Betreff
4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
016/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Steuersätze sind zuletzt durch Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2011 mit Wirkung ab dem 01.01.2012 wie folgt festgesetzt worden:

 

Ein Hund:                                          72,00 €

Zwei Hunde:                                               84,00 € je Hund

Drei oder mehr Hunde:                      96,00 € je Hund

Ein gefährlicher Hund:                       480,00 €

Zwei oder mehr gefährliche Hunde: 576,00 € je Hund.

 

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird vorgeschlagen, die Steuersätze noch einmal auf die im Beschlussvorschlag angegebenen Beträge anzuheben.

 

Eine Abfrage bei den kreisangehörigen Kommunen im Kreis Coesfeld hat folgendes ergeben:

Die günstigsten Steuersätze für einen Hund werden derzeit in Olfen (54 €) sowie in Ascheberg und Billerbeck (55,20 €) erhoben. Deutlich höhere Steuersätze werden in Billerbeck, Rosendahl und Senden (allesamt 70 €), in Coesfeld, Lüdinghausen und Nottuln (allesamt 72 €) sowie in Dülmen (84 €) berücksichtigt. Die preislichen Differenzen wirken sich regelmäßig auch auf die anderen Fallkonstellationen (zwei oder mehr Hunde) aus.

 

Die Steuersätze für gefährliche Hunde liegen im Kreisvergleich bereits ohne Anpassung im oberen Drittel und sollten nicht angepasst werden, weil derzeit in Havixbeck nur ein Hund als „gefährlich“ eingestuft wird.

 

Ich halte die Anpassung der Steuersätze lt. Beschlussvorschlag als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung unter Berücksichtigung der vorgenannten Darstellung für angemessen.

 

Da eine rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer nicht zulässig ist, schlage ich vor, die erhöhten Steuersätze mit Wirkung ab dem 01.07.2015 in Kraft zu setzen.

 

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (GV. NRW S. 564) beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am 26.02.2015 folgende Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung:

 

Artikel I

 

Der § 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld in der Fassung der bislang gültigen 3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck vom 15.12.2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

a)   nur ein Hund gehalten wird:                                            84,00 €

b)   zwei Hunde gehalten werden:                                        96,00 € je Hund

c)   drei oder mehr Hunde gehalten werden:                       108,00 € je Hund

d)   ein gefährlicher Hund gehalten wird:                              480,00 €

e)   zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden:      576,00 € je Hund.

 

Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.

 

Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

 

Artikel II

 

Diese Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Havixbeck im Kreis Coesfeld tritt zum 01.07.2015 in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen               ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Derzeit belaufen sich die Erträge der Hundesteuer mit den gültigen Steuersätzen auf 74.000 €. Durch die Anpassung lt. Beschlussvorschlag ergibt sich jährlich eine Ertragssteigerung um rd. 10.000 € auf 84.000 €, die sich positiv auf das Jahresergebnis (Haushaltsausgleich) sowie die Liquidität auswirkt.

 

Die Erhöhung der Steuersätze kann mittels zweiten Veranlagungslaufs für 2015 umgesetzt werden. Den Mehrerträgen in Höhe von 5.000 € (10.000 € x 6 Monate / 12 Monate) steht ein Mehraufwand für die Durchführung der Doppelveranlagung in Höhe von rd. 750 € (Druck, Kuvertierung, Porto) gegenüber.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller