Betreff
Sammelversuch zur Einführung einer öffentlich-rechtlichen Sammlung von Altkleidern
Vorlage
001/2015
Aktenzeichen
II/2 867-05
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Mit Schreiben vom 17.12.2014 (siehe Anlage 1) stellt die Kolpingfamilie Havixbeck einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW mit dem Tenor: „Wir fordern die Gemeindeverwaltung und den Rat der Gemeinde Havixbeck auf, die beabsichtigte Teilnahme an dem Testverfahren unverzüglich zurückzunehmen“.
Die Gemeinde Havixbeck überlegt gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) und den anderen kreisangehörigen Kommunen seit geraumer Zeit, ein öffentlich-rechtliches Sammelsystem unter Einbeziehung der karitativen Organisationen für Altkleider aufzubauen.

Hintergrund ist, dass nach Öffnung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Kommunen keinen Handlungsspielraum haben, gewerblichen Sammlern das Sammeln von Altkleidern zu untersagen. Nur wenn die Kommune ein eigenes Sammelsystem hat, kann den gewerblichen Sammlern sowohl auf öffentlicher wie auch auf privaten Flächen das Sammeln untersagt werden. In einem an alle karitativen Sammler im Dezember 2014 verfasstes Schreiben stellen die WBC zur Verdeutlichung klar:

  • „Es ist nach wie vor nicht beabsichtigt, eine öffentlich-rechtliche Altkleidersammlung mit wirtschaftlichem Interesse gegen die Interessen der karitativen Organisationen einzuführen.
  • Die im Rahmen eines Sammelversuches zu überprüfende mögliche öffentlich-rechtliche Altkleidersammlung über die Altpapiertonne (auch Duo-Tonne“ bezeichnet) soll der Abwehr gewerblicher Sammlungen dienen. Da das System als hochwertig – da flächendeckend im Holsystem – anerkannt ist, können nach unserer Auffassung in der Folge Abwehransprüche gegenüber gewerblichen Sammlungen geltend gemacht werden. Sollte dies nach verwaltungsgerichtlicher Überprüfung nicht möglich sein, wird von der Einführung eines solchen Sammelsystems nach Durchführung des Sammelversuches abgesehen.
  • Die Wohlfahrtsverbände werden durch Abwehransprüche gegenüber gewerblichen Sammlungen gestärkt.
  • Es handelt sich um ein freiwilliges Sammelsystem, bei dem jede Kommune unabhängig über die Beteiligung an einem Sammelversuch und – nach Auswertung der Daten aus dem Sammelversuch – über eine Einführung entscheiden kann.
  • Es ist zu erwarten, dass die unmittelbaren Auswirkungen - insbesondere der Konkurrenzdruck für gemeinnützige Sammler – durch ein solches Sammelsystem wesentlich geringer ausfallen dürften als bei einer Containersammlung wie im Kreis Borken (Ergebnis Paderborn: Sammelmengen über die Containersammlung ca. 7 kg/Einwohner und Jahr und über die Duo-Tonne“ ca. 1,5 kg/Einwohner und Jahr).
  • Es werden keine Containerstandorte durch einen kommunalen Bedarf blockiert.
  • Für die Bürger im Kreis Coesfeld ist die „Duo-Tonne“ ein zusätzliches Entsorgungsangebot. Wir gehen davon aus, dass es insbesondere zur Entsorgung von Altkleidern genutzt wird, die derzeit über die Restmüllbehälter oder gewerbliche Sammlungen entsorgt werden. Bürger, die nach wie vor gemeinnützige Sammlungen unterstützen möchten, werden dies auch sicherlich weiterhin tun. Zukünftig vermutlich dann auch mit einem erheblichen Teil der Altkleider, die bisher in gutem Glauben, es handele sich um eine wohltätige Sammlung, in gewerblichen Container landen.
  • Für Bürger werden klare Verhältnisse geschaffen und ihnen wird die Sicherheit gegeben, dass die Altkleider in geordnete Verwertungswege gelangen.“

Am 15. Januar diesen Jahres hat ein Gespräch mit den Ortsverbänden der karitativen Wohlfahrtsverbänden stattgefunden, welche in Havixbeck Altkleider sammeln, genau: Vertretern des DRK, Maltester Hilfsdienstes und der Kolpingfamilie. Ihnen wurde noch einmal genau dargelegt, warum nunmehr das System der „Duo-Tonne“ getestet werden soll. Insbesondere wurde dargelegt, dass es sich um einen Versuch handelt, um verlässliche Daten bezüglich der Mengen Alttextilien aus einer öffentlich-rechtlichen Sammlung aus der Havixbecker Bevölkerung zu erlangen. Die Bedenken der Wohlfahrtsverbände konnten nicht vollständig ausgeräumt werden; es wurde zugesagt, die Ergebnisse gemeinsam nach Beendigung des Versuches auf Ortsebene zu besprechen. 

Um weitere Fragen bezüglich der Durchführung des Pilotversuches beantworten zu können, sind Vertreter der WBC zur Sitzung des Umweltausschusses eingeladen.

 

Ich schlage daher vor, an dem Sammelversuch zur Einführung einer öffentlich-rechtlichen Sammlung von Alttextilien im Jahr 2015 teilzunehmen. Nach entsprechendem Ratsbeschluss werde ich die WBC mit der Sammlung und Durchführung des Versuches beauftragen.

 

 

Beschlussvorschlag  

Der Gemeinderat beschliesst, an der Durchführung des Sammelversuches zur Einführung einer öffentlich-rechtlichen Sammlung von Altkleidern im Jahr 2015 gemeinsam mit anderen Kommunen des Kreises Coesfeld, unter Beauftragung der Wirtschaftsbetriebe des Kreises Coesfeld, teilzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                 nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine, die Kosten für die Einsammlung der Abfallstoffe im Rahmen des Pilotversuches werden von den Wirtschaftsbetrieben getragen.

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Gromöller