Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen (Haupt- und Finanzausschuss)
Vorlage
014/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2015 ist am 18.12.2014 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2015 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden. Am 29.01.2015 soll für die Einwohner/innen eine Informationsveranstaltung zum Thema durchgeführt werden.

 

Sofern sich im Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2015 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nachgereicht.

 

Soweit sich für die im Beschlussvorschlag genannten Produkte noch Änderungen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2015 ergeben, werden diese nach der Sitzung ebenfalls zusammengefasst.

Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2015 werden alle Änderungen in einer zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des Gemeinderates am 26.02.2015 vorbereitet.

 

 

Zum Stellenplan (Punkt 2 des Beschlussvorschlags):

 

Auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan (Seiten 368 bis 369) wird hingewiesen.

 

Mit Ausnahme der zeitlich auf 3 Jahre befristeten 0,5 Stelle (E 10) für den Klimaschutzmanager – diese steht im Übrigen unter dem Vorbehalt einer anteiligen Förderung – beinhaltet der Stellenplan keine Stellenplanausweitung.

 

 

Zur Mittelübertragung (Punkt 3 des Beschlussvorschlags):

Vor der Gesetzesnovellierung in 2013 war eine gesonderte Beschlussfassung des Gemeinderates zur Mittelübertragung von investiven Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag darin, dass nach § 22 Abs. 2 GemHVO NRW (alte Fassung) nicht verbrauchte investive Ansätze automatisch im Folgejahr verfügbar blieben. In 2013 ist eine Änderung der Gesetzessystematik in § 22 GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders als früher regelt jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

In den bisherigen Jahren der NKF-Rechnungslegung sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen) grundsätzlich nicht übertragen worden. Diese Positionen sind bei Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden Haushaltsjahr neu geplant worden, sofern nicht die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen im abgelaufenen vorlagen und die Notwendigkeit des Ansatzes über das Jahresende fortbestand. Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter praktiziert werden.

 

Eine andere Regelung sehe ich für investive Ansätze als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in diesem Zusammenhang vor, dass die in Vorjahren politisch bereits abgestimmten investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der Haushaltsaufstellung 2015 ist mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in welchem Umfang die bislang nicht verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren 2011 bis 2014 für den jeweiligen Zweck in 2014 noch benötigt worden.

Die auf Seite 47 im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2015 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2014 nicht vorlagen, ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2015 lt. Beschlussvorschlag erforderlich.

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:

 

  1. die im Haushaltsentwurf 2015 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen aller Produkte, insbesondere der im Haupt- und Finanzausschuss am 18.02.2015 erstmalig beratenen Produkte

 

0101 Verwaltungsführung inkl. Unterstützung Verwaltungsführung (Seiten 115 bis 117)

0102 Städtepartnerschaften (Seiten 119 bis 121)

0103 Finanzmanagement (Seiten 123 bis 125)

0104 Finanzzentrum (Seiten 127 bis 129)

0105 Zentrale Dienste (Seiten 131 bis 134)

0107 Grundstücksmanagement (Seiten 135 bis 138)

1601 Allgemeine Finanzwirtschaft (Seiten 163 bis 165)

1602 Vermögens- & Schuldenverwaltung (Seiten 167 bis 169)

 

unter Berücksichtigung von evtl. Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2015 anzuerkennen und zu beschließen,

 

  1. den Stellenplan 2015 (Seiten 367 bis 376) unter Berücksichtigung der Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2015 anzuerkennen und zu beschließen

 

  1. die investiven Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2014 im auf Seite 47 des Haushaltsentwurfs 2015 dargestellten Umfang nach 2015 zu übertragen. Sollten für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem Redaktionsschluss für den Haushaltsentwurf 2015 und dem 31.12.2014 noch Zahlungen geleistet worden sein, reduzieren sich die nach 2015 zu übertragenden Werte entsprechend.

 

Finanzielle Auswirkungen                         ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!

 

 

 

 

Klaus Gromöller