Betreff
Endbericht zum Abschichtungsverfahren zur Ermittlung von Potentialflächen für die Nutzung von Windenergie
Vorlage
123/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Das Büro enveco hat zunächst im Rahmen einer Potentialstudie und danach im Rahmen eines sog. Abschichtungsverfahrens geprüft, ob und ggfls. auf welchen Flächen im Gemeindegebiet die Nutzung von Windkraft möglich sein kann (vgl. hierzu auch Vorlage Nr. 108/2013).

Obwohl im vergangen Sommer die Arbeiten für das Abschichtungsverfahren schon sehr weit fortgeschritten waren, musste aufgrund von aktueller Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und angekündigter Änderungen von planerischen Vorgaben das bis dahin erarbeitete Gutachten hinsichtlich der angewandten Abschichtungskriterien überarbeitet werden. Darüber hinaus waren umfangreiche Abstimmungsvorgänge mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von verschiedenen Kriterien erforderlich.

 

Das Büro enveco hat die Zwischenzeit genutzt, das Gutachten zu überarbeiten, um somit der Gemeinde eine rechtlich stabile Grundlage für die weiteren Planungsschritte im Hinblick auf die noch erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes zu schaffen.

 

Der Endbericht zum Abschichtungsverfahren ist dieser Vorlage im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt. Aus Kostengründen erhalten nur die Fraktionsvorsitzenden eine schriftliche Ausfertigung.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 29.10.2014, zu der auch ausdrücklich die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses eingeladen sind, wird Herr Dr. Böngeler vom Büro enveco den Bericht ausführlich erläutern und für Rückfragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht zum Abschichtungsverfahren des Büros enveco zur Kenntnis und beschließt, auf der Grundlage dieses Berichtes die Vorbereitungen für die Aufstellung eines Planes zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck durchführen zu lassen.

Finanzielle Auswirkungen                                         nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt