verbandes, wenn mehr Kinder betreut werden. Aus diesem Grunde ist die 10%-ige Überbelegung von so elementarer Bedeutung. Der Caritasverband geht davon aus, dass im übernächsten Schuljahr 2016/17 diese 110 % ige Vollauslastung mit 137,5 SchülerInnen erreicht wird, da 19 SchülerInnen die OGS verlassen und für 30 SchülerInnen bereits eine Betreuungsbedarf angemeldet wurde. Daher schlägt der Caritasverband für diese Übergangsphase im Schuljahr 2015/16 folgende Lösung vor:

 

Der Caritasverband stellt das zusätzliche Personal für die Betreuung der Kinder in der 5. Gruppe und finanziert dabei einen Eigenanteil von 10.000 €. Für die Gemeinde verblieben dann Mehrkosten für das kommende Schuljahr in Höhe von 8.000 €. Der Betrag wird im Jahr 2015 mit rd. 3.340 € kassenwirksam. Bis zum Sommer 2016 ist der Restbetrag von 4.660 € zu berücksichtigen.

 

Für die zusätzlich betreuten Kinder in der OGS werden Elternbeiträge erhoben, die der Gemeinde zur anteiligen Refinanzierung des Mehraufwandes zur Verfügung stehen. Da die Beiträge einkommensabhängig sind, kann über die Gesamthöhe der Mehreinnahmen noch keine verbindliche Aussage getroffen werden.

 

Durch eine ganz aktuell eingetretene Änderung des OGS-Erlasses besteht für die Gemeinde Havixbeck die Möglichkeit, bei der vom Rat beschlossenen Staffelung der Elternbeiträge den Höchstbetrag von 150 € monatlich auf 170 € anzuheben. Von dieser Möglichkeit sollte zur Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinde auf jeden Fall Gebrauch gemacht werden. Aus diesem Grunde wird verwaltungsseitig die Anpassung der Elternbeitragsstaffelung für eine der nächsten Sitzungsfolgen – rechtzeitig für das neue Schuljahr – vorbereitet.

 

Mit den in Havixbeck bereitgestellten Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen die Eltern zunehmend die Betreuungsangebote; auch im Bereich der Kindertagesstätten. In den Kindertageseinrichtungen in Havixbeck nutzten im Oktober 2014 46% der Eltern mit Kindern über 3 Jahren eine 45–Stunden-Betreuung in Havixbeck. Auch dort zeichnet sich die Entwicklung zum Bedarf einer ganztägigen Betreuungsform ab. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Verwaltungsvorlage 22/2015. Daher ist ein kontinuierliches Betreuungsangebot in Havixbeck, welches sich ebenso auf die OGS erstreckt, erforderlich. Mit den in Havixbeck starken Betreuungssäulen im Bereich der Kindertagesstätten, der Grundschule als auch der Gesamtschule, in Form des gebundenen Ganztages, ist Havixbeck für die Familien, die bereits hier wohnen und für jene, die zukünftig ihren Lebensmittelpunkt hier finden, ein attraktives Angebot zur Verortung der Heimat in einer familienfreundlichen Atmosphäre vor den Toren Münsters.

 

Aus diesem Grunde und wegen des heute schon erkennbaren Übergangbedarfs an OGS-Plätzen empfehle ich Ihnen, eine 5. Gruppe für die OGS einzurichten.

 

Damit die betroffenen Eltern rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres Planungssicherheit haben und der Caritasverband Gelegenheit hat, alle notwendigen pädagogischen und personellen Vorbereitungen für die neue Gruppe treffen zu können, sollte beim Kreis Coesfeld die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt werden.

Nach der jetzt bekannten Terminplanung für die Haushaltsberatungen ist erst frühestens Anfang Juni mit einem rechtskräftigen Haushalt zu rechnen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer fünften Gruppe der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS i.P.) in Havixbeck für das Schuljahr 2015/16. Die erforderlichen Mittel sind nachträglich im Haushalt 2015 zu veranschlagen. Beim Kreis Coesfeld ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, da eine verlässliche Entscheidung der Gemeinde Havixbeck in Verbindung mit den Haushaltsplanberatungen und bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Haushaltes voraussichtlich im Sommer die notwendige Planungssicherheit für die Eltern und den Caritasverband nicht zulässt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja       

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Beim Produkt 0302 (Betreuung von Grundschulkindern) ist bei Teilposition 13 der Ansatz für das Jahr 2015 um 3.340 € und für 2016 um 4.660 € zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller