Begründung
Der von der
Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2015 ist am 18.12.2014 in den Rat eingebracht
und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen
worden.
Die Bevölkerung
ist auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2015 auf der Homepage der
Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden. Am 29.01.2015 soll für die Einwohner/innen
eine Informationsveranstaltung zum Thema durchgeführt werden.
Sofern sich im
Verlauf der Beratungen in den Fachausschüssen Änderungen im Vergleich zum
Haushaltsentwurf 2015 ergeben, werden diese in einer Änderungsliste
zusammengefasst. Diese wird rechtzeitig vor der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses nachgereicht.
Soweit sich für
die im Beschlussvorschlag genannten Produkte noch Änderungen im Vergleich zum
Haushaltsentwurf 2015 ergeben, werden diese nach der Sitzung ebenfalls
zusammengefasst.
Nach der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2015 werden alle Änderungen in einer
zusammengefassten Übersicht als Beratungsgrundlage für die Sitzung des
Gemeinderates am 26.02.2015 vorbereitet.
Zum
Stellenplan (Punkt 2 des Beschlussvorschlags):
Auf die Vorbemerkungen zum Stellenplan (Seiten 368 bis 369) wird hingewiesen.
Mit Ausnahme der zeitlich auf 3 Jahre befristeten 0,5 Stelle (E 10) für den Klimaschutzmanager – diese steht im Übrigen unter dem Vorbehalt einer anteiligen Förderung – beinhaltet der Stellenplan keine Stellenplanausweitung.
Zur Mittelübertragung (Punkt 3 des
Beschlussvorschlags):
Vor der Gesetzesnovellierung in 2013 war eine gesonderte
Beschlussfassung des Gemeinderates zur Mittelübertragung von investiven
Ansätzen nicht erforderlich. Der Grund lag darin, dass nach § 22 Abs. 2 GemHVO
NRW (alte Fassung) nicht verbrauchte investive Ansätze automatisch im Folgejahr
verfügbar blieben. In 2013 ist eine Änderung der Gesetzessystematik in § 22
GemHVO NRW erfolgt. Nach dem aktuell gültigen Gesetzeswortlaut sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen weiterhin grundsätzlich übertragbar. Anders als früher regelt
jedoch nunmehr der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
In den bisherigen
Jahren der NKF-Rechnungslegung sind konsumtive Ansätze (Aufwendungen)
grundsätzlich nicht übertragen worden. Diese Positionen sind bei
Nichtinanspruchnahme jeweils im folgenden Haushaltsjahr neu geplant worden, sofern
nicht die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen im abgelaufenen
vorlagen und die Notwendigkeit des Ansatzes über das Jahresende fortbestand.
Diese Vorgehensweise sollte m.E. weiter praktiziert werden.
Eine andere
Regelung sehe ich für investive Ansätze als sinnvoll an. Ich schlage Ihnen in
diesem Zusammenhang vor, dass die in Vorjahren politisch bereits abgestimmten
investiven Haushaltsansätze grundsätzlich bis zur abschließenden Umsetzung der
jeweiligen Maßnahme verfügbar bleiben. Bei der Haushaltsaufstellung 2015 ist
mit den Fachbereichen abgestimmt worden, in welchem Umfang die bislang nicht
verbrauchten Haushaltsansätze aus den Jahren 2011 bis 2014 für den jeweiligen
Zweck in 2014 noch benötigt worden.
Die auf Seite 47 im Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2015 dargestellten Ermächtigungen stammen genau aus diesem Zeitraum. Da die dort genannten Maßnahmen entweder noch nicht begonnen bzw. abgeschlossen wurden oder Schlussrechnungen bis zum 31.12.2014 nicht vorlagen, ist formal ein Beschluss über die Mittelübertrag nach 2015 lt. Beschlussvorschlag erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
- die im
Haushaltsentwurf 2015 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen
und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den
Teilfinanzplänen aller Produkte, insbesondere der im Haupt- und
Finanzausschuss am 18.02.2015 erstmalig beratenen Produkte
0101
Verwaltungsführung inkl. Unterstützung Verwaltungsführung (Seiten 115 bis 117)
0102
Städtepartnerschaften (Seiten 119 bis 121)
0103
Finanzmanagement (Seiten 123 bis 125)
0104
Finanzzentrum (Seiten 127 bis 129)
0105
Zentrale Dienste (Seiten 131 bis 134)
0107
Grundstücksmanagement (Seiten 135 bis 138)
1601
Allgemeine Finanzwirtschaft (Seiten 163 bis 165)
1602
Vermögens- & Schuldenverwaltung (Seiten 167 bis 169)
unter
Berücksichtigung von evtl. Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 18.02.2015 anzuerkennen und zu beschließen,
- den
Stellenplan 2015 (Seiten 367 bis 376) unter Berücksichtigung der Beratung
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.02.2015 anzuerkennen
und zu beschließen
- die investiven
Ermächtigungen der Haushalte 2011 bis 2014 im auf Seite 47 des
Haushaltsentwurfs 2015 dargestellten Umfang nach 2015 zu übertragen.
Sollten für die dort aufgeführten Maßnahmen im Zeitraum zwischen dem
Redaktionsschluss für den Haushaltsentwurf 2015 und dem 31.12.2014 noch
Zahlungen geleistet worden sein, reduzieren sich die nach 2015 zu
übertragenden Werte entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle
Auswirkungen
Vgl. Haushaltsausführung!
Klaus Gromöller