Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen (Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur)
Vorlage
011/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2015 ist am 18.12.2014 in den Rat eingebracht und von dort zur Beratung in die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Bevölkerung ist auf die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2015 auf der Homepage der Gemeinde Havixbeck hingewiesen worden. Am 29.01.2015 soll für die Einwohner/innen eine Informationsveranstaltung zum Thema durchgeführt werden.

 

Wie im Vorjahr soll auch in 2015 die Beratung in den einzelnen Fachausschüssen schwerpunktmäßig für diejenigen Produkte erfolgen, für die sich inhaltlich jeweils die originäre Zuständigkeit ergibt.

 

Die sich nach der Beratung im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2015 ggf. ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 18.02.2015 sowie im Rat am 26.02.2015 zusammengefasst.

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss,

 

die im Haushaltsentwurf 2015 ausgewiesenen Ergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produkte

 

0202 Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten (Seiten 177 bis 179)

0401 Kulturförderung (Seiten 221 bis 223)

0403 Allgemeine Weiterbildung (Seiten 229 bis 231)

0404 Gemeindebibliothek (Seiten 233 bis 236)

0405 Baumberger Sandsteinmuseum (Seiten 237 bis 240)

1501 Allgemeine Wirtschaftsförderung (Seiten 151 bis 153)

1502 Marketingaufgaben (Seiten 155 bis 157)

1503 Förderung der Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Seiten 159 bis 161)

1505 Märkte (Seiten 297 bis 299)

1506 Allgemeine Tourismusförderung (Seiten 301 bis 303)

 

unter Berücksichtigung der Abweichungen lt. Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 09.02.2015 anzuerkennen und zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen                         ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller