Betreff
Information über die aktuelle Auslastung der "Offenen Ganztagsgrundschule" sowie mögliche Entwicklungen für die kommenden Schuljahre
Vorlage
125/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Im Schuljahr 2014/15 gab es erstmals Überhanganmeldungen für die OGS. Mit Hilfe eines Kriterienkataloges wurden die Entscheidungen zur Aufnahme der Schulkinder getroffen. Dabei haben die Kriterien der Berufstätigkeit, insbesondere Vollzeitbeschäftigung und Alleinerziehung mit Berufstätigkeit, eine starke Gewichtung erhalten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Vier Kinder warten für dieses Schuljahr noch auf eine Aufnahme in die OGS, die von wenigstens einem Elternteil zu Hause betreut werden. Zudem haben einige Eltern den Aufnahmeantrag nicht weiterverfolgt und es ist davon auszugehen, dass noch weiterer Bedarf besteht. Mit 110 Kindern in der OGS sind die vier Gruppen, die regulär aus jeweils 25 Kindern bestehen, bereits mit 10 Kindern überfrequentiert. Vor diesem Hintergrund sind verwaltungsseitig bereits erste Prüfungen des Bedarfes nach einer zusätzlichen OGS-Gruppe vorgenommen worden.

 

Die Verwaltung hat eine Befragung der Eltern durchgeführt, deren Kinder im Schuljahr 2015/16 und 2016/17 eingeschult werden. Hierbei wurde der Betreuungsbedarf für die OGS erfragt. Die Antworten können wegen der zu berücksichtigenden Herbstferien bis zum 20.10. 2014 bei der Verwaltung abgegeben werden. Im Folgenden werden die bis jetzt bekannten Zahlen dargestellt; die noch fehlenden Zahlen werden in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 28.10.2014 bekannt gegeben.

 

Für das Schuljahr 2015/16 wurden 109 Familien angeschrieben.

 

Davon haben bis jetzt

 

-      23 den Wunsch für einen OGS-Platz benannt,

-      17 möchten keine Betreuungsform in Anspruch nehmen,

-      10 haben den Wunsch für eine Übermittag-Betreuung genannt.

 

Gesamtantwortquote: 46%.

 

 

Für das Schuljahr 2016/17 wurden 99 Familien angeschrieben.

 

Davon haben bis jetzt

 

-      19 den Wunsch für einen OGS-Platz benannt,

-      5 möchten keine Betreuungsform in Anspruch nehmen

-      6 haben den Wunsch für eine Übermittag-Betreuung genannt.

 

Gesamtantwortquote: 30 %.

 

Im Schuljahr 2015/16 werden ca. 28 Viertklässler die OGS verlassen, im Schuljahr 2016/17 sind dies 19 Viertklässler.

 

Bei einem 46%igen Rücklauf der Antworten für das Schuljahr 2015/16 ist davon auszugehen, dass weitere Eltern, neben den bekannten 23, einen OGS-Platz wünschen. Mit den Anmeldungen an der Grundschule im November wird es ein klareres Bild für OGS-Anmeldungen geben. Erfahrungsgemäß werden Kinder aber auch noch kurzfristig vor Schuljahresbeginn angemeldet, diese sind bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen.

 

Die Antwortquote für das Schuljahr 2016/17 mit 30% zeigt einen Bedarf von 19 Plätzen in der OGS. Auch hier ist damit zu rechnen, dass der Bedarf höher sein wird. So ist schon jetzt ein Überhangbedarf abzusehen. Bis zum Schuljahr 2017/18 bleibt die Zahl der voraussichtlichen Grundschulkinder mit 103 Kindern stabil. Ab dem Schuljahr 2018/2019 nimmt sie um ca. 21% auf 81 Kinder ab und hält sich für 2019/20 mit 84 Kindern auf diesem Niveau.[1]

 

Unabhängig von den langfristig sinkenden Geburtenzahlen ist der Bedarf an Betreuungsplätzen in der OGS weiterhin als ansteigend zu erwarten. Zurzeit besuchen ca. 27% der Grundschulkinder die OGS.

 

Bei der Frage der Familienfreundlichkeit einer Gemeinde ist von besonderer Bedeutung die Frage der Möglichkeit einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dabei kommt neben den Angeboten im Vorschulbereich der Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung im Primarbereich besondere Bedeutung zu. Daher ist ein kontinuierliches Betreuungsangebot für die Havixbecker Familien wünschenswert und eine Erweiterung der OGS zu bedenken, da die schon jetzt erkennbare Nachfrage eine Ausweitung des Angebotes als sinnvoll erscheinen lässt.

 

Damit für die weiteren politischen Beratungen die notwendigen Planungsgrundlagen zur Verfügung stehen, müssten Raumfragen, Personal- und Sachmittelbereitstellung sowie die Frage der finanziellen Förderfähigkeit geprüft werden. Um möglichst schon zum kommenden Schuljahr handlungsfähig zu sein, sollten die politischen Entscheidungen möglichst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 erfolgen.

 

Bei dem Elternverein „Tonni Kids“ e.V. gibt es für das Schuljahr 2014/15 vierzehn zurückgewiesene Kinder für eine Betreuung in der Mittagszeit. Für das Jahr 2015 liegen dort 35 Anmeldungen vor, inklusive der Zurückweisungen von diesem Jahr. Die Vertreterinnen des Elternvereins haben in einem Gespräch mit der Verwaltung erläutert, dass die Öffnung einer weiteren Gruppe aus organisatorischen Gründen bei den „Tonni Kids“ nicht möglich ist.

 

Mit den von den „Tonni Kids“ genannten Zahlen besteht im Bereich der Übermittagsbetreuung aktuell und zukünftig ein deutlicher Mehrbedarf über die zur Verfügung gestellten Plätze hinaus. Im Sinne einer bedarfsgerechten Betreuung für die Grundschulkinder in der Mittagszeit ist die Schaffung weiterer Betreuungsplätze für diesen Bereich ebenfalls wünschenswert. Das Zugehen auf andere mögliche Träger für eine erweiterte Übermittagsbetreuung sollte hierfür in Betracht gezogen werden.

 



[1] Quelle: Einwohnermeldeamt Havixbeck

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen für die  Einrichtung einer weiteren Gruppe für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) ab dem Schuljahr 2015/16 zu prüfen. Dabei sollen insbesondere Fragen zur Raumplanung, Sachmittelbereitstellung, Personalbereitstellung durch den Träger der OGS und die finanziellen Fördermöglichkeiten untersucht werden.

Das Prüfergebnis soll so rechtzeitig vorliegen, dass die notwendigen politischen Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 getroffen werden können.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                       nein

Finanzielle Auswirkungen 

 

Durch den Prüfauftrag selbst werden keine finanziellen Auswirkungen ausgelöst. Die mit der Schaffung einer zusätzlichen OGS-Gruppe verbundenen finanziellen Auswirkungen werden rechtzeitig zur Entscheidung in der Sache vorgelegt.