Begründung

 

Wie in den Vorjahren weist auch der Haushaltsentwurf 2015 einen hohen Fehlbetrag aus. Sofern der Gemeinderat den Haushalt 2015 ohne Abweichungen vom Haushaltsentwurf 2015 beschließt, ist bei planmäßiger Haushaltsabwicklung von einem Defizitbetrag allein für 2015 in Höhe von knapp 1.200.000 € auszugehen.

 

Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ist mit diesem negativen Prognosewert zwar formal nicht verbunden. Dennoch besteht zwingend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

 

Daher ist sorgsam zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang und in welcher Form die freiwillige Bezuschussung unterschiedlichster örtlicher Gruppierungen zukünftig erfolgen soll.

Verwaltung und Politik sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen.

 

Laufende Bezuschussung:

Wie in den Vorjahren sind auch für 2015 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse auf vergleichbarem Niveau geplant worden (siehe Übersichten in den Seiten 57 bis 64 des Haushaltsentwurfs 2015).

 

Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthalle, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

 

Die Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2015 macht es jedoch erforderlich, möglichst keine im Vergleich zum Vorjahr zusätzlichen Verpflichtungen für die Verwaltung zu schaffen.

 

Mit der Fortführung der Vereinsbezuschussung auf Niveau der Vorjahre soll verwaltungsseitig ein Beitrag zum Fortbestand der Institutionen geleistet werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen möglich sind, ist kritisch zu prüfen.

 

Einmalige Bezuschussung / erstmalige Beantragung von Zuschüssen:

Mehrere Organisationen haben für 2015 Anträge auf einmalige Bezuschussung gestellt, eine Ausweitung des bisherigen Zuschussumfangs oder überhaupt zum ersten Mal einen Zuschuss beantragt.

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

 

 

1. Antrag des Fördervereins der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. (Produkt 0301, Anlage 1):

 

Mit Schreiben vom 22.09.2014, bei der Gemeinde Havixbeck am 23.09.2014 eingegangen, hat der Förderverein der Baumberge-Grundschule Havixbeck e.V. einen Antrag auf Bezuschussung des Projektes „Vogelnest“ gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Rein formal ist der Antrag nach dem gesetzten Fristtermin (15.09.2014) und damit zu spät eingegangen. Eine Zuschussgewährung scheidet m.E. aus diesem Grunde aus.

 

Unabhängig hiervon sehe ich die vorgesehene Maßnahme im Bereich der Außenanlagen als einen sinnvollen Beitrag für die Attraktivitätssteigerung des Schulhofs an.

 

Für die Durchführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf 2015 50.000 € („Masterplan“) eingeplant.

 

Dem Antragsteller sollte nicht zusätzlich ein bislang im Haushaltsentwurf 2015 nicht veranschlagter Zuschuss gewährt werden. Ich schlage stattdessen vor, dass die vorgeschlagene Maßnahme – auch wenn sie sich nicht originär auf das Gebäude, sondern auf die Außenanlagen bezieht – bei der Festlegung von Prioritäten für die „Masterplan“-Mittel berücksichtigt wird, sofern sich hierfür eine politische Mehrheit findet.

 

 

2. Antrag des Vereins Füreinander – Miteinander e.V. (Produkt 0505, Anlage 2):

 

Mit Schreiben vom 14.09.2014, am 15.09.2014 persönlich in der Verwaltung abgegeben, beantragt der Verein Füreinander – Miteinander e.V. die Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 2 Beachflags und 2 Rollups zu einem Gesamtpreis von 500 €. Bei den Gegenständen handelt es sich um Werbematerialien, die u.a. im Rahmen von Veranstaltungen oder an Aktionstagen genutzt werden können, um auf das Angebot des Vereins aufmerksam zu machen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung erkennt das Engagement der Vereinsmitglieder an, vielen Havixbeckern durch die durchgeführten Angebote aus der „Isolation“ zu helfen und damit einen sinnvollen Beitrag für gemeindliches Zusammenleben zu leisten. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass der Verein in der Öffentlichkeit weiter auf sich aufmerksam machen möchte, um so ggf. zusätzliche Personen für die inhaltliche und/oder auch finanzielle Unterstützung zu gewinnen. Die im Antrag genannten Werbematerialien können dieses Ziel sicherlich positiv begleiten. Die Beschaffung erscheint sinnvoll, sie ist jedoch nicht zwingend erforderlich für die Erreichung der Vereinsziele.

 

In der derzeitigen Haushaltssituation schlage ich Ihnen daher vor, den Antrag mangels fehlender finanzieller Möglichkeiten abzulehnen und keinen Zuschuss zu bewilligen.

 

 

3. Antrag des Gemeindeelternrats Havixbeck e.V. (Produkt 0601, Anlage 3):

 

Der Gemeindeelternrat Havixbeck e.V. hat mit dem am 11.09.2014 bei der Verwaltung eingegangenen Schreiben einen Zuschuss für die Arbeit des Gemeindeelternrats Havixbeck für das Haushaltsjahr 2015 beantragt. Im Vorjahr 2014 ist mit Blick auf den seinerzeit gestellten Antrag beschlossen worden, dem Gemeindeelternrat Havixbeck e.V. den auch anderen Vereinen gewährten jährlichen Sockelbetrages von 50 € zur Verfügung zu stellen. Seinerzeit ist jedoch offen geblieben, ob es sich um eine einmalige oder um eine regelmäßig wiederkehrende Förderung handelt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ich persönlich bin bei der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen 2014 davon ausgegangen, dass es sich als Anerkennung der Tätigkeit des Gemeindeelternrats um eine einmalige Förderung handeln sollte. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, dem Antrag für 2015 aus finanziellen Gründen nicht zu entsprechen und keine weitere Förderung zu leisten.

 

 

4. GemeindeSportBund Havixbeck e.V. (Produkt 0801 u.a., Anlage 4):

 

Der GemeindeSportBund Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 12.09.2015 den Antrag gestellt, folgende Standorte mit Defibrillatoren auszustatten:

1. Rathausinnenhof (öffentlich)

2. Bäder (je nach Saison)

3. Forum

4. Baumbergesporthalle

5. Sportzentrum (SW Havixbeck)

6. Sportplatz Hohenholte (GS Hohenholte)

7. Zweifachturnhalle

8. Grundschule.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung schätzt die Angelegenheit ähnlich ein wie der GemeindeSportBund Havixbeck e.V., dass Defibrillatoren einen wesentlichen Beitrag für die Ersthelfer leisten können. Unabhängig vom vorgelegten Antrag sind bereits verwaltungsseitig diverse Gespräche mit Herstellern und möglichen Sponsoren für eine finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung entsprechender Geräte geführt worden.

 

Ich schlage vor, dass über die Änderungsliste ein Ansatz von 8.000 € in den Haushalt 2015 aufgenommen wird. Die Finanzierung kann aus Mitteln der noch nicht vollständig verplanten Investitions- und Schulpauschale erfolgen.

Der Ansatz soll nicht als Zuschuss an den GemeindeSportBund Havixbeck e.V. geplant werden. Vielmehr präferiere ich in Abstimmung mit möglichen Drittfinanzierern die Beschaffung eines einheitlichen Gerätetyps durch die Verwaltung.

Anregungen des GemeindeSportBunds Havixbeck e.V. zu den konkreten Aufstellungsorten in den Sportstätten werde ich gerne entgegennehmen.

 

 

5. Antrag der Hospizbewegung Havixbeck e.V. (Produkt 0505, Anlage 5):

 

Die Hospizbewegung Havixbeck e.V. hat mit Schreiben vom 10.09.2014, bei der Gemeinde am 11.09.2014 eingegangen, die Gewährung eines Zuschusses beantragt. Die Vereinstätigkeit wird im Antragsschreiben dargestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In 2014 ist dem Antragsteller aufgrund eines gestellten Antrages ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 500 € für Zwecke der Ausbildung und Qualifizierung weiterer ehrenamtlicher Personen gewährt worden. Über eine regelmäßig wiederkehrende Unterstützung ist bislang nicht diskutiert worden.

 

Ich sehe die inhaltliche Arbeit der Hospizbewegung Havixbeck e.V. als einen wichtigen Baustein für das gemeindliche Zusammenleben an. Dennoch bin ich auch hier der Auffassung, dass aus finanziellen Gründen keine laufende jährliche Unterstützung erfolgt.

 

 

6. Antrag des Kammerchores Havixbeck (Produkt 0401, Anlage 6):

 

Der Kammerchor Havixbeck hat mit Schreiben vom 10.09.2014, bei der Gemeinde am 12.09.2014 eingegangen, wie für das Vorjahr erneut einen Zuschuss für die lfd. Vereinsarbeit beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In Anlehnung an die Beschlussfassung des Rates in 2014 - der Kammerchor hat lt. Angaben im Schreiben vom 10.09.2014 aktuell 24 Mitglieder - sollte aus meiner Sicht auch in 2015 eine Förderung in Höhe des auch anderen Vereinen gewährten jährlichen Sockelbetrages von 50 € erfolgen. Eine weitergehende finanzielle Vereinsförderung scheitert aus meiner Sicht an fehlenden liquiden Mitteln.

 

 

7. Trimm- und Bolzplatzgemeinschaft Masbeck e.V. (Produkt 0801, Anlage 7):

 

Mit Schreiben vom 19.03.2014 beantragt die Trimm- und Bolzplatzgemeinschaft Masbeck e.V. die Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Dachrinne an der Bolzplatzhütte in Masbeck. Mit Schreiben vom 11.07.2014 hat die Verwaltung dem Antragsteller mitgeteilt, den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 zu behandeln.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Gebäude handelt es sich um ein nicht im gemeindlichen Eigentum stehendes Objekt. Dieses wird bei Wahlen regelmäßig kostenlos von der Verwaltung als Wahllokal genutzt. Um das Gebäude in einem ordentlichen baulichen Zustand zu erhalten und auch zukünftig für diesen Zweck zu nutzen, sehe ich die Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 1.000 € als angemessen an. Die darüber hinausgehenden Reparaturaufwendungen sollten aus meiner Sicht zu Lasten des Antragstellers gehen.

 

 

8. Tennis-Club Havixbeck e.V. (Produkt 0801, Anlage 8):

 

Mit Schreiben vom 10.03.2014, bei der Verwaltung am 11.03.2014 eingegangen, beantragt der Tennis-Club Havixbeck e.V. die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der lfd. Vereinsarbeit 2015, zu den Übungsleiterkosten 2015 sowie für den Austausch der 30 Jahre alten und teilweise defekten Hallenbeleuchtung durch LED-Beleuchtung mit einem Gesamtvolumen von 30.000 €.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Haushaltsentwurf 2015 sind die mitgliederabhängige Zuschussgewährung für die lfd. Vereinsarbeit 2015 sowie die Gewährung von Übungsleiterzuschüssen (vgl. Seite 62) berücksichtigt.

 

Eine darüber hinausgehende Förderung für den Austausch der Hallenbeleuchtung ist angesichts der Haushaltssituation nicht möglich. Stattdessen schlage ich vor, dass dem Tennis-Club Havixbeck e.V. durch den von der Verwaltung einzustellenden Klimaschutzmanagers Hilfestellung angeboten wird (z.B. durch Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln und fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung und technischen Umsetzung des Leuchtmittelaustausches).

 

 

9. Tschernobyl Hilfe Fliss e.V. Havixbeck (Produkt 0505):

 

Mit Schreiben vom 11.09.2014, bei der Verwaltung am 15.09.2014, eingegangen beantragt der Verein Tschernobyl Hilfe Fliss e.V. Havixbeck die Gewährung eines Zuschusses zwecks Fortführung der Erholungsfreizeit für strahlenbelastete Kinder aus Weißrussland.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antragsteller hat in den Jahren 2009 bis 2011 durchgängig jeweils einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 200 € jährlich erhalten. Für die Jahre 2012 bis 2014 sind verwaltungsseitig keine Zuschüsse geleistet worden.

 

Das ehrenamtliche Engagement des Vereins ermöglicht es, gesundheitlich beeinträchtigten Kindern in den Schulferien an einer Erholungsfreizeit teilzunehmen. Für vergleichbare Fahrten von Havixbecker Institutionen werden je Teilnehmer 1,50 € je Person pro Tag an gemeindlicher Unterstützung geleistet. Ich schlage daher vor, dem Antragsteller in analoger Anwendung dieses Fördersatzes je Teilnehmer zunächst einmalig nur für 2015 einen Zuschuss zu gewähren, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 200 €.

 

 

Hinweis für die Beratung:

Mit Ausnahme des Antrages vom Kammerchor (die Vorberatung sollte im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur erfolgen) ist der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport für die inhaltliche Vorberatung zuständig.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2015 den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

Finanzielle Auswirkungen                         ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!

 

 

 

 

Klaus Gromöller