Betreff
Freihandelsabkommen, hier: Anregung gem. § 24 GO NRW der Bürgerinitiative Havixbeck
Vorlage
126/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Bürgerinitiative Havixbeck hat mit Schreiben vom 02.09.2014, bei der Verwaltung am 05.09.2014 eingegangen, eine Anregung gem. § 24 GO NRW über die Behandlung der geplanten Handelsabkommen (TTIP, TiSA, CETA) vor. Das Schreiben ist dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Dem Gemeinderat ist der Antrag in der Sitzung am 25.09.2014 zur Kenntnis gegeben worden (vgl. Anlage 4 zum Protokoll zur vg. Ratssitzung). Die Angelegenheit ist dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 05.11.2014 sowie dem Rat für die Sitzung am 13.11.2014 zur Beratung zugewiesen worden.

 

Die Bürgerinitiative regt an, sich mit den genannten Handelsabkommen zu beschäftigen und folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Rat der Gemeinde fordert die Bundesregierung auf, sich gegen die transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada sowie den USA auszusprechen und die Verträge abzulehnen.“

 

Auf die Begründung im Schreiben vom 05.09.2014 wird verwiesen.

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Positionspapier zu den geplanten internationalen Handelsabkommen veröffentlicht. Dieses ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

 

Darin werden die Chancen, aber auch mögliche erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge dargestellt und bewertet, die die aktuell verhandelten EU-Abkommen mit Kanada (CETA), mit den USA (TTIP) sowie das Dienstleistungsabkommen (TiSA) mit 21 weiteren Staaten mit sich bringen. Die Handelsabkommen werden im Ergebnis nicht vollständig abgelehnt. Stattdessen ergeht die Forderung an die Verhandlungspartner, aus kommunaler Sicht bei der Verhandlungsführung der Freihandelsabkommen im Wesentlichen folgende Kernpunkte sicherzustellen:

 

  • Die kommunale Daseinsvorsorge muss von den Marktzugangsverpflichtungen der Abkommen ausgenommen bleiben.

 

  • Die Regelungen im europäischen Vergaberecht zur Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu den Bereichsausnahmen für die Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft dürfen durch die Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden.

 

  • Auf Investitionsschutzregelungen, die über den Rechtsschutz vor nationalen Gerichten hinausgehen, ist in den Freihandelsabkommen zu verzichten.

 

  • Die geltenden Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz dürfen nicht dem Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden.

 

  • Kommunale Vertreter sind in die Beratergruppen bei der EU-Kommission zur Verhandlung der Abkommen einzubeziehen.

 

  • Die kommunale Organisationshoheit muss sichergestellt bleiben und Rekommunalisierungen dürfen nicht behindert werden.

 

Auch ich sehe es als erforderlich an, die vg. Aspekte bei den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen und dadurch Handlungsspielräume nicht zuletzt im kommunalen Sektor bestehen zu lassen.

 

Da sich die eingangs erwähnten Spitzenverbände bereits mit dem Positionspapier zur Situation geäußert haben, gehe ich davon aus, dass die Anregungen und Forderungen im weiteren politischen Beratungsverfahren Berücksichtigung finden werden. Ob und ggf. welche Bedeutung separate Beschlüsse einzelner Stadt- bzw. Gemeinderäte mit ähnlichem oder gleichem Wortlaut haben, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen.

Ich schlage daher vor, dass wir uns im Haupt- und Finanzausschuss am 05.11.2014 sowie im Gemeinderat am 13.11.2014 darüber verständigen, ob der Gemeinderat das Positionspapier der Spitzenverbände lediglich zur Kenntnis nimmt oder eine zusätzliche Beschlussfassung erfolgen soll.

 

Beschlussvorschlag

 

Dieser wird in der Sitzung formuliert.

 

Finanzielle Auswirkungen                                         nein

Finanzielle Auswirkungen

keine